schimmel hat geschrieben:Also Automatix, ich erklärs jetzt noch einmal extra für dich: Die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz ist die Basis für die nun in Verbindung mit dem BimSchG bzw. der 4. BImschV formulierten Anforderungen. Die Tatsache, dass die Tiere die gleichen Ansprüche an die Rettung stellen, wie der Mensch, ist aus dem Tierschutzrecht und dessen Manifestierung im GG abzuleiten. Die Größenordnung ist willkürlich gem. der 4. BimschV, 7.1 Tabelle 1, Spalte 1 fixiert. Warum wird nun die Tierrettung im Besonderen an der Tierzahl festgemacht? Genau, weil man sie in der genannten Größenordnung weghaben möchte. Das ist politische Willensbildung mit Hilfe einer willkürlichen Festlegung von Untergrenzen....man hätte ja auch 100 Tiere als Maßstab wählen können....oder? Nein dies ist augenscheinlich eine mit dem GG, dem Tierschutz und dann mit einer frei gewählten Größenordnung begründete politische Entscheidung. Das hat weder mit Sachkunde noch mit gesundem Menschenverstand zu tun......Was ist mit dem Anspruch des Wellensittichs auf Rettung im Brandfall? Wo ist der zweite Fluchtweg für das Tier? Wie wird der Käfig im Brandfall gelöscht, wie der Brand bei ganztägiger Abwesenheit zu melden?
also wenn ich das jetzt richtig zusammenbekomme, hängst du der Künast an, daß der Stöbele den Tierschutz ins GG aufgenommen hat, auf dessen Basis dann irgendwelche Gemeindeoberen irgendwelche Ställe mit irgendwelchen obskuren Brandschutzauflagen verhindern wollen?



