meyenburg1975 hat geschrieben:Nöö, der Trend zu noch größeren Einheiten wird dadurch beschleunigt. Da sind die Zusatzkosten niedriger. Verteilt sich halt schöner...
..mit Subevntionen? oder ohne?
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meyenburg1975 hat geschrieben:Nöö, der Trend zu noch größeren Einheiten wird dadurch beschleunigt. Da sind die Zusatzkosten niedriger. Verteilt sich halt schöner...
heinzi the chicken hat geschrieben:meyenburg1975 hat geschrieben:Nöö, der Trend zu noch größeren Einheiten wird dadurch beschleunigt. Da sind die Zusatzkosten niedriger. Verteilt sich halt schöner...
..mit Subevntionen? oder ohne?
schimmel hat geschrieben:WollF_JDL310 hat geschrieben:schimmel hat geschrieben:Die Grundlage ist das Bundesimmissionsschutzgesetz, 4.BIMSCHV, Ziffer 7.1, Abs2, Spalte 2 oder Spalte 1,
4. BImSchV
Ausfertigungsdatum: 24.07.1985
Wer war zu dieser Zeit an der Regierung ?
Helmut Kohl, oder ?
Sind die Forderungen bzg. Brandschutz so falsch, oder wo ist das Problem ?
Wolfi, die Grundlage der Bemessung der Auflagen ist die 4. BimmschV. Das sollte heißen, dass die Größenordnung mangels Gesetze willkürlich an der Schwelle der Tabelle1 der 4. BimmschV festgemacht wird. Nicht an der Notwendigkeit der Tierrettung allgemein, denn dann müsste man sofort alle Reeth gedeckten Niederdeutschen Hallenhäuser mit deckenlastiger Erntelagerung und darunter liegender Tierhaltung der letzten 400 Jahre verbieten. Man will allein eine Steurung der sog. Massentierhaltung über den Umweg der Bürokratie erreichen ohne politische Verantwortung zu übernehmen. So kann auch der schwarz regierte Kreis oder das schwarz regierte Land ohne schlechtes Geiwssen zu haben der "Gutmenschen - Fraktion" das Wort reden.
Wie heißt es u.a. im Schreiben der Region Hannover, Titel des Pamphletes: Neuer Regelstandard der Region Hannover für den Brandschutz bei großen Tierhaltungsanlagen, Fußnote zur Überschrift: unter "großen Tierhaltungsanlagen" werden hier Tierhaltungsanlagen verstanden, die nach BImschG genehmigt werden. Für andere Ställe, vor allem wenn diese knapp nur unterhalb der durch die 4. BImschV vorgegebenen Grenzwert liegen, ist dieser Standard sinngemäß heranzuziehen."
Das ist der Freibrief für jegliche Auslegung durch die Sachbearbeitung und damit ist die Tierhaltung insgesamt betroffen. Das ist Fakt Wolffi!
schimmel hat geschrieben:automatix hat geschrieben:[und wo genau haben da die Grünen irgendwas mit zu tun gehabt?
.....siehe Presserklärung des Herrn Christian Stroebele vom 17.5.2002:....."Meine jahrelangen intensiven Bemühungen und Verhandlungen seit Beginn dieser Wahlperiode, diese Schutzklausel gegen massive Widerstände der CDU/CSU und aus Wirtschaft und Forschung zu erreichen, haben sich schließlich gelohnt. Nachdem entsprechende grüne Vorstöße in der Verfassungsreformkommission 1990 bis 1994 sowie durch einen rotgrünen Gesetzentwurf 1999 jeweils an der Blockade der Union gescheitert waren, begrüße ich sehr, daß die Christdemokraten diesen Weg schließlich doch mitgetragen haben und die nötige 2/3-Mehrheit zur Grundgesetzänderung ermöglicht haben. Dieser Schwenk war gewiß auch dadurch motiviert, daß die Union im beginnenden Wahlkampf nicht als tierschutzfeindlich dastehen wollte. Mein Dank gilt der engagierten Lobby-Arbeit der Tierschutzverbände, die meine Verhandlungen mit den anderen Fraktionen erheblich unterstützt hat....."
http://www.stroebele-online.de/themen/r ... /1602.html
....ist das Erklärung genug? Dummheit siegt....ab jetzt sollte das Töten von Wildtieren duch Autofahrer mind. mit fahrlässiger Tötung honoriert werden....das Halten von Vögeln in Käfigen wird selbstredend sofort untersagt, wie auch das Halten von sämtlichen Zootieren und Zirkusveranstaltungen mit Tieren....ach nein, das gehört ja zur Volksbelustigung, die Tierhaltung in der Landwirtschaft nur zur Ernährung...ich vergaß....
schimmel hat geschrieben:Also Automatix, ich erklärs jetzt noch einmal extra für dich: Die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz ist die Basis für die nun in Verbindung mit dem BimSchG bzw. der 4. BImschV formulierten Anforderungen. Die Tatsache, dass die Tiere die gleichen Ansprüche an die Rettung stellen, wie der Mensch, ist aus dem Tierschutzrecht und dessen Manifestierung im GG abzuleiten. Die Größenordnung ist willkürlich gem. der 4. BimschV, 7.1 Tabelle 1, Spalte 1 fixiert. Warum wird nun die Tierrettung im Besonderen an der Tierzahl festgemacht? Genau, weil man sie in der genannten Größenordnung weghaben möchte. Das ist politische Willensbildung mit Hilfe einer willkürlichen Festlegung von Untergrenzen....man hätte ja auch 100 Tiere als Maßstab wählen können....oder? Nein dies ist augenscheinlich eine mit dem GG, dem Tierschutz und dann mit einer frei gewählten Größenordnung begründete politische Entscheidung. Das hat weder mit Sachkunde noch mit gesundem Menschenverstand zu tun......Was ist mit dem Anspruch des Wellensittichs auf Rettung im Brandfall? Wo ist der zweite Fluchtweg für das Tier? Wie wird der Käfig im Brandfall gelöscht, wie der Brand bei ganztägiger Abwesenheit zu melden?
"Meine jahrelangen intensiven Bemühungen und Verhandlungen seit Beginn dieser Wahlperiode, diese Schutzklausel gegen massive Widerstände der CDU/CSU und aus Wirtschaft und Forschung zu erreichen, haben sich schließlich gelohnt.
"....die Anarchie der Ökobewegung hat gegriffen.....

schimmel hat geschrieben:Wolffi, ich denke nicht, dass ich unsachlich geantwortet habe. Im Gegenteil, deine Äußerungen sind mehr als unsachlich!
schimmel hat geschrieben:Du verstehst es nicht, oder willst es nicht verstehen.
Wenn willkürlich Brandschutzauflagen formuliert werden, die aus der Industriebaurichtlinie abgeleitet und auf Tierhaltungen übertragen werden, weil der Tierschutz im GG steht, und man damit die Tierhaltungen bestimmter Größenordnungen verhindern möchte, dann ist das eben Willkür mit Hilfe des Mainstreams, geht aber an der Realität völlig vorbei.
WollF_JDL310 hat geschrieben:: Mir macht es nichts aus, wenn ich für ein Kotelett 20 oder 50 Cent mehr bezahle, mir macht es nur im Kopf etwas aus, wenn ich ein dänisches oder holländisches Kotelett esse.

schimmel hat geschrieben:Ok, noch einmal gaaaanz langsam nur für Wolffi: BimSchG = gültig für ganz Deutschland, Tierschutz= gültig für ganz Deutschland
Brandschutzauflagen willkürlich formuliert für jeden Landkreis in der Form wie er es für seine Bürger gerne hätte. Der eine mehr, weil keine Ahnung und Angst vor seinen Gutmenschen der andere weniger und nicht die Hose voll vor lauter Angst vor Tierschützern.
Die Grundlage nach Gutdünken aus der Bemessungsgrenze der BimmschV abgeleitet....nun verstanden?
WollF_JDL310 hat geschrieben:schimmel hat geschrieben:
Welche konkrete Brandschutzauflage wurde Dir gemacht ?
Bitte nenne die Gesetzes- und/oder Verordnungsnormen/Paragrafen, die als Basis für die Erweiterung des Brandschutzes herangezogen werden. Eine "willkürliche" Formulierung und deren reale Durchsetzung durch eine Behörde muss eine gesetzliche Grundlage haben. Egal ob in D oder sonstwo in EU-Land.
Sollte bei einer behördlichen Anordnung der Eindruck entstehen, dass hier willkürlich und nach Gutdünken gehandelt wird, ist der Gang zum Rechtsanwalt obligatorisch.
Selbst ein Bußgeld von 15 Euro für ein Parkvergehen o.ä. Kleinstkram ist mit allen heranzuziehenden Paragrafen benannt. Dann erst recht mit einer Auflage zum Brandschutz, bei der ja ein paar Euro mehr in die Hand genommen werden müssen.
Wenn Du keine konkrete und nachprüfbare Angaben machen kannst, halte ich das alles für eine, sorry, schimmelige Dummschwätzerei.
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