Michael.stro hat geschrieben:hobit halte entlich deine b.. klape mit deine unkqwalifizirten zwischenrufen
und rumpfstaek das mit dem schächten simmt so nicht ganz
für die muslimen mitbürgern mus die schlachterei koscha sein dan ist dort geschlachtetes fleisch auch verzehrbar
Für streng gläubige jüdische Bürger müssen die Lebensmittel koscher sein, für strenggläubige muslimische Bürger müssen die Lebensmittel halal sein. Es sind zwar ähnliche Regeln, aber nicht identisch
zudem sind die gerne bei wen die schafe beteubt durch den metzgermeister durch die elecktrozange werden. Und dan wen sie es können dürfen die unter aufsicht des das tier stechen (aber da schaut der metzgermeister drauf das es schnell und mit seinem scharfen messer pasirt)In wie weit die entsprechende Fleischprodukte koscher oder halal sind hängt von der entsprechenden Zertifizierungsstelle ab. Hat man gemässigte Gläubige als Geschäftskunden dann kann die Schlachtung nach vorherige Beträubung verfolgen sofern die Betäubung sicherstellt dass das Tier wieder aus der Betäubung ohne "Beeinträchtigung" weiterleben kann. Deshalb ist die elektronische Betäubung erlaubt, der Bolzenschuss jedoch nicht. Die Schlachtung kann auch durch nicht der Religion angehörige erfolgen (hängt wiederrum von der entsprechenden Zertifizierungsstelle ab) sofern bestimmte andere Regeln eingehalten werden. Diese Aussagen gelten natürlich nicht für die Gläubigen die für die Familie in "Hinterhofmetzgereien" für den Selbstverbrauch schlachten.
mus aber auch zu sagen das nicht viel kleinmetzgerein oder schlachterein genrel als koscha entfunden werden von den musklimen mitbürgern (ich habe zum glück so eine über die strasse nur rüber)Welche Gläubige Menschen was für halal oder koscher erachten ist deren eigene Entscheidung und hängt auch strak von der religiösität ab. Für eine offizielle Zertifizierung sind jedoch bestimmte Vorraussetzungen zwingend notwendig
Generell gil, die Ztertifizierung kostet Geld - ähnlich wie bei anderen Glaubensrichtungen wie bsp. Bio. Daher muss sich dann jeder Vermarkter die Frage stellen ob die zusätzlichen Kosten durch einen höheren Verkaufspreis wieder reinkommen.
Schächten darf in DE auch jeder sofern er die Ausnahmegenehmigung bekommt. Doch stellt sich die Frage weshalb ein nicht muslimischer oder jüdischer Metzger diese bekommen sollte wenn die entsprechenden Produkte uU nicht halal oder koscher zertifizierbar sind.
Deshalb bekommen idR in DE keine nicht Muslime oder nicht Juden die entsprechende Erlaubnis. Sollte jedoch eine entsprechende Zertifizierung auch mit nicht dem Glauben angehörigen Menschen möglich seind dann muss eine Ausnahmegenehmigung erfolgen (Berufsfreiheit).
