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Brennholz- Selbstbedienung am Lagerplatz

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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61 Beiträge • Seite 4 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Brennholz- Selbstbedienung am Lagerplatz

Beitragvon waelder » Mo Mai 02, 2011 16:58

gartenfrieder hat geschrieben:Nun denn. Die Anzeige ist die einzig richtige Konsequenz. Was immer mehr zur Mode wird , ist , dass die Eltern diesen Diebstahl noch gutheissen und hier wirklich ein falsches Zeichen setzen. Im Grunde genommen - gehört den Eltern- (wie der Schwabe sagt) " Eine an die Gosche gehauen".


Genauso ist es Heute :evil:

Ich wurde noch nach dem Alten 2 Stufenplan erzogen :D zum Glück :D

Stufe 1. Scheiße gebaut :roll: (war kein Kind von Traurigkeit :wink: )
Stufe 2. A Paar an die Backen gekriegt ( D.H Ich muste die Scheiße die ich mir eingbrockt habe auch ausbaden :lol:bis zum Ende :cry: )

Und dafür bin ich meinen Eltern immer noch dankbar :klug:


Gruß Waelder
„Integration ist eine Bringschuld des Eingewanderten“
Wer sich nicht Integriert muss wieder gehen
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Re: Brennholz- Selbstbedienung am Lagerplatz

Beitragvon amwald 51 » Mo Mai 02, 2011 17:47

servus mitanand
Kormoran2 hat geschrieben:... Mein Jüngster arbeitet zur Zeit an seiner Dissertation als Dipl.Chemiker. Mit 25 Jahren!
In seiner Freizeit ist er Segel-Trainer oder arbeitet in seinem Wald.

... und nachts ist er mit kopieren voll ausgelastet :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :gewitter: :gewitter: :gewitter:
grüße vom alpenrand
amwald 51
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Re: Brennholz- Selbstbedienung am Lagerplatz

Beitragvon WaldbauerSchosi » Mo Mai 02, 2011 21:50

amwald 51 hat geschrieben:... und nachts ist er mit kopieren voll ausgelastet


... also bitte - er will Chemiker werden, und kein Politiker :prost: ...
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Re: Brennholz- Selbstbedienung am Lagerplatz

Beitragvon gixxer73 » Di Mai 03, 2011 5:41

@ waelder

So wurde ich auch noch erzogen und danke im nachhinein meinen Eltern dafür!
Ich kann mein und Dein sehr gut unterscheiden!
Grüßen aus dem Siegerland
Mark

Suzuki Jimny
Stihl 362
Stihl 260
Diverse Äxte / Fällheber
und verdammt viel Kleinzeug!

Rettet den Wald, esst mehr Spechte!!
Einer Frau ein Kompliment zu machen ist wie Topfschlagen im Minenfeld!
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Re: Brennholz- Selbstbedienung am Lagerplatz

Beitragvon meyer wie mueller » Di Mai 03, 2011 9:40

Hallo

wichtig ist, jeden Holzdiebstahl anzuzeigen, als Anzeige gegen Unbekannt (Ich sehe das so: Nicht eine bestimmte Person anzeigen, sondern ggf. den Hinweis geben, dass sich jemand verdächtig gemacht hat. Zudem ist zu unterscheiden zwischen Zivilverfahren, Schadensersatz, und der Strafermittlung wegen Diebstahl) . Denn wenn das nicht aktenkundig ist, erscheint das Problem Holzdiebstahl nicht in der Statistik und gerät nicht in den Fokus. ( Leider wird man schon bei der Anzeigeerstattung gefragt, ob man benachrichtigt werden soll, wenn das Verfahren eingestellt wird)

Es ist leider so: Was nicht aktenkundig ist, existiert nicht. Somit kann bislang die Polizei verkünden, dass Holzdiebstahl oder Holzfrefel überhaupt kein Problem darstellt.

Gruß
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Re: Brennholz- Selbstbedienung am Lagerplatz

Beitragvon Paulo » Di Mai 03, 2011 11:17

Ja, wenn angeblich um die 2 Ster Brennholz weggekommen sind, dann ist das ärgerlich!
Die Eltern dieser Jugendlichen sollten sich für Ihre Reaktion und das "lmaA-Verhalten" schämen!

Die Geschichte anzeigen?
Bringt dem Holzeigentümer nur noch mehr Ärger im Dorf ein,
ohne einen Tatzeugen hat er gaaaaanz schlechte Karten!

Dieses Holzlager war anscheinend frei zugänglich für jedermann, hätte auch jemand anders Holz mitnehmen können,
wie kann er die genaue Holzmenge nachweisen, wann hat er zuletzt die genaue Menge kontrolliert, wie kann er beweisen, dass genau in dieser besagten Nacht Holz weggekommen ist, wie kann er beweisen dass die aufgefundenen Reste aus seinem Holzhaufen sind, da gibt es viele viele Fragen vom Anwalt !

Falls es zu einer Verhandlung kommen würde ( was ich nicht glaube ), dann käme umgehend vom Anwalt der Jugendlichen diese eine Frage an den Anzeigenerstatter:
"Können Sie mit SICHERHEIT ausschliessen, dass kein Anderer Holz entwendet haben könnte?"
Die mögliche und glaubhafte Antwort kann sich jeder selbst ausmalen, da ja der Anzeigenerstatter nicht nachweislich die ganze Zeit seinen Holzhaufen (ohne eine Pinkelpause ) bewacht hat.

Es geht juristisch immer um das Wort "Beweisen :!:

Sollten die Jugendlichen und dessen Eltern bei einer Anzeige nicht sofort weiche Füsse bekommen und alles zugeben,
dann hat der Anzeigenerstatter ausser jeder Menge Ärger und Spott im Dorf nur noch mehr verloren....
Zuletzt geändert von Paulo am Di Mai 03, 2011 15:37, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Brennholz- Selbstbedienung am Lagerplatz

Beitragvon Nordeifler » Di Mai 03, 2011 11:33

Hallo allerseits!

Neuer Sachstand: Ich habe die Polizei eingeschaltet.

Die Anzeige ist noch nicht geschrieben, habe aber die Option nicht vergessen!

Die Polizei, auch wenn man gerne mal über Sie schimpft, nimmt sich in dem Fall viel Zeit für die Angelegenheit. :o :klee:

Ich habe die Tatsachen geschildert und der Freund und Helfer hat bei dem Pächter nochmals nachgefragt wie die Sache ausgehen soll. Stand der Dinge ist nun, das sich über meine "Erzieherische Maßnahme" - Holz statt Geld- aufgeregt wird und die Menge des gestohlen Holzes nicht anerkannt wird.
Wir sind nun so verblieben, daß das Holz im beisein der Polizei vermessen wird. Alles weitere ist noch offen.

Mir wurde von Seiten der Polizei gesagt, daß das meine Vorgehensweise (Holz statt Geld) eine nicht zu bemängelnde Maßnahme war / ist. :D

Ich halte euch auf dem laufenden!

Gruß Stefan

PS: Videoüberwachung? Keine schlechte Idee, aber wäre schade, wenn das Standart wird. :regen:
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Re: Brennholz- Selbstbedienung am Lagerplatz

Beitragvon meyer wie mueller » Di Mai 03, 2011 14:09

@Paulo

ich finde es immer wieder interessant, dass die Zivilgerichtsbarkeit (also Du und Dein Anwalt und der Beklagte und sein Anwalt streiten sich) und die Strafgerichtsbarkeit (Staatsanwalt ermittelt gegen einen Straftäter) vermengt werden.
A) Wenn jemand Schadensersatz haben will, (das heisst in dem Fall von Holzklau) muss der Geschädigte (Holzeigentümer) den Schädiger (der, der fremdes Gut widerrechtlich in seinen Besitz gebracht hat) auf Schadensersatz verklagen. Hier ist der Kläger beweispflichtig.
B) Wenn man einen Diebstahl bei der Polizei anzeigt, dann zeigt man eine Straftat an. Diebstahl ist ein sog. Offizialdelikt. Da muss die Staatsanwaltschaft (mit Hilfe der Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, also mit der Polizei) die Tat strafrechtlich verfolgen und den Straftäter ermitteln und bei ausreichender Beweislage vor Gericht bringen. Bei dieser ganzen Angelegenheit ist der Bestohlene aussen vor. Er muss nichts beweisen! (da streitet sich der Staatsanwalt mit dem Angeklagten und dessen Anwalt) Bei der Anzeige der Straftat kann der Geschädigte einen Hinweis auf den oder die möglichen Straftäter geben, bzw. einen begründeten Verdacht äußern. In der Verhandlung wird der Bestohlene dann meist als Zeuge gehört. Er ist in dem ganzen Verfahren keine Partei. Auf besonderen Antrag kann er als Nebenkläger zugelassen werden.


Ist jetzt ein Straftäter in einem Strafverfahren verurteilt worden, dann ist die Sache mit dem Schadensersatz noch lange nicht geregelt. Wer Schadensersatz haben will, muss den Dieb auf Schadensersatz verklagen. Wenn jetzt ein Strafverfahren vorher mit der Verurteilung des Täters abgeschlossen wurde, dann ist die Beweislage recht einfach, wie sich jeder ausmalen kann. Wurde das Straf-Verfahren wegen Mangels an Beweisen oder wegen Geringfügigkeit eingestellt, dann wird das Zivilverfahren kompliziert.


Natürlich kann man erst mal versuchen, die Sache gütlich zu regeln. Nach dem Motto: Die Diebe leisten freiwillig Schadensersatz und man lässt die Sache auf sich beruhen, oder die ganze Abfolge Strafverfahren und anschließendes Zivilverfahren wird in Gang gesetzt. Aber bedenke: Ist eine Anzeige wegen Diebstahls mal erstattet worden, dann kann man nicht einfach die Anzeige zurückziehen und sagen, man hätte kein Interesse mehr an der Strafverfolgung, denn - siehe oben - die Tat Diebstahl ist ein Delikt mit öffentlichem Verfolgungsinteresse. (Im Gegensatz zu einem Anzeigedelikt wie Beleidigung, bei dem die Strafverfolgungsbehörden nur tätig werden, wenn jemand einen Strafverfolgungsantrag stellt. Und auch da gibt es nur in einem folgenden Zivilverfahren "Schmerzensgeld")

Gruß
Zuletzt geändert von meyer wie mueller am Di Mai 03, 2011 14:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Brennholz- Selbstbedienung am Lagerplatz

Beitragvon Baaremer » Di Mai 03, 2011 14:20

Gute Idee die Polizei als exekutives Rechtsorgan zur Vermittlung einzuschalten. Die Option zur Anzeige steht ja immer noch offen. Nur dann geb ich meinem Vorredner recht das in der Verhandlung die Beweislage eindeutig ist, oder der Schuldige einsicht zeigt.

Hatte auch mal den Fall, dass mir ein Nachbarsjunge meinen Wagen demoliert hat (spiegel abgebrochen, antenne verbogen draufgespuckt und drauf rumgetrampelt). Problem war nur, dass er Ortsbekannt war für solche Späße und auch Polizeibekannt. Hab auch Anzeige gegen Unbekannt erstattet mit Verdachtsaüßerung. Als die Polizei dann vor seiner Haustür stand und mit Speichelprobe drohte, hat er weiche Kniee bekommen. Ende vom Lied: 300 Schadenersatz und 70 Sozailstunden ohne große Verhandlung. Aber aus der Sache hat er auch nichts gelernt. Im nächsten Vollsuff hat er den Mähdrescher die Scheibe eingeschlagen und nen Rasenmäher angezündet. Keine Ahnung ob der Nochmal von der Schieffen bahn runterkommt.

Gruß von der Baar, der Baaremer
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Re: Brennholz- Selbstbedienung am Lagerplatz

Beitragvon Paulo » Di Mai 03, 2011 15:24

meyer wie mueller hat geschrieben:@Paulo..
ich finde es immer wieder interessant, dass die Zivilgerichtsbarkeit (also Du und Dein Anwalt und der Beklagte und sein Anwalt streiten sich) und die Strafgerichtsbarkeit (Staatsanwalt ermittelt gegen einen Straftäter) vermengt werden...

In diesem Forum muss man wirklich nicht mit ellenlangen juristischen Erklärungen und Spitzfindigkeiten die User langweilen :wink: !
Aber noch eine kurze laienhafte Anmerkung von meiner Seite.

>Der Holzbesitzer schreibt immer wieder von :!: Anzeige(n) :!:
Darum gehe ich in meinem Beitrag eindeutig von strafrechtlichen Massnahmen aus!
Die Strafanzeige ist in d StPO geregelt. Sie dient allein dem Zweck, die Strafverfolgungsbehören wie Staatsanwaltschaft sowie Polizei von potenziell strafbaren Handlungen in Kenntnis zu setzen.
Zur Realisierung seines Rechtsanspruchs auf Schadensausgleich müsste er ein zivielrechtliches Verfahren anstreben.
Bei zivielrechtlichen Verfahren ( Schadensersatz usw ) spricht man von "Klagen" oder Klage erheben, aber nicht von "anzeigen"!
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Re: Brennholz- Selbstbedienung am Lagerplatz

Beitragvon Nordeifler » Mi Mai 04, 2011 7:32

Hallo Forstgemeinde!

Neuer Sachstand in der Geschichte:

Gestern Abend habe Ich noch etwas Brennholz am Lagerplatz aufgearbeitet.
Dabei habe Ich Besuch gehabt: Ein Polizist und die zwei "Haupttäter". :wink:

Als der Streifenwagen vorfuhr dachte Ich schon jetzt geht das wieder mit der Mutter los... :evil: Diese war allerdings nicht mit dabei. :D

Die Jungs habe Ich mal unter Aufsicht messen lassen und Ich wurde befragt welche Menge Rundlinge fehlen. Die Ermittelte Menge, die gemessen wurde, passte auch aus meiner Sicht zur gestohlen Menge Holz.
Die Jungs waren wieder einsichtig und wir haben uns gemeinsam geeinigt, wie die Sache jetzt schlußendlich gerade gezogen wird:

Um nicht alles noch mehr in die Länge zu ziehen (Holz beschaffen, usw.), war Ich mit einen finanziellen Schadensausgleich einverstanden.

Ich werde die Anzeige nun nicht erstatten. Ich denke, das die Jungs ihre Lektion gelernt haben. 8) :klug: :prost:

Was von "Frau Mutter" noch nachkommt? Mal abwarten...

Wenn Ich das Geld in den Händen habe ist die Sache für mich abgehakt. Der Einzigste Dorn im Auge bleibt das Gespräch mit der Mutter. Zum Glück ist die nächste Generation nicht so emotional geprägt. :wink: :D

Gruß aus der Nordeifel

Stefan!
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Re: Brennholz- Selbstbedienung am Lagerplatz

Beitragvon Baaremer » Mi Mai 04, 2011 8:52

Schön das es so geklappt hat. Aber schon schade das man erst mit so harten bandagen kämpfen muss bis mann zu nem ergebniss kommt. Und das die eltern Ihren Jungen dann auch noch unterstützen, da kann mann nur nich den Kopf schütteln.

Gruß von der Baar, der Baaremer
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Re: Brennholz- Selbstbedienung am Lagerplatz

Beitragvon kaltifan » Mi Mai 04, 2011 10:45

Ich meine in dem Fall müsste die Mutter das neue Holz hacken :lol:
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Re: Brennholz- Selbstbedienung am Lagerplatz

Beitragvon amwald 51 » So Mai 08, 2011 12:29

servus mitanand
kaltifan hat geschrieben:Ich meine in dem Fall müsste die Mutter das neue Holz hacken :lol:

... wer, wenn nicht SIE wird denn das vermisste holz löhnen !!! :idea: :idea: :idea:
ihre rotzlöffel bestimmt nicht aus eigenem "vermögen" - selbst wenn diese genügend zur freien verfügung hätten.
grüße vom alpenrand
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Re: Brennholz- Selbstbedienung am Lagerplatz

Beitragvon Nordeifler » Mi Mai 11, 2011 12:29

Hallo Forstgemeinde!

Hier das Ende der Geschichte:

Auch wenn Ich wiedereinmal ein paar Tage warten durfte... :regen: :roll:

Die Jugendlichen haben mir das Geld gebracht und damit ist für mich die Sache vom Tisch (Es sei denn die Herren kommen auf neue, krumme Gedanken). :wink:

Vielen Dank für eurer Interesse und Beiträge! :prost:

Gruß Stefan

PS:
kaltifan hat geschrieben:Ich meine in dem Fall müsste die Mutter das neue Holz hacken :lol:


-Für dieses menschliche Wesen würde Ich eine ganze LKW Ladung kommen lassen, vielleicht wird es dann ruhiger. :D 8) :lol:
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