Aktuelle Zeit: Di Apr 07, 2026 21:12
Moderator: Falke
michael2005 hat geschrieben:Soo es geht weiter...
Also ab 0,5 Ha Streitweise, ab 1 HA definitiv haut FA, Gerichten und somit auch laut Steuerberater liegt immer ein Betrieb vor. Auch bei nicht Bewirtschaftung oder nur eigenbedarf. Aha, eine Meldung ans FA für die Steuer ist also erforderlich. Was nun Rückwirkend passiert keine Ahnung.
Ich finde es sehr unzulässig m.m. so einen Aufwand zu betreiben. Hier sollte das ganze etwas gerade für Kleinwaldbesitzer unter 20 HA oder unter 10HA automatisch gemeldet werden, wer wie viel besitzt und mal eine andere Steuerfreigrenze geschaffen werden.
Bei mir kommt die Besonderheit das ein Schlepperwechsel anstand vor erwerb zusätzlichen Waldes vor paar Jahren. Diesen soll ich als Betriebsvermögen versteuern. Seh ich garnicht ein... wurde ja nichts abgeschrieben. Desweiteren war zu der Zeit noch der Zukauf beim Förster erforderlich für eigenbedarf und der Schlepper nicht mehr als 50% im eigenen Wald unterwegs.
Ich finde es dazu sehr dreist, Geräte ins Betriebsvermögen zu nehmen, wo auf den Erlöss steuern anfallen, wenn diese nie zu 100% abgeschrieben werden konnten, weil der Umsatz nicht möglich gewesen wäre.
Bsp. Einer hat 1 Ha Wald.
Dieser wirft hoch gerechnet 10 FM ab. A 50 Euro macht 500 im Jahr Umsatz. Jetzt hat er aber wie viele Lust auf tolle Geräte und gibt 50k aus. Diese kann er nie abschreiben, bezahlt beim Kauf Mwst und beim Verkauf nochmal umsatzsteuer. Die Abschreibungsdauer ist vorgegeben... hier gehts M.m klar ins persönliche Recht des Hobbys rein. Ich finde die Maßstäbe daher sehr Grenzwertig gestrikt und die Gesetze Fehlerhaft. Dann sollte die Abschreibung anders definiert werden können oder es einen selbst überlassen werden können.
Woher kommt also das recht, steuern zu verlangen auf einen Verkauf was nie abgeschrieben wurde?
Ich glaube hier brauchts zusätzlich einen Fachanwalt. Gefallen las ich mir das nicht.
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