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Brennholz Verkauf Steuern etc

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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65 Beiträge • Seite 2 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon michael2005 » So Aug 11, 2024 15:38

Jetzt muss ich mal schmunzeln.
Wenn ich die Maschinen sehe, hätte dieser nur ein Vollprofi.
Daran ist doch bereits zu erkennen, bei meiner geringen Wald Fläche das es Hobby ist.
Leider ist alles nicht so eindeutig.
Der eine sagt, ich brauche Betriebsnummer immer bei Wald. Der andere sagt ist egal, reicht EÜR auf der Lohnsteuer, der andere hat Glück als Liebhaberei, kann zwar nichts absetzen aber dadurch auch kein Betriebsvermögen.
Soweit kommts noch... privat Geräte gekauft und soll beim Verkauf wo man Verlust macht nochmal Steuern abdrücken. Soll die Woche ein Steuerberater klären.
Ich frag mich wie das alles noch wird... co2 steuer, demnächst noch Steuer fürs Klo.
Erst heute gelesen, dass die neue Lücke durch Renteneinsparungen gestopft werden soll.
Sollen doch mal andere Bezüge gerade weiter oben gekürzt werden...
Ich zahle Fleißig Steuern, auf Lohn, Mwst und was sonst so anfällt.
Sogar auf den Verkauf erlöss und was gegen zu rechnen, was wohl ein fehler war.
michael2005
 
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon michael2005 » Mo Aug 12, 2024 20:11

Soo es geht weiter...
Also ab 0,5 Ha Streitweise, ab 1 HA definitiv haut FA, Gerichten und somit auch laut Steuerberater liegt immer ein Betrieb vor. Auch bei nicht Bewirtschaftung oder nur eigenbedarf. Aha, eine Meldung ans FA für die Steuer ist also erforderlich. Was nun Rückwirkend passiert keine Ahnung.
Ich finde es sehr unzulässig m.m. so einen Aufwand zu betreiben. Hier sollte das ganze etwas gerade für Kleinwaldbesitzer unter 20 HA oder unter 10HA automatisch gemeldet werden, wer wie viel besitzt und mal eine andere Steuerfreigrenze geschaffen werden.
Bei mir kommt die Besonderheit das ein Schlepperwechsel anstand vor erwerb zusätzlichen Waldes vor paar Jahren. Diesen soll ich als Betriebsvermögen versteuern. Seh ich garnicht ein... wurde ja nichts abgeschrieben. Desweiteren war zu der Zeit noch der Zukauf beim Förster erforderlich für eigenbedarf und der Schlepper nicht mehr als 50% im eigenen Wald unterwegs.
Ich finde es dazu sehr dreist, Geräte ins Betriebsvermögen zu nehmen, wo auf den Erlöss steuern anfallen, wenn diese nie zu 100% abgeschrieben werden konnten, weil der Umsatz nicht möglich gewesen wäre.
Bsp. Einer hat 1 Ha Wald.
Dieser wirft hoch gerechnet 10 FM ab. A 50 Euro macht 500 im Jahr Umsatz. Jetzt hat er aber wie viele Lust auf tolle Geräte und gibt 50k aus. Diese kann er nie abschreiben, bezahlt beim Kauf Mwst und beim Verkauf nochmal umsatzsteuer. Die Abschreibungsdauer ist vorgegeben... hier gehts M.m klar ins persönliche Recht des Hobbys rein. Ich finde die Maßstäbe daher sehr Grenzwertig gestrikt und die Gesetze Fehlerhaft. Dann sollte die Abschreibung anders definiert werden können oder es einen selbst überlassen werden können.
Woher kommt also das recht, steuern zu verlangen auf einen Verkauf was nie abgeschrieben wurde?
Ich glaube hier brauchts zusätzlich einen Fachanwalt. Gefallen las ich mir das nicht.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon Südheidjer » Mo Aug 12, 2024 20:26

Mhmmhh, wenn ich das recht verstehe, dann liegt also ein Betrieb vor.

Müßtest du dann deine private Brennholzentnahme nicht auch versteuern?

Und Landwirtschaftskammerbeitrag entrichten?

Und das dann rückwirkend?

Ich will dir aber nicht den Abend versauen. Halt uns mal auf dem Laufenden.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon DMS » Mo Aug 12, 2024 20:32

Aufgewacht? Das ist D., Rechte hast du als Kleiner erstmal keine bis sehr wenige. Und das wird ja nicht besser, ganz im Gegenteil - siehe politische Gegenwart.

Ja, ab 1 Ha liegt ein Betrieb (auch rückwirkend!) vor. Das du das nicht gewußt hast, hilft dir nicht. Aber geb nicht auf, du kannst ja sehr viele (!!!) Kosten gegenrechnen - was auch nicht selten zum Verlust führt. Da mach dir erst mal selber (!) Gedanken - und dann erst Steuerberater. Dann schalten die schon einen Gang zurück. Wer macht denn schon als Kleinbetrieb tatsächlich Gewinn, gerade im Wald ist doch eher Liebhaberei das Thema. Also Km für Waldkontrolle, Pflanzung, Abschreibung Unterstand sowie für Traktor, Maschinen, Werkzeug, Reparaturen, Büro, Berufsgenossenschaft, Diesel, Versicherungen, Wasser/Strom/Grundsteuer und und und. Das wird schon !
Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Ich bin kein Untertan.
Es braucht weder Herrn noch Knecht, dann ist die Welt gerecht.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon 240236 » Mo Aug 12, 2024 20:39

Unser Staat, weiss nicht mehr, was er treiben soll. Bei mir hat der Steuerberater immer 17% der Hackschnitzel für privat angerechnet. Im Januar letzten Jahres bekam ich ein Schreiben, daß die private Menge viel zu wenig ist und sie 32% als richtig ansehen und abrechnen. Habe dann 2 Wärmemengenzähler (1x privat und 1x Betrieb) und habe dann festgestellt, daß nur 12% der Wärme für privat verwendet wurde.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon Otto Mohl » Di Aug 13, 2024 12:09

michael2005 hat geschrieben:Soo es geht weiter...
Also ab 0,5 Ha Streitweise, ab 1 HA definitiv haut FA, Gerichten und somit auch laut Steuerberater liegt immer ein Betrieb vor. Auch bei nicht Bewirtschaftung oder nur eigenbedarf. Aha, eine Meldung ans FA für die Steuer ist also erforderlich. Was nun Rückwirkend passiert keine Ahnung.
Ich finde es sehr unzulässig m.m. so einen Aufwand zu betreiben. Hier sollte das ganze etwas gerade für Kleinwaldbesitzer unter 20 HA oder unter 10HA automatisch gemeldet werden, wer wie viel besitzt und mal eine andere Steuerfreigrenze geschaffen werden.
Bei mir kommt die Besonderheit das ein Schlepperwechsel anstand vor erwerb zusätzlichen Waldes vor paar Jahren. Diesen soll ich als Betriebsvermögen versteuern. Seh ich garnicht ein... wurde ja nichts abgeschrieben. Desweiteren war zu der Zeit noch der Zukauf beim Förster erforderlich für eigenbedarf und der Schlepper nicht mehr als 50% im eigenen Wald unterwegs.
Ich finde es dazu sehr dreist, Geräte ins Betriebsvermögen zu nehmen, wo auf den Erlöss steuern anfallen, wenn diese nie zu 100% abgeschrieben werden konnten, weil der Umsatz nicht möglich gewesen wäre.
Bsp. Einer hat 1 Ha Wald.
Dieser wirft hoch gerechnet 10 FM ab. A 50 Euro macht 500 im Jahr Umsatz. Jetzt hat er aber wie viele Lust auf tolle Geräte und gibt 50k aus. Diese kann er nie abschreiben, bezahlt beim Kauf Mwst und beim Verkauf nochmal umsatzsteuer. Die Abschreibungsdauer ist vorgegeben... hier gehts M.m klar ins persönliche Recht des Hobbys rein. Ich finde die Maßstäbe daher sehr Grenzwertig gestrikt und die Gesetze Fehlerhaft. Dann sollte die Abschreibung anders definiert werden können oder es einen selbst überlassen werden können.
Woher kommt also das recht, steuern zu verlangen auf einen Verkauf was nie abgeschrieben wurde?
Ich glaube hier brauchts zusätzlich einen Fachanwalt. Gefallen las ich mir das nicht.


Da ist viel Quatsch bei. Du hast nicht alles verstanden und brauchst keinen Anwalt sondern jemanden, der deine Buchführung auf Vordermann bringt.

Du kannst gegen jede Einnahme Ausgaben rechnen. Da kommst du nie auf einen Gewinn. Auch nicht auf einen Gewinn aus Verkauf deiner alten Maschinen.

Mit dem Land ist es halt so. Das wird bei Eigennutzen zum Vetriebsvermögen. Dagegen kannst du nur was machen, wenn du es gleich verpachtest. Z.B. an deine Frau *****
Zuletzt geändert von Falke am Di Aug 13, 2024 14:58, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: mod.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon michael2005 » Mi Aug 21, 2024 18:37

So, Steuerberater hat sich alles angesehen.
Fakt ist Neuregelung: ab 1Ha Betriebanmelden für jeden Pflicht.
Umsatzsteuer Pflicht bei Lof immer auser zusätzliche Befreiung durch Kleinunternehmen, was Nachteile bringt.
Die meisten Pauschalisieren, was nachteile im Verkauf inzwischen auch bringt, da dort die Pauschalierung nicht mehr greift.
In meinen Fall wurde beschlossen nicht zu Pauschalisieren für 5 Jahre, da etliches Mwst / Umsatzsteuer durch Kauf gezahlt wurde, welche nun wieder geholt wurden. Abschreiben tut man so oder so nur Netto. Buchführung brauchts noch keine. EÜR mit belegen. Quittungen am besten mit Software.

Welche Software nutzt ihr?
Nach Rückfrage sind dieses Jahr bereits in unseren Landkreis knapp 1000 Fälle die einen Betrieb anmelden müssen, nur durch die 1Ha Regelung.
Mal sehen wie es weiter geht und genau überlegen welche Maschinen rein kommen und was nicht.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon Otto Mohl » Mi Aug 21, 2024 19:38

Klingtimmer noch so, als hättest du nur einen Teil verstanden. Ich pauschaliere nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass pauschalierende Landwirte nur den Nettobetrag abschreiben. Ist das so? Dann ist die Umsatzsteuer sofort abzugsfähig?

Der Wechsel zur Regelbesteuerung ist auf jeden Fall eine gute Idee, wenn man als Hobbyholzer häufig neue Maschinen kauft und nur ein bisschen Holz verkauft.

Für die paar Rechnungen reicht dir Word oder Excel. Da kommt ja wirklich nicht viel zusammen. Wahrscheinlich hat dein Steuerberater nur Angst, dass du Blödsinn machst.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon michael2005 » Mi Aug 21, 2024 20:02

Die Umsatzsteuer beim Kauf wenn du Pauschalisieren tust ist weg! Dafür behälst du ja diese bei Einnahmen. Abschreibungen sind immer Netto!
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon langholzbauer » Mi Aug 21, 2024 20:35

Hat der Steuerberater das
https://dejure.org/gesetze/EStDV/51.html
erwähnt?
Wenn der Kleinwaldbesitzer nicht anderwärtig ESt- Erklärungsplichtig ist, braucht er keine EÜR zu machen und außer dem Wald selbst kein Betriebsvermögen zu führen.

Ich weiß,
Umsatzsteuer und Einkommenssteuer sind für uns Laien manchmal schwer zu trennen.
Aber ,
Wenn einkommensteuerlich der Traktor kein Betriebsvermögen ist, dann bleibt er im Privatvermögen, muss trotz fowi- Betrieb Kfz- versteuert werden, aber das FA bekommt beim späteren Verkauf keine USt.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon michael2005 » Mi Aug 21, 2024 21:47

Ob es dann kein Betriebsvermögen ist? Steht ja nix weiter dazu.
Ich glaube dann lässt sich streiten. Mit dem Konzept fährt man aber wohl am schlechtesten.
Selbst wenn nur Eigenbedarf anliegt sind die Ausgaben meist mehr als die Pauschale.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon langholzbauer » Mi Aug 21, 2024 22:13

Ich bin da nicht ganz aktuell in dem Thema, weil sowieso Erklärungspflichtig.
Aber aus unseren Zahlen der letzten 3 Jahrzehnte war die Unternehmerleistung brutto plus alle Betriebskosten noch weit von der Kostenpauschale günstiger.
Bei EÜR für nur Eigenbedarf kommt das FA ganz schnell mit " Liebhaberei" und will zwar USt haben, aber keine Verluste anerkennen... :oops:
Bei Kostenpauschale brauchst Du nur Einnahmen aus Holzverkauf entsprechend angeben.
Bei Zwangsnutzungen wegen Käfer oder Sturm gibt es mit rechtzeitiger Anmeldung noch einen Extrabonus.
Praktisch ruht der Betrieb, so lange er kein Holz verkauft.
Das sollte sich jeder selbst für längerfristig durchrechnen.

Nach meinem Eindruck war die Pauschalkostenvariante sehr lukrativ für Kleinwaldbesitzer.
Leider haben das die Finanzbehörden auch begriffen und graben da stetig dran ab.
Der §13ff Forstbetrieb ist da aktuell noch günstiger gestellt, als die kleine pauschalierende Landwirtschaft.
Wie lange noch???
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon michael2005 » Do Aug 22, 2024 6:47

Also ich behaupte, die Pauschale ist nur günstiger, wenn Jemand per Hand spaltet, nur 5 RM raus holt und keine Maschinen hat.
Das mit der Liebhaberei ist doch toll. Dann hast ruhe. Ust darf Fisko bei Liebhaberei nicht verlangen.
Bevor ich faktisch dem Fiskus 35% freiwillig versteuere durvh die Pauschale, rechne ich lieber anders ab. Auch Eigenbedarf musst du bei der spauschale angeben.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon fasti » Do Aug 22, 2024 7:59

Bei 20RM (zu welchem Preis...?) wird hier glaube ich etwas zu viel Wind gemacht und dass dir der Steuerberater das große Programm empfiehlt ist klar. Er will dich ja fachmännisch "begleiten" inkl. Faktura.

Würde zur Gewinnermittlung per EÜR raten und Umsatzsteuerpauschalierung. Einfach und schnell und mit Programmen wie Tax, Wisosteuer, plus Word/XLS auch selbst zu erledigen.

Dann kannst du von den Holzeinnahmen 55% Betriebsausgabenpauschale abziehen. Damit sind alle Kosten die im Zusammenhang mit der Aufarbeitung abgegolten, aber wenn du noch weitere Kosten (Werkzeuge, Kleinteile, etc.) hast kannst du die zusätzlich anführen und den Gewinn weiter drücken. Ausgaben wie Berufsgenossenschaft, Grundsteuer, etc. gehen immer durch, weil du diese Kosten ja auch in Jahren hast wo kein Brennholz verkauft wird. Das kann dazu führen dass du (kleine) Verluste erzeugst und die Einkommensteuer drückt.

Bei Maschinen darf die gezahlte MwSt bei Pauschalierer als sofortige Betriebssaugabe zum Abzug gebracht werden. Abschreibung erfolgt zum Netto Betrag. Wenn eine Maschine als Anlage im Betriebsvermögen aktiviert und geführt wird, muss man beim Verkauf die Einnahme aber auch versteuern. Das wird häufig vergessen und deswegen sollte man sich das gut überlegen. Wenn nämlich Maschinen exklusiv für den Wald angeschafft und aktiviert werden, kann man die 55% Pauschale nicht mehr nutzten, weil dann wärs ja doppelt (Pauschale & tatsächliche Kosten). In dem Fall total überzogen. Würde ich im Privatvermögen halten. Alle damit verbundenen Kosten für Diesel, Versicherung, etc. dürfen dann natürlich auch nicht als Betriebskosten angesetzt werden.

Zudem gibt es einen Freibetrag von 900€ Euro ledig (bis 30.700€ Einkünfte) und 1800€ verheiratet (bis 61.400€ Einkünften) bei LoF Einkünften.

Grobe Rechnung:
- 20rm * 100€ pro RM (sehr hoch gegriffen...) = 2000€ Einnahmen
- 55% Betriebssaugabe = 1100€
- zu versteuernder Gewinn: 900€

Wenn du jetzt noch ein paar Kosten generierst und evtl. vom Freibetrag profitierst sprechen wir von paar Euros Steuern. Wenn zu das beim Steuerberater machen lässt zahlst du vermutlich keine Steuern aber dir bleibt von deiner Einnahme auch nichts, weil seine Kosten (sind auch Betriebsausgaben) sind echte zu bezahlende Kosten.

Grüße...
fasti
 
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon michael2005 » Do Aug 22, 2024 11:05

Auch hier muss man doch Unterscheiden:
Umsatzsteuer und Ausgabenpauschale.

Umsatzsteuer musst du erklären immer außer du hast Kleingewerbe laufen.
Die erklärung ist dann entweder Pauschale oder richtige Umsatzsteuererklärung. Das muss man durchrechnen, aber meist ist Regelbesteuerung die bessere wenn man häufig neue Maschinen kauft innerhalb 5 Jahren. Für 5 Jahre ist man gebunden. 1,5% mehr muss man ausweißen zwar und dann 7% abführen aber bekommt 19% beim kauf zurück.
Bsp. Was ja viele haben trotz 1 Ha... neuer Traktor 50.000 Euro Brutto.
Da hast 7800 Umsatzsteuer die du wieder bekommst. Dem gegenüber stehen in 5 Jahren a 20 RM a100 Euro Brutto 7% 700 Euro Umsatzsteuer.
D.h. 7100 Euro gibts zurück vom Fiskus!
Pauschalisieren macht also nur Sinn wenn innerhalb der nächsten 5 Jahre kaum oder nur kleine Anschaffung gemacht werden.

EÜR machst dann für die Lohnsteuer, das ist der 2te Punkt. Netto Umsatz Netto ausgaben. Entweder wie du sagst Pauschale.
Oder halt einfache Eür, was meist besser erstmal ist wenn man wirklich Maschinen hat zum abschreiben. Bei 20RM im Jahr mit alten Maschinen läuft die Pauschale wohl besser. Hat man slle 10 Jahre mal eine neue Maschine, ist die normale aktivierung und Abschreibung die bessere. Und Theoretisch, versteuern musste den Verkauf so oder so! Nicht aktivieren gibts nicht. Sobald da was auf Grün läuft oder ein Gerät nur für den Forst und jemand prüft auch nur bei der Pauschale, gehen die Fragen los. Das wird genauso als Betriebsvermögen gesehen und dann wohl anders besteuert. Vermutlich differenzbesteuerung? Keine Ahnung. Habe ja das gleiche Problem, traktor verkauft, nie aktiviert oder abgeschrieben, dennoch ist es Betriebsvermögen also positives Buch. Inzwischen wird genau geschaut. Das bekommste nur mit schwarzer Nummer, oldtimer für Schleppertreffen durch.

Bleiben wir also bei der Realität: echten Gewinn haste erst bei sehr viel Umsatz und das heißt viel Fläche, oder wenig Fläche und dafür auch wenig Technik.
Bei einem HA mit 5 RM effektiver Ernte A 500 Euro kostet die Kettensäge Sprit und transportfahrt schon mehr als wie eine Pauschale abdeckt. Vorteil, die Lohnsteuer wird weniger.
Irgendwann wirds liebhaberei, aber die Umsatzsteuer bleibt erhalten soweit ich weis.
Und sobald Gewinn entsteht und die liebhaberei aufgehoben wird etwa durch verkauf ist auch der Fiskus gebunden wieder ein paar Jahre abschreibung hin zu nehmen.
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