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Brennholz Verkauf Steuern etc

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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65 Beiträge • Seite 5 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon Otto Mohl » So Okt 27, 2024 9:51

Hobby-(sagt wohl das FA) Holzer123, was bringen deine Links jetzt an neuen Erkenntnissen?

Ich weiß, was Liebhaberei ist. Ich habe den familiären Hof daraus wieder in den Nebenerwerb geführt, mache regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen und nutze den iab. Das mache ich alles selbst, trotz familieneigener Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, obwohl ich nichts in der Richtung gelernt habe. Man kann sich viel anlesen, so wie Langholzbauer sagt. Man muss aber auch lesen und verstehen können.

Die Umsatzsteuer hat nichts mit Gewinnen zu tun sondern mit Umsätzen. Insofern hat sie auch nichts mit der Liebhaberei zu tun.

Liebhaberei verhindert, dass du deine Verluste aus dem Hobbyholzertum mit Gewinnen aus anderen Einkünften verrechnen kannst. Hobbyholzen ist da halt wie Golf spielen.

Wenn da ein "Experte" anfängt und seine Investitionen beim FA als Ausgaben angibt, wird man die auch nicht los sondern muss die Lösung nutzen, die in deinem Link sogar steht. Du musst dem FA die Betriebsaufgabe erklären. Das sorgt natürlich für Einnahmen, allerdings werden dann auch deine Vorjahresverluste gegengerechnet.

Wenn ein "Experte" für seine Hobbymaschine die Vorsteuer zieht, ist er auch ein paar Jahre an die Regelbesteuerung gebunden. Allerdings ist der Arbeitsauffwand für die Umsatzsteuererklärungen und die abzuführende UmSt für einen echten Hobbyholzer doch immer noch ein gutes Geschäft.


Und wenn man so dusselig ist und seine Grundstücke für den eigenen extra gegründeten landw.-forstw. Betrieb nutzt, ist es auch ein Betriebsgrundstück.

Als Bauer kannst du Land kaufen und selbst nutzen. Damit wird es zum Betriebsvermögen.

Wenn du es weiter verpachtest, bleibt es in deinem Privatvermögen und kann später steuerfrei verkauft werden.
Otto Mohl
 
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon holzer123 » So Okt 27, 2024 10:19

Aha, Wald ist immer Betriebsvermögen!
Und wenn du meinst, Maschinen zu ksufen privat und nutzt die dort überwiegend ist dieses nunmal Betriebsvermögen. Spätestens beim Verkauf kommen nach und nach die FA dahinter. Den auch da gibt es was zu holen. Muss jeder selbst wissen.
holzer123
 
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon ChrisB » So Okt 27, 2024 10:34

5 Jahre ist man gebunden, bei Steuerwechsel.
Nach 10 Jahren, können Landw. Grundstücke, aus dem Privatvermögen, wieder verkauft werden.
Ein Vollerwerbs Landwirt, kann aber beim Kauf von Grundstücken,
nur die Nebenkosten wie Steuer und Notargebühren, bei der Steuer absetzten,
nicht die Grundstückskosten :wink:
ChrisB
 
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon Otto Mohl » So Okt 27, 2024 17:00

holzer123 hat geschrieben:Aha, Wald ist immer Betriebsvermögen!
Und wenn du meinst, Maschinen zu ksufen privat und nutzt die dort überwiegend ist dieses nunmal Betriebsvermögen. Spätestens beim Verkauf kommen nach und nach die FA dahinter. Den auch da gibt es was zu holen. Muss jeder selbst wissen.

Wald ist (fast) immer Betriebsvermögen, weil man ihn (fast) nie verpachtet sondern selbst nutzt. Das hat aber erstmal keine Auswirkungen. Nur wenn du deinen Betriebswald verkaufst, musst du den Gewinn versteuern. Das trifft aber im Wesentlichen nur Erben hart, die 0 Kaufpreis gezahlt haben. Wer Wald kauft kann den auch innerhalb der Familie auf dem Papier verpachten. Dann bleibts wahrscheinlich auch Privatvermögen.


Deine Aussagen zu den Maschinen sind merkwürdig. Hier geht es wahrscheinlich um "nötiges Betriebsvermögen". Vermutlich kamst du dir schlauer als alle anderen vor und wolltest was tolles mit dem FA abziehen. Deine Beiträge hier deuten das an, auch wenn man daraus nicht schlauer wird.
Otto Mohl
 
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon holzer123 » So Okt 27, 2024 20:04

Auch wenn du verpachtest hast du einen stillen Betrieb weiterhin.
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