Hobby-(sagt wohl das FA) Holzer123, was bringen deine Links jetzt an neuen Erkenntnissen?
Ich weiß, was Liebhaberei ist. Ich habe den familiären Hof daraus wieder in den Nebenerwerb geführt, mache regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen und nutze den iab. Das mache ich alles selbst, trotz familieneigener Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, obwohl ich nichts in der Richtung gelernt habe. Man kann sich viel anlesen, so wie Langholzbauer sagt. Man muss aber auch lesen und verstehen können.
Die Umsatzsteuer hat nichts mit Gewinnen zu tun sondern mit Umsätzen. Insofern hat sie auch nichts mit der Liebhaberei zu tun.
Liebhaberei verhindert, dass du deine Verluste aus dem Hobbyholzertum mit Gewinnen aus anderen Einkünften verrechnen kannst. Hobbyholzen ist da halt wie Golf spielen.
Wenn da ein "Experte" anfängt und seine Investitionen beim FA als Ausgaben angibt, wird man die auch nicht los sondern muss die Lösung nutzen, die in deinem Link sogar steht. Du musst dem FA die Betriebsaufgabe erklären. Das sorgt natürlich für Einnahmen, allerdings werden dann auch deine Vorjahresverluste gegengerechnet.
Wenn ein "Experte" für seine Hobbymaschine die Vorsteuer zieht, ist er auch ein paar Jahre an die Regelbesteuerung gebunden. Allerdings ist der Arbeitsauffwand für die Umsatzsteuererklärungen und die abzuführende UmSt für einen echten Hobbyholzer doch immer noch ein gutes Geschäft.
Und wenn man so dusselig ist und seine Grundstücke für den eigenen extra gegründeten landw.-forstw. Betrieb nutzt, ist es auch ein Betriebsgrundstück.
Als Bauer kannst du Land kaufen und selbst nutzen. Damit wird es zum Betriebsvermögen.
Wenn du es weiter verpachtest, bleibt es in deinem Privatvermögen und kann später steuerfrei verkauft werden.
