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Brennholz Verkauf Steuern etc

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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65 Beiträge • Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon michael2005 » Do Aug 22, 2024 11:38

Also Kurzfassung:
Überlegen ob Pauschalierung oder Regelbesteuerung der Umsatzsteuer: hängt vom Invest ab innerhalb 5 Jahre.

Eür oder Pauschalkostenabzug, genau durch rechnen. Eür meist günstiger.
Pauschalkostenabzug meist besser für Leute die Garnix machen im Wald und dadurch keine Kosten haben weiter.
Maschinen sind immer Betriebsvermögen!
So ist meine Auffassung.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon egnaz » Do Aug 22, 2024 12:01

Pauschalierung gilt bei lof automatisch. In die Regelbesteuerung geht es als lof nur auf Antrag für min 5 Jahre.
Bei 20 RM eine Umsatzsteuererklärung abgeben ist doch Unsinn, besonders wenn man auch noch einen Steuerberater dafür braucht.
Und wenn du unbedingt teure Maschinen kaufen willst, kannst du in der Regelbesteuerung zwar Netto kaufen, bei der Eür kannst du aber keine Abschreibungen bei 20RM ansetzen, weil das FA dir Liebhaberei unterstellt.
Aber eigentlich willst du doch deinen Schlepper verkaufen und ärgerst dich, weil er bei betrieblicher Nutzung zum Betriebsvermögen gezählt wird?
fasti hat es doch schon geschrieben. Bei 20RM gib bei Elster in der Eür ordentlich Kosten an, dann wird dich das FA als Liebhaberei einstufen und du hast wieder Ruhe.
Gruß Eckhard
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon michael2005 » Do Aug 22, 2024 12:52

Auch bei Pauschalierung würde ja wohl das Finanzamt Liebhaberei irgendwann sagen.
Ob das nun Pauschalierung oder Regelbesteuerung ist, ist wohl dabei egal. Bei beiden werden Maschinen abgesetzt.
Und wenn ich keine Wahl dabei habe und der Fiskus beim Verkauf Steuern möchte von Geräten die nicht abgesetzt wurden, darf man ja wohl absetzen zum gegen steuern!
Ja ich ärgere mich gewaltig für mich ist das eine doppel besteuerung.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon michael2005 » Do Aug 22, 2024 13:09

Jetzt gehts weiter:
Mein Sohn inzwischen Im Grundbuch durch Schenkung vorgezogene Erbfolge ich Nießbrauch.
Er soll auch einen Betrieb anmelden, einen ruhenden weil ich den aktiven habe. Was ist das dann bitte? Was ist ein ruhender Betrieb?
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon egnaz » Do Aug 22, 2024 14:17

Liebhaberei betrifft nicht die Mehrwertsteuer.
Afa wird immer zum Nettobetrag aktiviert und zählt zu den Betriebsausgaben. Mit der Mehrwertsteuererklärung hat das nichts zu tun.

Wenn ihr solche Konstruktionen wie Nießbrauch wählt, müsst ihr euch nicht über die Reaktionen des FA wundern. Da dein Sohn der Besitzer ist und du als Nießbraucher den Betrieb hast, hat er nun den ruhenden Betrieb, so als ob er verpachtet wär. Der Betrieb, den er von dir mit der Schenkung erhalten hat, existiert aber weiter. Es ist weiterhin Betriebsvermögen. Das FA wird den Bodenwert feststellen. Bei einem späteren Verkauf entsteht dann Veräußerungsgewinn. Die stark steigenden Bodenpreise haben die FA wachgerüttelt.
Gruß Eckhard
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon michael2005 » Do Aug 22, 2024 14:38

Ja man wird immer schlauer hinterher.
Egal ist jetzt wie es ist.
Mit der Liebhaberrei ist das richtig. Allerdings wäre dann Fraglich, wenn man nie was absetzen durfte, warum z.b. beim Verkauf das FA die Hände aufhalten darf?
Da gibt es bestimmt auch wieder sonderregeln usw.
Erstmal schaue ich ob Pauschal oder Regelbesteuerung. Mein Stb. Sagt klar Regelbesteuerung da ich viel mehr gekauft hatte. Ich solle das für 5 Jahre so laufen lassen.
Minimiert meinen Verlusst wohl.
Wo ich nicht schlau werde und mir die Frage stelle sind Bretter und Balken. Überall steht nur Sägewerkerzeugnisse 10,7 oder 19% dabei ist doch bei eigener Herstellung Sägerau das auch die erste Stufe und damit 5,5 oder 7%

??
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon egnaz » Do Aug 22, 2024 14:44

Sägewerkserzeugnisse sind nicht lof. Damit bist du ein holzverarbeitender Betrieb und brauchst ein Gewerbe. :mrgreen:
Gruß Eckhard
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon michael2005 » Do Aug 22, 2024 16:29

Nach Rückfrage zählt Sägerau noch als Urproduktion.
Also Lof, nur der Steuersatz ist 19% irgendwas lese ich auch mit 10% Zahllast durch Zusatzsteuer. Vielleicht kennt das jemand besser?

Wie ich das lese: 19% mwst, davon 9% behalten als Vorsteuer 10% müssen abgeführt werden, wenn man pauschalisiert.
Ansonsten optimiert:
7% Brennholz
19% Sägewerk
Nix gewerbe in erster Stufe solange anscheint nix gehobelt ist.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon Owendlbauer » Fr Aug 23, 2024 7:03

Guten Morgen. Ja, da scheint einer auf einmal eines Morgens in Deutschland aufgewacht zu sein. :regen:

Über 1 ha Wald ist automatisch Betriebsvermögen und das kriegt man da auch nicht raus, außer man veräußert es und berappelt dann auch die Entnahmesteuer dafür. Eine Betriebsnummer ist natürlich sowieso nötig, anders kann man auch z. B. gar kein Holz mehr an eine WBV verkaufen. BG kommt dann natürlich auch noch. Eine richtige Beratung ohne genaue Kenntnisse der Eigentums- und Besitzverhältnisse kann man sowieso nicht geben. Da muss man das Geld in einen vernünftigen! Steuerberater investieren.

Wer das Spiel, wie ich, mit wenigen ha Wald, seit längerem mitmacht, wird merken: Es geht im Endeffekt nur noch darum, das Eigentum ohne größeren Kostenaufwand, aber mit eigenem Arbeitsaufwand, auf Dauer erhalten zu können. Wenn man schon einen Betrieb hat, sollte man alle paar Jahre zumindest auch mal einen Gewinn vor Steuern machen, sonst rutscht man nämlich wie schon aufgeführt in die Liebhaberei und zahlt dann z. B. für Anschaffungen erstattete MwSt wieder zurück. Wenn man es einigermaßen schlau macht, klappt das auch. Nur eines muss einem klar sein: Richtig was hängen bleibt da nicht!

Wegen 20 Ster Brennholz auf einmal eine Anlage L auszufüllen, ist natürlich auch :roll: , naja, sparen wir uns das.
Claas Elios 210 * Eicher EKL 15/IIg4 * Schötz 5to Einachs-Dreiseitkipper * Winde Uniforest 65Hpro * Spalter Krpan CV18K * Stihl MS 044 * Stihl MS 201C
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon michael2005 » Fr Aug 23, 2024 18:05

Also dieses Jahr macht erstmal alles der Steuerberater und das Rückwirkende und räumt da auf.

Am liebsten ab 2025 will ich das selbst machen.
Nun war die Überlegung Steuersoftware? Die meisten auser Wiso hat nix eine Steuer Schnittstelle für die Steuererklärung, nur Umsatzsteuer können die meisten.
Jetzt die Frage: macht eine Buchhaltungssoftware Sinn für die Unsatzsteuer, Eür und Anlagevermögen? Oder doch alles in Excel erfassen und dann in Elster eintragen? Ich habe mir die Formblätter noch nicht angesehen, wie Umfangreich die sind. Ich hätte mir ja das Wiso gegönnt, da hier alle Schnittstellen sind, nur gehts schon los, das Teil ist lahm. Anlagevermögen nix hinterlegt für Forstwirtschaft und da schaut man wie ins Uhrwerk als Maler.
Spannende Frage wäre ja sogar, bei einer Software was da raus kommt 1 zu 1 in elster eingetragen werden kann.

Ja ein kleiner Gewinn das man Steuern zahlt wird irgendwann immer raus kommen. Nach 6 Jahren sind die meisten Abschreibungen durch und jedes mal kauft man nix neues.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon egnaz » Fr Aug 23, 2024 18:32

Die Eür kannst du auch bei Elster direkt eingeben. Da kannst du in die Konten direkt deine Belege eingeben. Das ist etwas umständlicher als wenn man die Kontenergebnisse aus einem Programm einträgt. Eine automatische Übernahme halte ich nicht für erforderlich, so viele Eingaben sind das auch nicht, und wenn man das Elsterformular durchgeht, fällt einem vielleicht auch noch auf was man vergessen hat.
Das Anlageverzeichnis musst du sowieso in Elster führen. Da kannst du nicht einfach nur deine ermittelten AfA eingeben, sondern musst jeden Posten einzeln eingeben. Dann sind sie für die Folgejahre aber gleich aufgeführt.
Die bekannten Steuerprogramme gehen für lof nicht optimal. Da braucht es schon Spezialprogramme wie NLB.
Ich nutze Jes. Das ist zwar auch nicht direkt für Lof. Dafür lässt es sich aber einfach anpassen und kostet nix.
Zu MwSt habe ich keine Erfahrung.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon michael2005 » Fr Aug 23, 2024 19:39

Dennoch müsste ich ja die Afa als Excel führen? In Elster wird doch nicht Automatisch der Buchwert ermittelt? Ich vermute nur der eingebe Vorwert?

Ich teste mal noch die andere Software von Elster unterstützt durch. Es bringt halt nix, wenn z.b. Wiso elster unterstützt und übergibt aber die Afa sätze nicht kennt. Da kann ich Excel verwenden. Vermutlich mache ich mir zu viele Gedanken und eine reine Excel reicht aus als Av, eür vorlage und ins elter abtippen. Belege digital aufheben und dort mit einfügen. Rechnungen nach wie vor über excel oder Word. Na ich schau mal. Wollte es halt verschönern.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon Ecoboost » Fr Aug 23, 2024 19:45

Servus,

nur mal angenommen man hätte den Verkauf des Brennholzes über die WBV (in Bayern ist es
die Waldbauernvereinigung) gemacht.
Ich habe da keine Ahnung, aber ich denke die hätten da (eventuell) Möglichkeiten gehabt dass über die laufen zu lassen und abzurechnen, dann hättest eventuell jetzt nicht das ganze Geschiss damit.

Gruß

Ecoboost
Wenn eine Frau schweigt soll man sie nicht unterbrechen. :roll:
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon michael2005 » Fr Aug 23, 2024 19:57

Klar, auch da bleibt es ein Betrieb... den misst muss man so oder so machen als Waldbesitzer... die meisten wissen das nur nicht... auch wenn du nichts verkaufst existiert ein Wertzuwachs im Betriebsvermögen. Daher Anlage L, Betriebsvermögen/ Anlagevermöge + zumindest Pauschalisierung wohl pflicht.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon michael2005 » Sa Aug 24, 2024 8:35

Fazit ist also, slle die mindestens 1 Ha wald besitzen, sollten schleunigst einen Betrieb anmelden.
Die FÄ kommen jetzt auf alle zu, gerade durch die Grunfstückssteuer Reform. Selbst wenn der verpachtet wird oder nicht Bewirtschaftet wird liegt ein Betrieb vor. Was hinten raus an Steuern Fällig wird,nist ein anderes Blatt.
Verkauf Traktor werde ich den wohl schwer ins Privatvermögen bekommen, obwohl der über 50% privat genutzt wurde. Zu der Zeit existierte zu wenig privatwald und es wurde zugekauft für den Eigenbedarf. Aber durch die Grüne Nummer kaum nachweisbar.
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