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Brennholz Verkauf Steuern etc

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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65 Beiträge • Seite 4 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon egnaz » Sa Aug 24, 2024 12:58

Die AVEür in Elster ist ein echtes Anlageverzeichnis und natürlich sind dort auch die Buchwerte aufgeführt. Beim 1. Mal gibt man den Anschaffungspreis, das Datum und die Nutzungsdauer ein. In den Folgejahren sind dann Buchwerte zu Beginn und Ende aufgefürt. Einzugeben ist der Afabetrag, Neuzugänge und Abgänge. Die Summe der Afabeträge wird automatisch in die Eür übernommen.
Im Prinzip braucht man keine weitere Liste führen. Einfach mal bei Elster anmelden und sich die entsprechenden Formulare runterladen. Dann kann man abschätzen, ob man bei Elster direkt eingeben kann und sich somit Steuerberater und Software spart. Bei Elster sind auch viele Hilfen mit den Gesetzestexten hinterlegt, wo man sich passend informieren kann. Ein Forum gibt es auch.
Die Steuerprogramme haben halt Vorteile beim Eingeben der Belege, besonders wenn die eRechnung kommt. Da braucht man dann aber schon einige Belege damit sich das Programm lohnt.
Der Steuerberater schildert natürlich alles kompliziert. Er will ja schließlich seine Arbeit verkaufen.
Gruß Eckhard
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon egnaz » Sa Aug 24, 2024 13:14

michael2005 hat geschrieben:Fazit ist also, slle die mindestens 1 Ha wald besitzen, sollten schleunigst einen Betrieb anmelden.
Die FÄ kommen jetzt auf alle zu, gerade durch die Grunfstückssteuer Reform. Selbst wenn der verpachtet wird oder nicht Bewirtschaftet wird liegt ein Betrieb vor. Was hinten raus an Steuern Fällig wird,nist ein anderes Blatt.

Lof Grundstücke sind Betriebsmittel, die nach FA Erträge liefern, daher existiert damit auch immer ein Betrieb. Wenn das Nutzungsrecht auf andere übertragen wird, wie bei einer Verpachtung, dann ruht der Betrieb. Dann ist es auch möglich den Betrieb aufzulösen und den Grund und Boden ins Privatvermögen zu überführen. Dann muss eine Betriebsaufgabe erklärt werden, wo meist ein hoher Aufgabegewinn entsteht durch die stark gestiegenen Bodenpreise. Daher sind die FA auch scharf hinter Grund und Bodenverzeichnisse her, um im Falle eines Falles über konkrete Daten zu verfügen.
Mit dem Grundsteuerwert hat das aber nichts zu tun. Das sind im FA ganz andere Abteilungen.
Gruß Eckhard
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon michael2005 » Sa Aug 24, 2024 15:43

Habe einen Elster Zugang, nur finde ich dort die anlagen nicht.
Muss ich mich neu registrieren als Unternehmer dafür?
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon langholzbauer » Sa Aug 24, 2024 16:19

egnaz hat geschrieben:.... Daher sind die FA auch scharf hinter Grund und Bodenverzeichnisse her, um im Falle eines Falles über konkrete Daten zu verfügen.
Mit dem Grundsteuerwert hat das aber nichts zu tun. Das sind im FA ganz andere Abteilungen.


Vorsicht!
Wenn ich nur eine Steuererklärung so stümperhaft falsch abgeben würde, wie die Bescheide für die neue Grundsteuer , trotz richtiger Eingaben, hier ankommen, dann stände übermorgen der Steuerprüfer mit einem Durchsuchungsbeschluss vor meiner Türe.
Was bei dem ganzen Stapel an neuen Bescheiden auffällt, dass da nicht 1m² günstiger bewertet wurde, als vorher.
Und ich schreibe von einem ländlichen Grenzstandort.

Gerade hier in Thüringen wird da gerade bildlich gesprochen " mit Schrot in die Nacht geschossen, damit was liegen bleibt".

In Realteilungsgebieten mit fortgesetzter Erbfolge spült jede richtige Antwort auf die Erhebungsbögen steuerpflichtige Namen und Adressen in die EDV der FÄmter.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon egnaz » Sa Aug 24, 2024 20:37

michael2005 hat geschrieben:Habe einen Elster Zugang, nur finde ich dort die anlagen nicht.
Muss ich mich neu registrieren als Unternehmer dafür?

https://forum.elster.de/anwenderforum/f ... f%C3%BCgen
Gruß Eckhard
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon Owendlbauer » Mo Aug 26, 2024 7:26

egnaz hat geschrieben:Lof Grundstücke sind Betriebsmittel, die nach FA Erträge liefern, daher existiert damit auch immer ein Betrieb. Wenn das Nutzungsrecht auf andere übertragen wird, wie bei einer Verpachtung, dann ruht der Betrieb. Dann ist es auch möglich den Betrieb aufzulösen und den Grund und Boden ins Privatvermögen zu überführen. Dann muss eine Betriebsaufgabe erklärt werden, wo meist ein hoher Aufgabegewinn entsteht durch die stark gestiegenen Bodenpreise. Daher sind die FA auch scharf hinter Grund und Bodenverzeichnisse her, um im Falle eines Falles über konkrete Daten zu verfügen.

Und ich kann nur allen raten, Unterlagen über eine Entnahme penibel aufzubewahren, auch über die 10-Jahres-Frist hinaus. Bereits vor Jahrzehnten hatte mein Vater alle landwirtschaftlichen Grundstücke mit Ausnahme des Waldes entnommen, als er in Rente war und es daher mangels anderweitiger Einnahmen steuerlich günstig war. Als ich die Grundstücke erbte, waren sie beim Finanzamt schwuppsdiwupps wieder im Betriebsvermögen. Meinen Einwand, dass die Grundstücke bereits entnommen wurden, aktzeptierte das FA zunächst nicht, da man so alte Unterlagen nicht mehr verfügbar hätte und daher die Annahme, dass es Betriebsvermögen sei, gelte. GsD konnte ich in den eigenen alten Unterlagen einen Eintrag bzgl. der Entnahme des damaligen Steuerberaters finden, welchen das Amt schlussendlich akzeptierte.
Claas Elios 210 * Eicher EKL 15/IIg4 * Schötz 5to Einachs-Dreiseitkipper * Winde Uniforest 65Hpro * Spalter Krpan CV18K * Stihl MS 044 * Stihl MS 201C
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon DMS » Mo Aug 26, 2024 8:16

Owendlbauer hat geschrieben:
egnaz hat geschrieben:Lof Grundstücke sind Betriebsmittel, die nach FA Erträge liefern, daher existiert damit auch immer ein Betrieb. Wenn das Nutzungsrecht auf andere übertragen wird, wie bei einer Verpachtung, dann ruht der Betrieb. Dann ist es auch möglich den Betrieb aufzulösen und den Grund und Boden ins Privatvermögen zu überführen. Dann muss eine Betriebsaufgabe erklärt werden, wo meist ein hoher Aufgabegewinn entsteht durch die stark gestiegenen Bodenpreise. Daher sind die FA auch scharf hinter Grund und Bodenverzeichnisse her, um im Falle eines Falles über konkrete Daten zu verfügen.

Und ich kann nur allen raten, Unterlagen über eine Entnahme penibel aufzubewahren, auch über die 10-Jahres-Frist hinaus. Bereits vor Jahrzehnten hatte mein Vater alle landwirtschaftlichen Grundstücke mit Ausnahme des Waldes entnommen, als er in Rente war und es daher mangels anderweitiger Einnahmen steuerlich günstig war. Als ich die Grundstücke erbte, waren sie beim Finanzamt schwuppsdiwupps wieder im Betriebsvermögen. Meinen Einwand, dass die Grundstücke bereits entnommen wurden, aktzeptierte das FA zunächst nicht, da man so alte Unterlagen nicht mehr verfügbar hätte und daher die Annahme, dass es Betriebsvermögen sei, gelte. GsD konnte ich in den eigenen alten Unterlagen einen Eintrag bzgl. der Entnahme des damaligen Steuerberaters finden, welchen das Amt schlussendlich akzeptierte.


:shock: Danke für den Hinweis! Was es nicht alles gibt, kann man sich nicht ausdenken...... Kann man das nicht nachweisen, ist man der Dumme und zahlt doppelt. Da hilft einem Niemand. Da gibt es keine Helferindustrie, im Gegenteil.
Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Ich bin kein Untertan.
Es braucht weder Herrn noch Knecht, dann ist die Welt gerecht.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon Ecoboost » Mi Okt 23, 2024 21:36

Servus,

https://www.agrarheute.com/management/r ... dium=email

Gruß

Ecoboost
Wenn eine Frau schweigt soll man sie nicht unterbrechen. :roll:
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon holzer123 » Do Okt 24, 2024 19:59

Naja, alles nur die halbe Wahrheit und nix richtiges festes was stimmt.
Urteile vom BGH sind entscheident.
Diese sagen: ab 1 HA Betrieb.
Forstbetrieb Umtriebszeit 100 Jahre.
Ebenso stimmt es nicht mit der Gewinnabsicht. Diese ist bereits vorhanden bei Besitz ab 1 HA Wald laut BGH.
Ebenso muss man sich gegen Liebhaberei wehren! Das ist kein Freifahrtsschein, weil wenn du 1 Jahr Plus machst, darfste Steuern zahlen aber nix absetzen.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon Otto Mohl » Fr Okt 25, 2024 5:44

holzer123 hat geschrieben:Naja, alles nur die halbe Wahrheit und nix richtiges festes was stimmt.
Urteile vom BGH sind entscheident.
Diese sagen: ab 1 HA Betrieb.
Forstbetrieb Umtriebszeit 100 Jahre.
Ebenso stimmt es nicht mit der Gewinnabsicht. Diese ist bereits vorhanden bei Besitz ab 1 HA Wald laut BGH.
Ebenso muss man sich gegen Liebhaberei wehren! Das ist kein Freifahrtsschein, weil wenn du 1 Jahr Plus machst, darfste Steuern zahlen aber nix absetzen.

Du hast nur die Hälfte verstanden und verkaufst das Halbwissen jetzt als absolute Wahrheit.
Liebhaberei ist eine Einzelfallenttscheidung und hat nicht viel mit der Größe zu tun.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon holzer123 » Fr Okt 25, 2024 7:41

Oder du?

Das Schlimmst was einen passieren kann ist die Liebhaberrei!
Den du bist dennoch zur EÜR dabei verpflichtet und gibt es mal positiven Gewinn darfste Zahlen.
Ebenso gibt es doch genug Urteile vom BGH.

Liebhaberrei funktioniert bei Imkern, Kleinvieh Bauern. Naja muss jeder selbst wissen ob er sich übers Ohr hauen lässt.

Lesst euch Beiträge vom Marcel Gerds durch. SFB für Forstwirtschaft.
Bin gespannt was der TS dazu mal berichtet.
Mir bekannt sind 7 Fälle.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon Otto Mohl » Sa Okt 26, 2024 8:03

Ecoboost bringt einen guten Link und von dir kommt nur: "ne stimmt nicht, es gibt genug Urteile und Artikel die das Gegenteil sagen."

Richtig veganerhafte-wolfskuschlerartige Argumentation.

Bring doch bitte ein paar brauchbare Links oder Argumente, die inhaltlich was bringen und das FA überzeugen.

Wie willst du Liebhaberei verhindern? Durch Überschüsse! Das wird aber schwer als Hobbyholzer neben der echten Arbeit. Auch ohne Frau und Kind (das schafft zeitliche und finanzielle Freiräume für den ambitionierten Hobbyholzer) lastet man die Maschinen nicht aus. Außerdem bekommt man sogar als ordentlicher Schwarzarbeiter schon 20 bis 30 Euro ohne FA oder Sägespaltautomat.
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon AP_70 » Sa Okt 26, 2024 11:53

Otto Mohl hat geschrieben:Außerdem bekommt man sogar als ordentlicher Schwarzarbeiter schon 20 bis 30 Euro ohne FA oder Sägespaltautomat.


Diesen Betrag als Reingewinn je Arbeitsstunde (=wie bei der Schwarzarbeit) im Brennholzgeschäft zu erzielen ist fast unmöglich :o
Der Bayerische Wald - Das gelobte Land
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Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg
Ich bremse nur zum Kotzen
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon holzer123 » Sa Okt 26, 2024 19:59

Ich glaube du weißt nicht was Liebhaberrei ist oder?

Maschinen verbleiben Betriebsvermögen, EÜR Pflicht weiterhin.
Einkünfte sind zu Versteuern
Keine Absetzbeträge, wenn das FA dann sagt ohh viel Umsatz/ Gewinn
Du darfst nix absetzen musst aber dennoch deine ust abführen.
Nicht alles ist Pauschal Regelbar.

Es bleibt dennoch die Umsatzsteuerpflicht!
D.h. deine Maschinen überlege gut.
https://www.ihk.de/rhein-neckar/recht/s ... ht-4159516

https://www.haufe.de/steuern/finanzverw ... 53824.html

Das der Brennholz Verkauf meist nur den Erhalt finanziert vom Eigentum dürfte und allen doch bewusst sein.
Es geht hier auch um ganz andere Sachen, warum jetzt neuerdings Waldeigentum ab 1 HA Betriebsvermögen sind.
Und zwar die Umsatzsteuer und Gewinnsteuer beim Verkauf!
Wie viele Erben und wollen es nicht? Jede menge. Auf den Verkauf werden Saftige Steuern erhoben da du Betriebsvermögen verkaufst und das Geld in dein Privatvermögen überführst.
Und ab dem Punkt ist dann eh nix mit Liebhaberrei.

Und es kann mir aber keiner Erzählen das jeder nur Miese macht aufs Jahr gesehen, außer man treibt es bund und investiert alle 3 bis 5 Jahre mehrere Tausende Euronen für Abschreibung.
Wenn der kleine Waldbesitzer mit 10 HA im Jahr sagen wir zwischen 5 bis 7000 Euro Umsatz hat
Wird er kaum alle so viel Betriebsausgaben haben und ebenso inmerhalb 5 Jahren jedesmal 35.000 Netto investieren.

Mit der Ust sollte man nur genau rechnen was das Sinnvolle ist.
Gerade bei den vielen Hobbyholzern" mit kleinen Wald, die kaum verkaufen/ Eigenbedarf haben aber jedes Jahr sonst wie viel in ihr Hobby investieren lohnt sich die Regelbesteuerung!
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Re: Brennholz Verkauf Steuern etc

Beitragvon langholzbauer » So Okt 27, 2024 0:15

Sorry!
Du scheinst wirklich nur ein Holzer ohne Grundlagenwissen in BWL zu sein?
Die Brennholzmaschinen, welche sich viele Hobbyholzer für viel Geld angeschafft haben, bleiben auch in deren Privatvermögen, solange sie diese nirgends in der EÜR ihrer Forstbetriebe aktivieren.
Es gibt sowohl für die Einnahmen aus Forsterzeugnissen pauschale Kostenabzüge, als auch für die Umsatzsteuer darauf Pauschalen bis zu jeweiligen Obergrenzen, um genau den kleinen Waldbesitzern eine jährliche ausführliche EÜR zu ersparen.
Das ist aber so simpel, dass da kein StBerater gern drüber spricht.

Problematisch wird es erst, wenn Schlaumeier, wie hier weiter oben, meinen all ihre schönen Brennholz- und Waldspielzeuge im Betriebsvermögen auf wenige ar Forstbetrieb aktivieren zu müssen...
Dann ist EÜR und USt nötig um anfänglich die USteuer ziehen und die Abschreibungen ( meist auf Verlust) zu tätigen und mit anderwärtigen Einkünften zu verrechnen.
Dort kommt das große Erwachen erst nach einigen Jahren, wenn das FA merkt, dass trotz der hohen Investitionen weder Umsatz noch Gewinn steigen und Liebhaberei unterstellt und nachweist...
Deshalb rate ich von solchen Geschichten dringend ab.
Die Rechnung, ob Pauschalierung/ Durchschnittsbesteuerung oder freiwillige EÜR, sollte jeder selbst an seinen gesammelten Daten und Zukunftsplänen treffen, der unterhalb der Pflichtgrenzen liegt.
Wenn diese erst vom FA getroffen wird, ist meist schon Geld verloren oder verschenkt.
Noch nie war es so einfach, wie heute, sich selbst im ' Net in die Materie hinein zu lesen. :klug:
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