Moin,
formaljuristisch gesehen ist die Erlassung der Strafe unter Bewährungsauflagen richtig. Den zuständigen Richtern kann man keine Vorwürfe machen, sie hätten unsere Gesetzte falsch ausgelegt.
Und Herr Klar hat das Recht auf freie Meinungsäusserung.
Mich stört aber, das Herr Klar nicht einmal gesagt hat, das der Weg den er gegangen ist um seine Meinung zu vertreten, der falsche war, ebenso wie der Weg, etwas gesellschaftspolitisch zu verändern, von der gesamten RAF falsch war. Das hat in meinen Augen auch nichts mit Reue zu tun sondern eher mit Einsicht und der Zustimmung zur Verfassung.
Ich glaube aber auch nicht, das Herr Klar selbst noch eine Gefahr darstellt, aber in Zeiten, in denen soziale Verantwortung zugunsten von freier Marktwirtschaft verdrängt wird, ist die Chance in meinen Augen gross, das es wieder zu Gruppierungen kommen kann, die ihre Wertevorstellung mit Waffengewalt durchsetzten. Und hier kann Herr Klar schnell den Märtyrerstatus bekommen, egal ob in Freiheit oder in Haft. Daher unterstelle ich Herrn Klar die Verantwortung, seinen "Anhängern" zu sagen, das Waffengewalt der falsche Weg ist.
Grüsse
Hauke