Aktuelle Zeit: So Mai 19, 2024 10:51
euro hat geschrieben:Ob das jetzt an exzessiven Alk- und Nikotinmissbrauch liegt oder weil.......
hans g hat geschrieben:Obelix hat geschrieben:
ich kenne Hans und werde den Namen nicht verraten.
...du bist aber hoffentlich NICHT vom FINANZAMT
hans g hat geschrieben:euro hat geschrieben:Ob das jetzt an exzessiven Alk- und Nikotinmissbrauch liegt oder weil.......
das frage ich mich auch--EURO,hast du probleme
MexProfi hat geschrieben:Also wenn ich ungefragt im Stern zitiert würde,würde ich meinen Anwalt einen Brief schreiben lassen. Auf Unterlassung.
hans g hat geschrieben:MexProfi hat geschrieben:Also wenn ich ungefragt im Stern zitiert würde,würde ich meinen Anwalt einen Brief schreiben lassen. Auf Unterlassung.
es wurde ja nur etwas wieder gegeben,was in einem öffentlichen forum für JEDERMANN zu lesen war---ohne rückschlüsse auf tatsächliche personen.
DanielS. hat geschrieben:
Das ist so aber nicht ganz richtig Hans.
Da gibt es nämlich noch die Sache mit dem "geistigen Eigentum".
Ist so, als würde irgendwo deine Lieblingsband für lau aufspielen und du schneidest alles in guter Qualität mit und verkaufst hinterher CD´s mit der von dir gemachten Aufnahme.
§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;(...)
§ 7 Urheber
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.
§ 3 Bearbeitungen
Übersetzungen und andere Bearbeitungen eines Werkes, die persönliche geistige Schöpfungen des Bearbeiters sind, werden unbeschadet des Urheberrechts am bearbeiteten Werk wie selbständige Werke geschützt. Die nur unwesentliche Bearbeitung eines nicht geschützten Werkes der Musik wird nicht als selbständiges Werk geschützt.
§ 4 Sammelwerke und Datenbankwerke
(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.
(2) Datenbankwerk im Sinne dieses Gesetzes ist ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind.
§ 8 Miturheber
(1) Haben mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen, ohne daß sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen, so sind sie Miturheber des Werkes.
(2) Das Recht zur Veröffentlichung und zur Verwertung des Werkes steht den Miturhebern zur gesamten Hand zu; Änderungen des Werkes sind nur mit Einwilligung der Miturheber zulässig. Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern. Jeder Miturheber ist berechtigt, Ansprüche aus Verletzungen des gemeinsamen Urheberrechts geltend zu machen; er kann jedoch nur Leistung an alle Miturheber verlangen.
SHierling hat geschrieben:
Und dann ist ein Bericht ÜBER ein Forum insgesamt - oder eben über mehrere Foren - was anderes, den kannst Du natürlich jederzeit schreiben. Und vermutlich gibt es bei Texten sowas wie in der Musik, sounsoviel Wörter (oder eben Sekunden) eines Werkes sind bei Angabe der Quelle frei verwendbar (damit nicht wegen jeder Kleinigkeit verhandelt werden muß) und als Quelle "Landtreff" anzugeben ist ja auch ok. Der Jörges wird schon auch nicht blöd sein, er arbeitet ja in dem Bereich.
Schön ist es trotzdem nicht.
hans g hat geschrieben:DanielS. hat geschrieben:
Das ist so aber nicht ganz richtig Hans.
Da gibt es nämlich noch die Sache mit dem "geistigen Eigentum".
Ist so, als würde irgendwo deine Lieblingsband für lau aufspielen und du schneidest alles in guter Qualität mit und verkaufst hinterher CD´s mit der von dir gemachten Aufnahme.
wenn der"geistige eigentümer" ERKENNBAR ist---wie bei der LIEBLINGSBAND---hast du recht---im öffentlichen forum ABER nicht.
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