Hier wurde der Amtsschimmel wg. einer Privatperson eingeschaltet die den Bauern angezeigt hat. Das Verfahren wurde auch beim zweiten Mal eingestellt.
ABER, die Ordnungswidrigkeit muss gezahlt werden, weil der Bauer seine Wiese nicht ordnungsgemäß gemäht hat.
Er hat von außen nach innen gemäht, was aber im dortigen Regierungsbezirk untersagt ist; es darf nur von innen nach außen gemäht werden....