AEGro, sei nur vorsichtig sonst kommt 210ponys, die dich dann asphaltiert und federt !
PS.: Die macht bestimmt gvo-freier Bioasphalt aus Buchenholzteer
Aktuelle Zeit: Fr Apr 26, 2024 1:38
oberländer hat geschrieben:Ein Teil des Verschleißes ist sicherlich der Nutzung durch Landwirte zu zu schreiben.
Ein nicht unwesentlicher Teil geht aber auf das Konto von Radfahrern , Spaziergängern und
Hundetreibern. Von diesen wird der Landwirt mit seinen Maschinen oft genötigt auf den unbefestigten
Wegrand aus zu weichen....
schlepperking hat geschrieben:Bitte genauer erläutern ......
schlepperking hat geschrieben:Sind Eigentümer der ausgewiesenen Radwege nicht auch die Kommunen ? Was haben Anlieger landw. Liegenschaften damit zu tun ?
OK vielleicht greift auch die Räum und Streupflicht ??
schlepperking hat geschrieben:Sind Eigentümer der ausgewiesenen Radwege nicht auch die Kommunen ? Was haben Anlieger landw. Liegenschaften damit zu tun ?
OK vielleicht greift auch die Räum und Streupflicht ??
marius hat geschrieben:Gehwege sind auch Eigentum der Gemeinde aber du unterliegts als Anlieger der Räum und Streupflicht.
marius hat geschrieben:Ebenso sind Grundstücksbesitzer verantwortlich für den Neubau / Unterhalt der anliegenden Strasse auch wenn die Strasse ihm rein rechtlich nicht gehört und von jedem anderen genutzt werden darf
Lonar hat geschrieben:So wird es für die Gemeinde schnell billiger neu zu bauen als zu reparieren.
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