Lonar hat geschrieben:langholzbauer hat geschrieben:So lange Ihr nicht Schulden von pünktlich bedientem Kapitaldienst trennen könnt, ist hier jede weitere Fortsetzung unnötig!
Du meinst also nicht gedeckten Fehlbetrag oder doch eher zu spät getilgte Kapitaldienste und zu hohe Verbinlichkeiten gegenüber Lieferanten.
Ich meine schon saubere Kredite
Schuldig bin ich erst ab dem Datum der Fälligkeit!
So lange ich oder jeder Unternehmer alle offenen Forderungen pünktlich begleichen kann, spielt die Fremdkapitalhöhe oder- Quote keine Rolle!
Das ist Buchhaltung und Unternehmertum, was auch um die Landwirtschaft keinen Bogen macht.