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Düngeverordnung neue Fassung

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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65 Beiträge • Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon Nordhesse » Fr Feb 08, 2019 15:12

Die Neue DüVO wurde vom Verband intensiv ´begleitet. Der zuständige Referent Herr Pingen hat hier mal einen Vortrag dazu gehalten. Ich könnte jetzt schreiben, was ursprünglich noch an Sauereien gegenüber den Bauern vorgesehen war (z.B. 1 stündige Einarbeitung) - bringt aber nix.

Es gibt doch noch mehr politikbereiche, wo die Bekloppten das sagen übernommen haben
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon CarpeDiem » Fr Feb 08, 2019 15:58

@Nordhesse,
jeder noch so unbedarfte Forist kann an deinem Posting erkennen, dass hier ein BV Funktionsträger sich äussert. Warum? Seit den Tagen von Sico Mansholt, falls dir das ein Begriff sein sollte, reagieren die BV Funktionäre immer nach dem gleichen Schema das sie ihren Mitgliedern verordnen, "noch diese Sauerei hinnehmen, dann kommt Licht, gleissend schön". Dabei wird immer herausgestellt, was man, auf dem Schosse der CDU sitzend, noch gerade verhindern konnte. Dabei dauert es ebenfalls regelmässig nicht lange, bis das schlimmere Ereignis folgt. Wer war denn nun bei der Düngeverordnung ehrlich, die Klöcknerin oder die NGOs???

Dabei weiss doch jeder, dass man den "Begleitenden" auch etwas zum Frasse vorwerfen muss, sonst werden sich nicht gebraucht. Leider ist der BV kein Kampfverband, sondern eine staatstragende Institution die weitestgehend den Interessen der CDU dient....! Warum sagt man, auch als Bauernverband nicht offen und ehrlich, dass die Politik keine konventionelle Lw hierzuland wünscht, analog zu Stein- und Braunkohle.
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon Harald » Fr Feb 08, 2019 16:04

Nordhesse hat geschrieben:Die Neue DüVO wurde vom Verband intensiv ´begleitet.

Dann hätte der BV eigentlich Zeit genug gehabt, eine Stellungnahme zu veröffentlichen, in der er seine Sicht der Dinge schildert.
Dass die BV-Oberen aber nach Bekanntwerden der neuen Anforderungen so tun, als ob das plötzlich vom Himmel gefallen wäre, wirft kein gutes Licht auf den BV.
Ich fordere den sofortigen Rücktritt der Bauernverbandspräsidenten Joachim Ruckwied (DBV) und Walter Heidl (BBV).
Beide sind unfähig, die Bauern ihres Verbandes in der Öffentlichkeit zu vertreten.
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon Harald » Fr Feb 08, 2019 16:04

Nordhesse hat geschrieben:Die Neue DüVO wurde vom Verband intensiv ´begleitet.

Dann hätte der BV eigentlich Zeit genug gehabt, eine Stellungnahme zu veröffentlichen, in der er seine Sicht der Dinge schildert.
Dass die BV-Oberen aber nach Bekanntwerden der neuen Anforderungen so tun, als ob das plötzlich vom Himmel gefallen wäre, wirft kein gutes Licht auf den BV.
Ich fordere den sofortigen Rücktritt der Bauernverbandspräsidenten Joachim Ruckwied (DBV) und Walter Heidl (BBV).
Beide sind unfähig, die Bauern ihres Verbandes in der Öffentlichkeit zu vertreten.
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon T5060 » Fr Feb 08, 2019 18:51

Auch unser Erlöser hat in Demut sein Kreuz getragen, also tragt eures auch und der Herr wird euch erlösen !
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon fedorow » Fr Feb 08, 2019 21:13

Wer hat in Bayern die neue Nährstoffbilanz schon gemacht ?

Bei mir wird nicht mehr der organische N / ha angezeigt.
Da wusste man dann gleich ob man im Betrieb die tierische 170 kg / Grenze / ha eingehalten hat.
Bisher wurde das immer angezeigt also z.b 165 kg /ha = eingehalten.
Bei der neuen Fassung nun nicht mehr.

Der normale N und Phosphor wird schon noch angezeigt /ha auch der Überhang. Nur der tierische N nicht.

Hab ich das übersehen oder ist das bei euch auch so ?
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon cerebro » Sa Feb 09, 2019 5:16

Ist jetzt ein extra Formular. Findest auf der lfl homepage unter düngung zusammen mit dem anderen Zeug. Excel Formular
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon 714er » Sa Feb 09, 2019 7:38

Nordhesse hat geschrieben:Die Neue DüVO wurde vom Verband intensiv ´begleitet. Der zuständige Referent Herr Pingen hat hier mal einen Vortrag dazu gehalten. Ich könnte jetzt schreiben, was ursprünglich noch an Sauereien gegenüber den Bauern vorgesehen war (z.B. 1 stündige Einarbeitung) - bringt aber nix.

Es gibt doch noch mehr politikbereiche, wo die Bekloppten das sagen übernommen haben


Die einstündige Einarbeitung ist hier Pflicht geworden, NRW roter Grundwasserkörper. Kann ich gut mit Leben, die wurde vorher schon eingehalten. Aber das Nitrat wird dadurch ja eigentlich wenn dann mehr als weniger...
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon elchtestversagt » Sa Feb 09, 2019 8:18

Die Pflicht er einstündigen Einarbeitung kommt sowieso, und brauchte nicht "extra" mit aufgenommen werden.
Mit der Novelle der "Ammoniak-Reduzierungs-Richtlinie" aus dem Umweltministerium wird die fest verankert, sprich wer jetzt noch einen Gülletanker mit Schleppschlauch oder Schleppschuh kauft ist selber schuld.
Direkte Einarbeitung oder Schlitzen, verbunden mit Behandlung der Gülle nach DK Vorbild wird die neue Pflicht werden.
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon cerebro » Sa Feb 09, 2019 8:24

Wenn weniger im Grundwasser ankommen soll müsst ich doch eigentlich eher die gülle 8 Meter in die Luft schleudern, nicht einarbeiten und nur über 30 Grad aussentempetatur fahren..... :klug:
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon Ede75 » Sa Feb 09, 2019 9:08

714er hat geschrieben:Die einstündige Einarbeitung ist hier Pflicht geworden, ... Aber das Nitrat wird dadurch ja eigentlich wenn dann mehr als weniger...


Genau das ist mir auch gleich aufgefallen. Da sieht man mal, was für helle Leuchten uns da sagen, was wir tun sollen... :roll:

Gruß
Ede
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon Grimli » Sa Feb 09, 2019 10:49

714er hat geschrieben:
Nordhesse hat geschrieben:Die Neue DüVO wurde vom Verband intensiv ´begleitet. Der zuständige Referent Herr Pingen hat hier mal einen Vortrag dazu gehalten. Ich könnte jetzt schreiben, was ursprünglich noch an Sauereien gegenüber den Bauern vorgesehen war (z.B. 1 stündige Einarbeitung) - bringt aber nix.

Es gibt doch noch mehr politikbereiche, wo die Bekloppten das sagen übernommen haben


Die einstündige Einarbeitung ist hier Pflicht geworden, NRW roter Grundwasserkörper. Kann ich gut mit Leben, die wurde vorher schon eingehalten. Aber das Nitrat wird dadurch ja eigentlich wenn dann mehr als weniger...


Wie reagieren wenn der Pflugschar bricht und man ne halbe Stunde später in den Stall muss ?
1h Einarbeitungszeit ist bei Reparaturen reichlich unrealistisch einzuhalten wenn 2 Maschinen also Güllefaß und Grubber/Scheibenegge/Pflug oder Kombi oder sonst etwas folgt. Betriebe mit Tierhaltung haben eine Sorgfaltspflicht ihren Tieren gegenüber,egal ob der Tierarzt kommt oder sich durch Verzögerungen auf dem Feld die Melkzeit dazwischen schiebt zu 100% sicherstellen das kein Verstoß gegen die DÜV entsteht kann doch praktisch keiner es sei denn aus lauter Spaß an der Freude steht noch ne 2te Einarbeitungsmaschine und eine 2te Person zum bedienen der Maschinen lustig in der Gegend rum n8

Die Regel mit 4h Einarbeitungszeit und der praktischen Umsetzung innerhalb einer Stunde war da in jedem Fall deutlich besser und auch realistischer.

Und ganz erhlich auch die LU die hier die Möglichkeit haben direkt einzuarbeiten fahren in der Mais Saison auf Geschwindigkeit und geringeren Materialverschleiß und ein zweiter (meist vom Betrieb gestellt ) fährt mit Scheibenegge oder Grubber hinterher.
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon marius » Sa Feb 09, 2019 12:23

Quattrodevil hat geschrieben:
Fahrt doch mal ohne EU Prämie in der Sperrfrist oder auf Schnee Gülle.

Das dies ein Verstoß ist dürfte klar sein. Bei sowas kommt Polizei plus Wasserwirtschaftsamt.
Aber Vorteile sehe ich bei der 170kg Regelung. Kann keiner mehr Nachprüfen weil nirgens steht
wieviel Fläche ich bewirtschafte...


Die 170 kg N Regel wird über die EU und national kontrolliert und sanktioniert.

Stickstoffobergrenze für organische Dünger laut Düngeverordnung ( § 6 (4) )

Naja, für solche Fälle ( ohne EU Antrag ) haben die Behörden also längst vorgesorgt, so das auch diese Betriebe lückenlos kontrolliert und bestraft ( national über : Polizei - Staatsanwalt - Gericht) werden können.
Wie von den anderen Usern schon genannt gitb es jede Menge Stellen wo deine Flächen abgefragt werden können, sogar ob Acker oder Grünland.
Auch die Düngebedarfsermittlung wurde doch in der neuen Düngeverordnung verankert.
Vieles an Regeln muss heute doppelt eingehalten werden also über die EU und national.
Da wie schon erwähnt die Geldbussen der neuen Düngeverordnung auf 150 000 Euro angehoben wurden, fallen die bei Verstößen deutlich höher ins Gewicht als ein paar % Prämienkürzung beim EU Antrag.

PS, die neue Düngeverordnung wird übrigens schon wieder verschärft.


Im Mai 2020 soll es die nächste Verschärfung der Düngeverordnung geben :

https://www.topagrar.com/acker/news/ver ... 22471.html

So soll der betriebliche Nährstoffvergleich wohl durch eine neue schlagspezifische Komplettaufzeichnung aller ausgebrachten Düngemittel ersetzt werden. Noch gravierender :
Der sogenannte Kontrollwert, also im Kern der zulässige Nährstoffüberschuss, soll gänzlich gestrichen werden. Hier geht es bei Stickstoff um 50 oder 60 kg/ha


Da wird das nächste Bürokratiermonster auf die Landwirte zurollen.
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon marius » Sa Feb 09, 2019 12:27

marius hat geschrieben:
Und bei den Geldbussen wurde auch kräftig aufgerüstet bei der neuen Düngeverordnung, mit bis 150 000 Euro.
Hier mal ein kleiner Auszug :

Ordnungswidrigkeiten
bis zu 150.000 € Strafe
1. bis 10.000 €, z.B.
- Aufzeichnungen unvollständig oder nicht rechtzeitig erstellt
- Aufzeichnungen nicht 7 Jahre aufbewahrt
2. bis 50.000 €, z.B.
- Nichteinhaltung N – Obergrenze
- Einarbeitung nach mehr als 4 Stunden
- keine streifenförmige Ausbringung
- Nutzung von Geräten, die nicht dem Stand der Technik entsprechen
3. bis zu 150.000 €, z.B.
- Aufbringung auf überschwemmtem, wassergesättigten, gefrorenen oder
schneebedeckten Boden
- Aufbringung innerhalb der Sperrfrist
- kein Nachweis für ausreichenden Lagerraum für Wirtschaftsdünger
usw.
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon Pumuckel » Sa Feb 09, 2019 12:47

Die Franzosen haben nen kreativen Umgang mit Nährstoffüberschüssen:

https://www.dailymotion.com/video/x29h50r
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