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Düngeverordnung neue Fassung

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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65 Beiträge • Seite 4 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon T5060 » Sa Feb 09, 2019 14:09

In Polen geht man aktuell auch auf Nummer sicher, damit kein NH4 ausgast
Polski_am_Düngen.JPG
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon wiese.acker » Sa Feb 09, 2019 19:13

elchtestversagt hat geschrieben:Die Pflicht er einstündigen Einarbeitung kommt sowieso, und brauchte nicht "extra" mit aufgenommen werden.
Mit der Novelle der "Ammoniak-Reduzierungs-Richtlinie" aus dem Umweltministerium wird die fest verankert, sprich wer jetzt noch einen Gülletanker mit Schleppschlauch oder Schleppschuh kauft ist selber schuld.
Direkte Einarbeitung oder Schlitzen, verbunden mit Behandlung der Gülle nach DK Vorbild wird die neue Pflicht werden.



Halle zusammen,

weiß da jemand was genaueres? Gemunkelt wird das ja öfters dass es so kommt... Also mit grubbern und Schlitzen... :roll:
wiese.acker
 
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon marius » Sa Feb 09, 2019 22:55

Apros Landwirtschaft :
Mann, da kann man nur noch froh sein aus der Sch..... heraussen zu sein.
Bzw, wer wie ich das nur noch als viehloses Hobby betreiben kann und täglich den Laden schliesen kann.

Es wurde ja gerade mal die neue Düngeverordnung umgesetzt incl der Düngebedafsermittlung und die Stofftrombilanz die beschlossen wurde. Da kommt ab Mai 2020 also in 1 Jahr nochmal eine weitere Verschärfung und der nächste Hammer.
Dazu wird bei den Bayern das Naturschutzgesetz geändert aufgrund des Volksbegehrens.
Das selbe Spiel wird auch in den anderen Bundesländern folgen.
Und er LEH,Aldi und Konsorten fordern auch immer mehr an freiwilliger Auflagen ein, zu Dumpingpreisen.

Man kann den Landwirten von morgen nur noch das wünschen, was ich denen hier im Forum seit Jahren wünsche :
Nerven aus Drahtseil.....sie werden sie brauchen.....

Ich seh diese katastrophale Entwicklung schon lange so kommen. Ihr wolltet es nicht wahrhaben. :mrgreen:

Und überlegt euch wirklich gut, ob ihr das eurem Hofnachfolger antun wollt.
Bedenkt : Der Spößling hat noch 50 Jahre Landwirtschaft vor sich...
Für mich wäre das eine Horrovorstellung. :shock:
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon Nordhesse » Sa Feb 09, 2019 23:02

Hallo, ich glaube ich habe nie ein Hehl draus gemacht, im BV aktiv zu sein. Die Frage nach dem Engagement ist leicht zu beantworten. Man könnte auch Fundamentalopposition machen- dann fühlt man sich 3 Wochen super, weil man mal allen gesagt hat, was man von ihnen denkt. Und dann wird man gar nicht mehr gefragt. Wenn ich hier schreibe, dass die 4 Stündige Einarbeitung vermieden werden konnte, schreibt der nächste, dass das sowieso kommt- aha. Die Kommentare, bezüglich Schlitzen ´sind im Moment erst mal Spekulation mehr nicht. Ich verweise mal drauf, dass z.Zt in D. noch 70 % mit Breitverteiler ausgebracht werden. Die Nec- Richtlinie liegt als Entwurf vor- ist aber dann für alle ein Katastrophe. Offenställe sind dann ganz tabu. Schauen wir mal .

Und wenn morgen der Himmel runterfällt, sind alle Spatzen tot. Man muss sich auch nicht jede tag über den zunehmenden Unsinn empören. Was ab Mai 2020 kommt weis noch keiner. Falls die Herrschaften dann schlagbezogenen Düngebilanzen wollen, werden sie sei halt bekommen. Viel Spaß beim lesen
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon marius » Sa Feb 09, 2019 23:12

Man muss schon festhalten das der BV manches etwas abmildert.
Aber das verlängert nur das Leiden der Betriebe etwas. Mehr ist das leider nicht.
Mir wäre ein " Ende mit Schrecken " lieber als ein " Schrecken ohne Ende “
Und genau zu letzterem steuert die deutsche Landwirtschaft zu.
Ich frag mich immer ob das manche nicht sehen wollen, oder nicht sehen können.

Aber ich sehe ein, dass der BV gegen diese Wand an Gutmenschen, Politik und LEH in Deutschland völlig machtlos ist.
Da muss man schon realistisch bleiben und das aktzeptieren.
Wer also in Zukunft Landwirt bleiben will, sollte seine Beine breit machen....
Ne andere Mögliochkeit hat er nicht.

Man muss sich auch nicht jede tag über den zunehmenden Unsinn empören.


Nicht empören, sondern nur umsetzen. :mrgreen:
Naja, das erinnert an die " Boxsack " Mentalität, was viele Landwirte längst verinnerlicht haben.
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon elchtestversagt » So Feb 10, 2019 8:04

Richtig, Nordhesse, die NEC Richtlinie liegt als Entwurf vor.
Federführend ist das Umweltministerium, ein NABU Ableger.
Und den Forderungskatalog kennst du auch.
Was bleibt denn nach dem "Geschachere" über: Alle, wirklich alle Ställe unabhängig von der Grösse ( ob 10 oder 1000 Kühe, ob 20 oder 20000 Schweine, ob 10 Legehennen oder 100000). mit Abluftwäschern ausrüsten? In Zeiten von Freilandhaltung, Boxenlaufställe mit Weidegang, Aussenhaltung....Eher nicht.
Bleiben "die weichen" Forderungen: Abdeckungen von Güllelagerstätten, Null-Immisssionen bei der Ausbringung, Verbot von Unterflurabsaugungen.
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon eifelrudi » So Feb 10, 2019 15:03

Blöder Gedanke:
Bin am Güllefahren, will gerade mit dem einarbeiten beginnen. Jetzt kommt eine CC- Kontrolle. Darf ich die jetzt nach Hause schicken, weil ich Gülle einarbeiten muss um keinen Verstoss zu riskieren oder muss die Gülle jetzt warten und ich bekomme die Sanktionen noch dazu oder darf die Gülle jetzt amtlch länger in der Sonne liegen ?
:regen: n8
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon Zement » So Feb 10, 2019 16:55

eifelrudi hat geschrieben:Blöder Gedanke:
Bin am Güllefahren, will gerade mit dem einarbeiten beginnen. Jetzt kommt eine CC- Kontrolle. Darf ich die jetzt nach Hause schicken, weil ich Gülle einarbeiten muss um keinen Verstoss zu riskieren oder muss die Gülle jetzt warten und ich bekomme die Sanktionen noch dazu oder darf die Gülle jetzt amtlch länger in der Sonne liegen ?
:regen: n8

Das kannst du denen Fragen , sollten die in diesem unwahrscheinlichen Moment kommen . ;-)
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon eifelrudi » So Feb 10, 2019 22:15

Die Erfahrung durfte ich schon mal ähnlich machen. Heu einfahren vorm Gewitter. Gott sei dank sehr nette Kontrolleure. Haben gewartet bis ich fertig war trotz Dienstende.
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon T5060 » So Feb 10, 2019 22:20

38714552_2244344495593540_7175664786993053696_n.jpg
38714552_2244344495593540_7175664786993053696_n.jpg (53.06 KiB) 2353-mal betrachtet
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon fedorow » So Feb 10, 2019 23:07

cerebro hat geschrieben:Ist jetzt ein extra Formular. Findest auf der lfl homepage unter düngung zusammen mit dem anderen Zeug. Excel Formular


Ahja.
Früher als es bei der Nährstoffbilanz angezeigt wurde wusste man halt gleich ob man die 170 kg eingehalten hatte.
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon cerebro » Mo Feb 11, 2019 7:52

fedorow hat geschrieben:
cerebro hat geschrieben:Ist jetzt ein extra Formular. Findest auf der lfl homepage unter düngung zusammen mit dem anderen Zeug. Excel Formular


Ahja.
Früher als es bei der Nährstoffbilanz angezeigt wurde wusste man halt gleich ob man die 170 kg eingehalten hatte.


Ich bin Dank relativ niedriger Milchleistung und viel Weidegang bei punktlandung 170 kg gelandet......Irre wenn man in der Excel Tabelle die Milchleistung hochgeschraubt oder reine stallhaltung hat. :shock:
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon fedorow » Mi Feb 13, 2019 22:34

cerebro hat geschrieben:
fedorow hat geschrieben:
cerebro hat geschrieben:Ist jetzt ein extra Formular. Findest auf der lfl homepage unter düngung zusammen mit dem anderen Zeug. Excel Formular


Ahja.
Früher als es bei der Nährstoffbilanz angezeigt wurde wusste man halt gleich ob man die 170 kg eingehalten hatte.


Ich bin Dank relativ niedriger Milchleistung und viel Weidegang bei punktlandung 170 kg gelandet......Irre wenn man in der Excel Tabelle die Milchleistung hochgeschraubt oder reine stallhaltung hat. :shock:


Mir wurde gesagt das bei einer vor Ort Kontrolle die Ist Situation der Haltung beurteilt wird also wieviel Rinder stehen auf Gülle, Stroh und Weide. Evtl wird im Winter bei Stallhaltung die eingezeunte Weide besichtigt damit die Weidehaltung plausibel ist. Bei Strohhaltung bin ich aber schon etwas flexibel und kann etwas variieren.

Blöd war bei mir das ich das erst kürzlich bei der alten Nährstoffbilanz 2017 alles passend angepasst habe.
Ich hab da einen Gülleabgabevertrag mit einem abgeschlossen und hatte 2017 noch etwas Luft bei den 170 kg.
Jetzt bei er neuen Düngever. 2018 kam ich wegen der höheren Milchleistung deutlich über die 170 und mußte nach 1 Jahr den Gülleabnahmevertrag letztes Jahr schon wieder ändern weil ich zuviel N hatte.
Und wenn ab Mai 2020 die Düngeverordnung wie beschlossen schon wieder verschärft wird, werde ich den Gülleabgabe Vertrag zum 3 mal :shock: ändern müssen und muss nochmehr Gülle abgeben. :o

Das wird aber schwieriger weil mein Aufnehmer bei zuviel Gülleaufnahme ( über 750 kg N also nur 200 m³ Gülle ) dann allein wegen der Gülleaufnahme die Stofftrombilanz machen muss hat er mir mitgeteilt.
Das wird er deshalb nicht machen.
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon Nordhesse » Mi Feb 13, 2019 22:54

Muss er aber nur machen, wenn er selber Vieh hat- die reinen Ackerbauern fallen da nicht drunter
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Re: Düngeverordnung neue Fassung

Beitragvon fedorow » Mi Feb 13, 2019 23:05

Richtig.
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