Aktuelle Zeit: Sa Apr 27, 2024 10:01
woiibauer hat geschrieben:Mindestlohn für die Landwirtschaft...... so was kommt nur in träumen vor.
Mindestpreis für Landwirtschaftlich Produkte wäre angebracht.
Kein Müllmann, Maurer , Bänker oder Abgeordneter im Bundestag usw.......
Arbeitet für den Stundenlohn von 1950 oder 1960.
stamo hat geschrieben:Das ein Großteil der Subventionen unnötig ist, weil sie direkt an die Verpächter weitergereicht werden, wurde auch nicht gesagt, oder?
woiibauer hat geschrieben:Mindestlohn für die Landwirtschaft...... so was kommt nur in träumen vor.
Mindestpreis für Landwirtschaftlich Produkte wäre angebracht.
Kein Müllmann, Maurer , Bänker oder Abgeordneter im Bundestag usw.......
Arbeitet für den Stundenlohn von 1950 oder 1960.
T5060 hat geschrieben:Die haben sich richtig verkalkuliert, ich glaub die Glöcknerin von St. Jakobus muss ihren Platz räumen.
Sieht echt Scheisse aus. Ich hab 1976 noch in Erinnerung und kenne den Sommer 1947 aus der Erzählung.
Mag sein das Geld Ware zieht, aber Trump, die Franzosen und der Ostblock denkt erst an sich oder nutzt die Situation aus.
Die Großmauligkeit von Politik, NGO´s und Medien werden gegen Ende des Monats verstummt sein.
Im Winter 2018/19 werden erstmals nach 1950 Regale leer sein
adefrankl hat geschrieben:Angesichts der massiven Dürre in Deutschland wäre es eigentlich sinnvoll fütterungstechnisch hochwertiges Biogassubstrat für die Tierfütterung zu nutzen statt es den Biogasanlagen zuzuführen.
Biogasbetreiber wird ja eine gewisse Einspeisevergütung 20 Jahre (?) lang garantiert. Ein wesentlicher Schritt wäredaher, wenn Biogasanlagenbetreiber die Minderproduktion in diesen Jahr (Vergleich Durchschnitt der Vorjahre) dann nach den 20 Jahren nachholen können und die entsprechende Strommenge dann eben danach zum bisherigen Tarif vergütet wird.
Gegebenenfalls mit einer Nachweisplicht, dass Substrat aus dem Sio oder vom Feld an Viehhalter abgegeben bzw. entsprechend umgenutzt wurde.
Das wäre zumindest ein kleiner Beitrag um die Futtersituation in der Viehaltung etwas zu entspannen und würde Netto eigentlich nichts kosten, denn für EE-Strom aus Biogas wird in derSumme ja nicht mehr gezahlt. Ein Teil der Zahlungen würde sich lediglich auf später verschieben.
meyenburg1975 hat geschrieben:adefrankl hat geschrieben:Angesichts der massiven Dürre in Deutschland wäre es eigentlich sinnvoll fütterungstechnisch hochwertiges Biogassubstrat für die Tierfütterung zu nutzen statt es den Biogasanlagen zuzuführen.
Biogasbetreiber wird ja eine gewisse Einspeisevergütung 20 Jahre (?) lang garantiert. Ein wesentlicher Schritt wäredaher, wenn Biogasanlagenbetreiber die Minderproduktion in diesen Jahr (Vergleich Durchschnitt der Vorjahre) dann nach den 20 Jahren nachholen können und die entsprechende Strommenge dann eben danach zum bisherigen Tarif vergütet wird.
Gegebenenfalls mit einer Nachweisplicht, dass Substrat aus dem Sio oder vom Feld an Viehhalter abgegeben bzw. entsprechend umgenutzt wurde.
Das wäre zumindest ein kleiner Beitrag um die Futtersituation in der Viehaltung etwas zu entspannen und würde Netto eigentlich nichts kosten, denn für EE-Strom aus Biogas wird in derSumme ja nicht mehr gezahlt. Ein Teil der Zahlungen würde sich lediglich auf später verschieben.
So einfach ist das nicht. Hier machen einige Biogasanlagen zur Zeit auf "Halbgas", damit im Winter die Abgabeverträge für die Wärme erfüllt werden können. Da müssten dann schon Gewerbebetriebe, Hausbesitzer und/oder die öffentliche Hand diesen Winter freiwillig auf konventionelle Heizung umstellen.
Anlagen, die mehr schlecht als recht gelaufen sind in den letzten Jahren, haben im nächsten Jahr möglicherweise einen neuen Inhaber...
adefrankl hat geschrieben:Angesichts der massiven Dürre in Deutschland wäre es eigentlich sinnvoll fütterungstechnisch hochwertiges Biogassubstrat für die Tierfütterung zu nutzen statt es den Biogasanlagen zuzuführen.
Biogasbetreiber wird ja eine gewisse Einspeisevergütung 20 Jahre (?) lang garantiert. Ein wesentlicher Schritt wäredaher, wenn Biogasanlagenbetreiber die Minderproduktion in diesen Jahr (Vergleich Durchschnitt der Vorjahre) dann nach den 20 Jahren nachholen können und die entsprechende Strommenge dann eben danach zum bisherigen Tarif vergütet wird.
Gegebenenfalls mit einer Nachweisplicht, dass Substrat aus dem Sio oder vom Feld an Viehhalter abgegeben bzw. entsprechend umgenutzt wurde.
Das wäre zumindest ein kleiner Beitrag um die Futtersituation in der Viehaltung etwas zu entspannen und würde Netto eigentlich nichts kosten, denn für EE-Strom aus Biogas wird in derSumme ja nicht mehr gezahlt. Ein Teil der Zahlungen würde sich lediglich auf später verschieben.
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