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Ebay kleinanzeigen " trächtig" geht nicht

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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62 Beiträge • Seite 5 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Ebay kleinanzeigen " trächtig" geht nicht

Beitragvon fleischverkäufer » So Nov 09, 2025 12:50

Nick hat geschrieben:Du solltest den Herren mit denen du korrespondierst mal den Faden hier und den daneben zeigen. Ich glaube nämlich nicht das du aufgrund deiner Schwierigkeiten den Sachverhalt zu verstehen, in der Lage bist denen die Fragen richtig darzulegen.
mfg

Was du glaubst, entscheidest du ganz alleine, dafür gibt es auch noch die Kirche.Stell einfach diese Frage dem zuständigen Lebensmittel Oder Veterinäramt. Hoffe mal, das es das in deinem Landkreis gibt. In Westfalen gibt es die jedenfalls, und die sind für solche Fragen, Genehmigungen und Kontrollen zuständig. Und wenn du meinst, die nicht fragen zu müssen, ist mir das auch egal. Mach einfach das, was du für richtig hältst, und gut ist es. Ich hatte heute Morgen jedenfalls eher den Eindruck, das mich der Veterinär für etwas unterbelichtet hält, überhaupt diese Frage zu stellen. Aus seiner Sicht, ist da jedenfalls nichts unklar in der Gesetzgebung.
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Re: Ebay kleinanzeigen " trächtig" geht nicht

Beitragvon fleischverkäufer » So Nov 09, 2025 12:55

240236 hat geschrieben:
fleischverkäufer hat geschrieben:Jetzt habe ich auch noch einem vom Veterinäramt , den ich privat kenne, die Sonntagsruhe gestohlen. Das Fleisch darf nur an Personen abgegeben werden, die die selbe Wohnsitzmeldeadresse haben, als der Besitzer der Hausschlachtung. Das kann das Veterinäramt auch notfalls über das Einwohnermeldeamt kontrollieren. Natürlich darf diese Person das Fleisch zu seinem Picknicken oder Pausenbrot mitnehmen. So, schönen Restsonntag.
Gut, der Besitzer der Hausschlachtung, muß der sie dann an seinem Wohnort schlachten, oder darf er das auch woanders? Ein Privater kauft das Tier einem Landwirt ab (also ist er Besitzer) treibt es in den Landwirt seine Garage und schlachtet es. Ist das rechtmäßig? Um diese Frage geht es eigentlich schon die ganze Zeit

Du fängst jetzt wieder bei Adam und Eva an. Nein, darf er nicht. Er darf soviel Vieh wie er will, an eine Prvatperson verkaufen. Das Tier muss dann mit einem zertifizierten Transport zu einem zertifizierten Schlachter verbracht werden. Die Schlachtung würde dann als Werkvertrag durchgeführt. Dann muss das alles bezahlt werden, und alles ist im gesetzlichen Rahmen. Gott, Verdammi nochmal. Wie flucht man eigentlich in Bayern ?
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