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elektronische Pflanzenschutzdokumentation

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Re: elektronische Pflanzenschutzdokumentation

Beitragvon Caramba » Mi Mai 20, 2026 20:31

Ois a Krampf! Mia sprüdza ohne Dogu!
Alles Krampf! Wir spritzen ohne Dokumentation!
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Re: elektronische Pflanzenschutzdokumentation

Beitragvon Juwel » Mi Mai 20, 2026 20:40

Caramba hat geschrieben:Ois a Krampf! Mia sprüdza ohne Dogu!
Alles Krampf! Wir spritzen ohne Dokumentation!


Das glaub ich nicht! :lol: :lol: :lol:
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Re: elektronische Pflanzenschutzdokumentation

Beitragvon Sönke Carstens » Mi Mai 20, 2026 20:48

Bei der Ackerschlagkartei vom Maschinenring wird einem gesagt welche BBCH Stadien man auswählen darf für die eingesetzten Mittel.
Die Indikation wähl das Programm selber aus, ergibt sich ja teilweise schon an den Aufwandmengen.
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Re: elektronische Pflanzenschutzdokumentation

Beitragvon Karl2011 » Mi Mai 20, 2026 20:55

Sönke Carstens hat geschrieben:Bei der Ackerschlagkartei vom Maschinenring wird einem gesagt welche BBCH Stadien man auswählen darf für die eingesetzten Mittel.
Die Indikation wähl das Programm selber aus, ergibt sich ja teilweise schon an den Aufwandmengen.

Das funktioniert vermutlich in vielen Fällen, aber nicht immer eindeutig. Bei SORATEL in Winterweichweizen ist z. B. die Aufwandmenge gleich, die zulässigen BBCH-Stadien unterscheiden sich aber je nach Schadorganismus deutlich.

Wenn der Schadorganismus nicht mehr angegeben werden muss: Woran erkennt das Programm dann sicher, ob z. B. die Fusarien-Indikation oder die Rost-Indikation zugrunde liegt?
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Re: elektronische Pflanzenschutzdokumentation

Beitragvon Sönke Carstens » Mi Mai 20, 2026 21:07

Bei dem Mittel wird einfach alles aufgelistet und somit die Spanne von BBCH 30-69 angegeben.
In meinen Augen reicht das, bei einer Kontrolle sind die Prüfer froh wenn überhaupt was dokumentiert wurde.
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Re: elektronische Pflanzenschutzdokumentation

Beitragvon Karl2011 » Mi Mai 20, 2026 21:44

Sönke Carstens hat geschrieben:Bei dem Mittel wird einfach alles aufgelistet und somit die Spanne von BBCH 30-69 angegeben.
In meinen Augen reicht das, bei einer Kontrolle sind die Prüfer froh wenn überhaupt was dokumentiert wurde.

Ja so werde ich das auch machen :D
Aber, das ist eigentlich so, wie z.B. bei Ibuprofen: Bei normalen Schmerzen kann es passend sein, bei bestimmten Magenproblemen oder Blutungsrisiko aber problematisch.
Wenn nur dokumentiert wird „Ibuprofen wurde im zulässigen Rahmen genommen“, ohne den Grund bzw. die Situation zu kennen, ist die Bewertung unvollständig.

Genauso sehe ich das bei BBCH 35 bei SORATEL gegen Rost zulässig, gegen Fusarien aber nicht.

Aber wie so oft bei Gesetzen und Verordnungen muss der Normalsterbliche nicht alles verstehen. :wink:
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