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28.06.2023
Bundesregierung verbessert die Förderung von Ökostrom aus öffentlichen Ladesäulen
Die Änderung im Rahmen der gesetzlichen THG-Quote macht es nun für Betreiber von Ladeinfrastruktur attraktiver, Ökostrom direkt an der Ladesäule zu produzieren, zum Beispiel über eine lokale Solar- oder Windkraftanlage.
Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien für E-Fahrzeuge zu verbessern. Die entsprechende Änderung im Rahmen der gesetzlichen Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) macht es für Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur attraktiver, Ökostrom direkt an der Ladesäule zu produzieren, zum Beispiel über eine lokale Solar- oder Windkraftanlage, und für ihre Kundinnen und Kunden zu Verfügung zu stellen. Mit dieser Neuerung soll insgesamt der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix, den E-Fahrzeuge an öffentlichen Ladesäulen laden, wesentlich erhöht werden.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Die Elektromobilität ist ein zentraler Hebel, um unsere Klimaziele im Verkehr zu erreichen. Daher freue ich mich, dass sich immer mehr Menschen für ein E-Auto entscheiden, auch weil das Netz öffentlicher Ladesäulen immer dichter wird. Dieser Fortschritt geht nicht zuletzt auf die Treibhausgasminderungsquote zurück, die Mineralölkonzerne zu mehr Klimaschutz verpflichtet und die das Bereitstellen von Strom für E-Fahrzeuge als attraktive Erfüllungsoption vorsieht. Die neue Regel in der THG-Quote ist eine gute Nachricht für alle, die ihr E-Auto am liebsten mit Ökostrom fahren. Bisher laden Autofahrerinnen und Autofahrer an öffentlichen Ladesäulen in der Regel den handelsüblichen Strommix, der auch aus fossilen Energien stammen kann. Wenn der Ladestrom lokal mit erneuerbaren Energien hergestellt wird, wird E-Autofahren noch klimafreundlicher."
Durch die heute beschlossene Änderung der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) wird die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien für Elektrofahrzeuge im Rahmen der THG-Quote weiterentwickelt. Durch die neue Verordnung kann sich ein Ladesäulenbetreiber nunmehr den selbst produzierten Strom, der aus einer direkt angeschlossenen Solar- oder Windkraftanlage stammt, deutlich einfacher bescheinigen lassen. Dadurch wird dieser Ökostrom auch für Mineralölkonzernen zu einer attraktiven Erfüllungsoption.
Durch die THG-Quote des BImSchG werden Kraftstoffanbieter verpflichtet, ihre CO2-Emissionen zu senken. Diese Verpflichtung kann durch die Beimischung von Biokraftstoffen, dem Einsatz grünen Wasserstoffs aber auch durch die Bereitstellung von Strom für Elektroautos erfüllt werden. Da durch die nachweisliche Bereitstellung von Strom im Verkehr weniger fossile Kraftstoffe genutzt werden, wird so der CO2-Austoß im Verkehr gemindert. Im Rahmen des so genannten Quotenhandels ist es möglich, dass Minderungen von Dritten erbracht und an die Mineralölwirtschaft veräußert werden. Im Fall von Strom sind das Ladepunktbetreiber. Die durch den Quotenhandel mit der Mineralölwirtschaft erzielten Einnahmen unterstützen somit den Betrieb öffentlicher Ladpunkte. Hier setzt die neue Verordnung an: wird statt Netzstrom nunmehr erneuerbaren Strom eingesetzt, der direkt an der Ladesäule erzeugt wurde, werden höhere CO2-Minderungen erzielt. Das macht die Bescheinigungen wertvoller, wodurch höhere Einnahmen für die Ladeinfrastruktur erzielt werden.
Mit der Verordnung wird ein Teil der Maßnahme 21 des Masterplans Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung umgesetzt. Im nächsten Schritt soll die Anrechnung von Strom für schwere Nutzfahrzeuge bei Ladungen im nichtöffentlichen Bereich verbessert werden.
Die beschlossene Verordnung tritt in wenigen Wochen nach der Verkündung in Kraft. Die Anrechnung von an öffentlichen Ladesäulen erzeugtem Ökostrom ist ab dem Jahr 2024 möglich.
28.06.2023 | Pressemitteilung Nr. 107/23 | Verkehr
langer711 hat geschrieben:Jetzt werden die, die PV installieren auch noch an den Pranger gestellt…
Was ist die Alternative?
Es lebe der Kohlestrom!
Alles wird gut
Der Lange
Kartoffelbluete hat geschrieben:@Meyenburg, der Stromanbieter "Tibber" bietet genau das System mit der stundenweisen Stromabrechnung an.
Ein faires Abrechnungssystem, find ich recht sympatisch und hätte jetzt, beim vollzogenen Stromanbieterwechsel,
auch zu diesem gewechselt. ---- wen er den nicht so eine katastrophale Bewertung hätte!Aber auch ich bin der
Meinung, in die Richtung muss es gehen.
waelder hat geschrieben:Mein Kollege hat als Berufslandwirt eine große Maschinenhalle mit Solar im Außenbereich ca 400 m vom Ort entfernt
Er bekam eine Beschwerde von einem E Auto Fahrer , der selber Solar auf dem Dach hat
Die Solarzellen würden ihn blenden
meyenburg1975 hat geschrieben:
Höre ich tatsächlich zum ersten Mal. Muss ich mich bei Gelegenheit mal raussuchen. Aber vom Prinzip der richtige Ansatz.
langer711 hat geschrieben:Mich würde mal interessieren, wie weit der Preis über den Tag schwankt bei Tibber und Co.
langer711 hat geschrieben:Also, nicht irgendwelche theoretischen Zahlen, sondern „unten rechts“ auf der Abrechnung.
langer711 hat geschrieben:Dann könnte man evtl. über preiswerte Heimspeicher Nachdenken in Verbindung mit der PV.
Doch ich wette, dann wird’s wieder reichlich kompliziert, was den Papierkram angeht.
Technisch ist das vermutlich das kleinste Problem.
Tinyburli hat geschrieben:Balkonkraftwerk mit Speicher ist der Hit.
Tinyburli hat geschrieben:Schon den Grundverbrauch 24 / 7 auszugleichen lohnt, da der Einkauf vom Strom ja gespart wird, und da kostet die kWh ja 30 cent oder mehr.
Tinyburli hat geschrieben:https://de.aliexpress.com/item/10050014 ... pt=glo2deu
So was in der Art etwa!
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