Der Deutsche Bundestag beschloss am 28. Oktober 2010 mit schwarz-gelber Mehrheit,
die Betriebszeiten der vor 1980 gebauten sieben Anlagen um 8 Jahre und
die der zehn übrigen Atomkraftwerke um 14 Jahre zu verlängern.[15]
Gegen diese Entscheidung gab es Proteste von Organisationen und in der Bevölkerung. Neun Bundesländer und drei Bundestagsfraktionen (Grüne, Die Linke und SPD) kündigten eine Verfassungsklage an, da sie die erneute Änderung des Atomgesetzes für ein zustimmungsbedürftiges Gesetz hielten. Der Gesetzentwurf war als Fraktionsentwurf (CDU/CSU und FDP) aus der Mitte des Deutschen Bundestages eingebracht worden. Eine Zustimmungspflicht des Bundesrates hatte der Deutsche Bundestag verneint.
Der Bundespräsident unterzeichnete das Elfte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes – es enthielt auch die Laufzeitverlängerungen – am 8. Dezember 2010.[16] Dessen Änderungen traten am 14. Dezember 2010 in Kraft.[17]
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