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Erbfolge

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70 Beiträge • Seite 1 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Erbfolge

Beitragvon freddy55 » Mo Okt 30, 2023 12:51

Finde jetzt grad kein anderen Themenbereich für meine Frage, wir sind da grad am diskutieren, und zwar folgende Situation.
Ein Mann, unverheiratet, ohne eigene Nachkommen ist verstorben. Er hat keine Geschwister. Seine unverheiratete Mutter ist bereits verstorben, sie hatte noch 5 Geschwister, von denen noch eines lebt. Von den Geschwistern gibt es ein gutes Dutzend Nachkommen.
Jetzt die Frage, ist jetzt nur der letzte noch lebende Onkel des verstorbenen Alleinerbe, oder sind alle Nachkommen der Geschwister der Mutter mit im Boot. :?:

.
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Re: Erbfolge

Beitragvon T5060 » Mo Okt 30, 2023 13:12

Wenn kein Testament da ist, erben alle Nachkommen der Eltern von Vater und Mutter
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Erbfolge

Beitragvon kontofux » Mo Okt 30, 2023 13:32

Bedingt richtig.
Die Nachkommen des zuletzt verstorbenen Elternteils, und damit nicht genug....
Das Nachlassgericht stellt im Erbschein die Erben und deren Anteil am Erbe fest .
Erst nach Vorlage desselben kommt m/w/d ran an den Brei! Oder auch nicht, denn Erbengemeinschaften unterliegen selten den Grundsätzen der Vernunft, da spielen Befindlichkeiten die große Rolle.
Viel Spaß, einen langen Atem und den Mut zur Einigung.
Große Gewinner sind Erbenermittler, Anwälte und Gerichte.
Grüße aus Selkirk :lol:
Ave Contofux, lucrifacturi te salutant! Abducet praedam, qui occurit prior
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Re: Erbfolge

Beitragvon bauer hans » Mo Okt 30, 2023 19:46

kontofux hat geschrieben:.... denn Erbengemeinschaften unterliegen selten den Grundsätzen der Vernunft, da spielen Befindlichkeiten die große Rolle.
Viel Spaß, einen langen Atem und den Mut zur Einigung.

exakt beschrieben :mrgreen:
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Erbfolge

Beitragvon freddy55 » Mo Okt 30, 2023 20:23

T5060 hat geschrieben:Wenn kein Testament da ist, erben alle Nachkommen der Eltern von Vater und Mutter


Erklär mir das mal näher, also alle Geschwister der Mutter, deren Kinder, und wiederum deren Kinder :?: und beim Zeuger noch mal das gleiche. :shock:

.
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Re: Erbfolge

Beitragvon 240236 » Mo Okt 30, 2023 20:38

freddy55 hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:Wenn kein Testament da ist, erben alle Nachkommen der Eltern von Vater und Mutter


Erklär mir das mal näher, also alle Geschwister der Mutter, deren Kinder, und wiederum deren Kinder :?: und beim Zeuger noch mal das gleiche. :shock:

.
Nehmen wir mal nur die Mutterseite und der Vater hatte keine Geschwister. Die 5 Geschwister erben rein rechtlich jeweils ein Fünfter. Also der noch lebende Onkel erbt ein Fünftel und die Kinder der verstorbenen Geschwister erben den Rest. Hat ein Geschwister nur ein Kind erbt es auch ein fünftel, hat ein Geschwister 2 Kinder, dann bekommt ein Kind also ein zehntel. Hatte der Vater auch noch Geschister, dann minimiert sich halt der Anteil.
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Re: Erbfolge

Beitragvon freddy55 » Mo Okt 30, 2023 20:56

Verstehe ich das richtig, bei den nächst noch lebenden endet die Linie, oder was ist mit den Kindern des Onkels. Was geschiet mit dem Anteil der Geschwister ohne Nachkommen. :?:

.
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Re: Erbfolge

Beitragvon T5060 » Mo Okt 30, 2023 21:12

Wenn es ein Bauernhof ist, erbt derjenige alleine, der in der Lage ist den Hof weiterzuführen.
Das steht komischerweise im GrundstücksverkehrsGesetz. Weichende Erben sind danach nach dem Reinertrag (HLBS-Heft 14) abzufinden
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Erbfolge

Beitragvon freddy55 » Mo Okt 30, 2023 21:28

Ist richtig was du Schreiber, hab meinen auch nach Grundst.Verk.Ges. vom Gericht zugewiesen bekommen, geht aber nicht um einen Hof. Geht nur generell um die Erbfolge des Verstorbenen.

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Re: Erbfolge

Beitragvon Manfred » Mo Okt 30, 2023 22:13

T5060 hat geschrieben:Wenn kein Testament da ist, erben alle Nachkommen der Eltern von Vater und Mutter


So ist es hier auch beschrieben:
https://www.finanztip.de/erbfolge/#:~:t ... n%20Kinder.

kontofux hat geschrieben:Bedingt richtig.
Die Nachkommen des zuletzt verstorbenen Elternteils, und damit nicht genug....


Diese Regelung kann ich nirgends finden?
Sie würde im Widerspruch zu obigem Link stehen.

Wenn ich im oben verlinkten Fall davon ausginge, dass auch die Mutter verstorben wäre,
würden Bruder und die Kinder der Schwester zusätzlich die Anteile aus der mütterlichen Linie erben, falls ich es richtig verstehe.

Der Bruder also 1/6 (Anteil über die väterliche Linie) + 1/4 (Anteil über die mütterliche Linie).
Die Nichte und der Neffe jeweils 1/12 (Anteil über die väterliche Linie) + 1/8 (Anteil über die mütterliche Linie).
Der Halbbruder 1/6, wie bisher.

Oder ist das auch wieder falsch?
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Re: Erbfolge

Beitragvon Manfred » Mo Okt 30, 2023 22:30

Zum eingangs beschriebenen Fall findet sich in obigem Link unter Punkt 4 Folgendes:

"Die Erbschaft fällt den Großeltern und deren Abkömmlingen zu. Ist ein Großelternteil bereits verstorben, was in der Regel der Fall ist, treten die Nachkommen der Großeltern, also die Tanten und Onkel des Erblassers und deren Abkömmlinge, die Cousins und Cousinen, an die Stelle des verstorbenen Großelternteils."

Also von allen 4 Großeltern, falls bekannt oder ermittelbar, wieder jeweils der Weg über deren Kinder nach unten.

Was passiert, wenn der Vater nicht bekannt ist, aber nach Aufteilung des Erbens irgendwann der Vater bekannt wird?
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Re: Erbfolge

Beitragvon 240236 » Di Okt 31, 2023 0:56

freddy55 hat geschrieben:Verstehe ich das richtig, bei den nächst noch lebenden endet die Linie, oder was ist mit den Kindern des Onkels. Was geschiet mit dem Anteil der Geschwister ohne Nachkommen. :?:

.

Die Kinder vom noch lebenden Onkel bekommen nichts. Wenn 5 verstorbene Geschwister (der Eltern) da waren und es haben nur 4 Kinder gehabt, somit teilt sich das Erbe auf 4 verstobenen Geschwister und dann anteilsmäßig nach der Anzahl der Kinder die sie hatten
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Re: Erbfolge

Beitragvon T5060 » Di Okt 31, 2023 1:08

Die erste Frage ist, ist der Hof als selbstständige EInheit als Haupt - oder Nebenerwerb wirtschaftsfähig ( liefert dauerhaft einen Beitrag zum Einkommen ), wenn ja dann ist die Frage, ob eine/r der Erbberechtigten in
der Lage ist diesen Hof ordentlich zu bewirtschaften, wenn ja dann wird der ganze Hof dem eine/n zugesprochen und der ganze Rest auf Reinertragsbasis als Pflichtteil abgefunden.

Ansonsten haben wir eine läkkere Erbengemeinschaft mit Gemengeanteilen, deren Höhe der Anteile schon fast egal ist, weil die Überführung ins Privatvermögen und die Erbschaftssteuer mehr als 60 % auffressen.

Ab dem 60. Lebensjahr ist in Fällen ohne Pflichtteilsberechtige Handlung angesagt, wenn der Vererber ernsthaft will, dass der Laden erhalten bleibt.

In meinem Umfeld habe ich eine Großfamilie, die waren seit Generationen immer um das Erben in der Verwandtschaft sehr verlegen.
Dabei waren die in ihrem Handeln so blöd, dass sie dabei 4 mittelgroße Bauernhöfe und das Millionenvermögen von einem Großonkel verblasen haben.
Die leben heute alle so auf Bürgergeldniveau, teilweise leicht was besser. Eine davon war/ist mal Mieterin beim Welfenprinz.
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Re: Erbfolge

Beitragvon freddy55 » Di Okt 31, 2023 13:06

T5060 hat geschrieben:Die erste Frage ist, ist der Hof als selbstständige EInheit als Haupt - oder Nebenerwerb wirtschaftsfähig ( liefert dauerhaft einen Beitrag zum Einkommen ), wenn ja dann ist die Frage, ob eine/r der Erbberechtigten in
der Lage ist diesen Hof ordentlich zu bewirtschaften, wenn ja dann wird der ganze Hof dem eine/n zugesprochen und der ganze Rest auf Reinertragsbasis als Pflichtteil abgefunden.

Ansonsten haben wir eine läkkere Erbengemeinschaft mit Gemengeanteilen, deren Höhe der Anteile schon fast egal ist, weil die Überführung ins Privatvermögen und die Erbschaftssteuer mehr als 60 % auffressen.

Ab dem 60. Lebensjahr ist in Fällen ohne Pflichtteilsberechtige Handlung angesagt, wenn der Vererber ernsthaft will, dass der Laden erhalten bleibt.

In meinem Umfeld habe ich eine Großfamilie, die waren seit Generationen immer um das Erben in der Verwandtschaft sehr verlegen.
Dabei waren die in ihrem Handeln so blöd, dass sie dabei 4 mittelgroße Bauernhöfe und das Millionenvermögen von einem Großonkel verblasen haben.
Die leben heute alle so auf Bürgergeldniveau, teilweise leicht was besser. Eine davon war/ist mal Mieterin beim Welfenprinz.


Reinh... , hast die Brille verlegt, :roll: es geht um keinen Hof.

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Re: Erbfolge

Beitragvon freddy55 » Di Okt 31, 2023 13:31

240236 hat geschrieben:
freddy55 hat geschrieben:Verstehe ich das richtig, bei den nächst noch lebenden endet die Linie, oder was ist mit den Kindern des Onkels. Was geschiet mit dem Anteil der Geschwister ohne Nachkommen. :?:

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Die Kinder vom noch lebenden Onkel bekommen nichts. Wenn 5 verstorbene Geschwister (der Eltern) da waren und es haben nur 4 Kinder gehabt, somit teilt sich das Erbe auf 4 verstobenen Geschwister und dann anteilsmäßig nach der Anzahl der Kinder die sie hatten


Also, die Großeltern des Erblassers hatten insgesamt 6 Kinder, davon lebt noch ein Onkel,( der sagt immer er wird hundert, wenn er nicht vorher stirbt :D ). Einer der Söhne durfte schon für Ehr u. Vaterland für den Groefaz ins Paradies, und es sind keine Nachkommen bekannt. Die 3 Tanten sind verstorben, und haben Nachkommen. So wie ich das sehe, gibt es dann 4 Teile, einen für den Onkel, jeweils einen fuer die Tanten, den dann die jeweiligen Nachkommen teilen. Ist das so richtig. :?:
Interessant wird das ganze, wenn der Zeuger des Erblassers, ist auch schon lange verstorben, weitere Nachkommen hat, oder Geschwister, oder ist der raus.

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