freddy55 hat geschrieben:
Reinh... , hast die Brille verlegt, es geht um keinen Hof.
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Ne, ich hatte den Verstand an: Ich habs gleich vollständig erklärt
Aktuelle Zeit: Sa Mai 04, 2024 21:06
freddy55 hat geschrieben:
Reinh... , hast die Brille verlegt, es geht um keinen Hof.
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T5060 hat geschrieben:freddy55 hat geschrieben:
Reinh... , hast die Brille verlegt, es geht um keinen Hof.
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Ne, ich hatte den Verstand an: Ich habs gleich vollständig erklärt
freddy55 hat geschrieben:
Wie das mit nem Hof läuft weis ich schon, hab das 10 Jahre erleben dürfen.
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freddy55 hat geschrieben:Interessant wird das ganze, wenn der Zeuger des Erblassers, ist auch schon lange verstorben, weitere Nachkommen hat, oder Geschwister, oder ist der raus.
T5060 hat geschrieben:freddy55 hat geschrieben:
Wie das mit nem Hof läuft weis ich schon, hab das 10 Jahre erleben dürfen.
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Du ja, aber mit dem Zuweisungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz,
das wissen die allerwenigsten. Oftmals drücken sich sogar die Anwälte davor,
weil die dann nur ein Drittel abrechnen können.
Manfred hat geschrieben:freddy55 hat geschrieben:Interessant wird das ganze, wenn der Zeuger des Erblassers, ist auch schon lange verstorben, weitere Nachkommen hat, oder Geschwister, oder ist der raus.
Da gibt es den Begriff des rechtlichen Vaters.
Wenn der Erzeuger als solcher festgehalten ist, z.B. durch das Standesamt auf der Geburtsurkunde,
dann fällt die Hälfte des Erbes an seine Linie und da wird dann auch wieder nach unten und oben ermittelt, wie es zu verteilen ist. Nur falls in der väterlichen Linie gar keine Erben zu ermitteln sind, erhält alles die mütterliche Linie.
freddy55 hat geschrieben:Verstehe ich das richtig, bei den nächst noch lebenden endet die Linie, oder was ist mit den Kindern des Onkels. Was geschiet mit dem Anteil der Geschwister ohne Nachkommen.
Muss das jetzt noch einmal hoch hohlen, weil noch nicht alle Fragen sind mir klar.
Was wenn der Zeuger später doch noch anerkannt hat?
Endet die Linie bei den nächsten Nachkommen der verstorbenen Tanten?
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Ich kenne einen Erbfall, der hat fast 10 Jahre gedauert, bis er abgewickelt wurdeHöffti hat geschrieben:Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Erbenermittlung. Es dauert so lange, wie es dauert.
Hoffentlich ist keine allzu große Eile geboten (Depot, Immobilien, ...)?
240236 hat geschrieben:Ich kenne einen Erbfall, der hat fast 10 Jahre gedauert, bis er abgewickelt wurdeHöffti hat geschrieben:Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Erbenermittlung. Es dauert so lange, wie es dauert.
Hoffentlich ist keine allzu große Eile geboten (Depot, Immobilien, ...)?
freddy55 hat geschrieben:Verstehe ich das richtig, bei den nächst noch lebenden endet die Linie, oder was ist mit den Kindern des Onkels.
Was geschiet mit dem Anteil der Geschwister ohne Nachkommen.
Muss das jetzt noch einmal hoch hohlen, weil noch nicht alle Fragen sind mir klar.
Was wenn der Zeuger später doch noch anerkannt hat?
Endet die Linie bei den nächsten Nachkommen der verstorbenen Tanten?
Manfred hat geschrieben:freddy55 hat geschrieben:Was geschiet mit dem Anteil der Geschwister ohne Nachkommen.
Das ist eine interessante Frage.
Wenn diese keine Nachkommen und kein Testament hatten, geht es wieder nach oben, über ihre Eltern, und von dort zu den Geschwistern.
D.h. der Anteil der bereits nachkommenlos verstorbenen Geschwister wird dann auf die Linien der anderen Geschwister aufgeteilt.
Was mir noch nicht klar ist: Was ist, wenn einer der kinderlos verstorbenen ein Testament hatte.
Ich vermute, dass dann die testamentarische Regelung greift.
kontofux hat geschrieben:Jetzt lassen sie doch den Erbenermittlern ihre Arbeit machen, es dauert, und im Erbschein steht letztendlich das Ergebnis. M/w/d wird viel darüber philosophieren, allein die Feststellungen des Nachlassgerichtes im Erbschein sind entscheidend, und nicht selten eine Überraschung.
Und, der festgestellte Anspruchsanteil ist noch lange nicht monitär abgewickelt.
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