Wo ist das Problem ? Ist ein Schaden nach BBergG oder BGB, dem Ergebnis nach egal.. Wenn sich die Geschädigten(ohne Stadt) zusammenschließen, sollte ein gerichtl. Schadensregulierung und Ursachenklärung kein Problem sein. Grundsätzlich steht denen die Reparatur ihrer Gebäude ( "technischer Minderwert" ), der Miet(Wohn)wertverlust und der merkantile Minderwert ( "psychischer Minderwert" ) zu oder aber auch die Übernahme der Immobilie, zum Wert einer unbeschädigten Immobilie. Sollte kein Problem sein. Alles schon mal irgendwo, irgendwann juristisch technisch abgearbeitet.
Als Verursacher kommen die Stadt als Bauherr, der Planer und / oder die Baufirma in Frage.
Da verklagt man halt alle drei.