stamo+ hat geschrieben:Ich bekomme gerne meine tausend Euro pro ha für das Einhalten von Regeln.
jo nach ich auch .Aktuelle Zeit: Do Jan 15, 2026 8:39
stamo+ hat geschrieben:Ich bekomme gerne meine tausend Euro pro ha für das Einhalten von Regeln.
jo nach ich auch .Zement hat geschrieben:stamo+ hat geschrieben:Ich bekomme gerne meine tausend Euro pro ha für das Einhalten von Regeln.jo nach ich auch .
meyenburg1975 hat geschrieben:Zement hat geschrieben:stamo+ hat geschrieben:Ich bekomme gerne meine tausend Euro pro ha für das Einhalten von Regeln.jo nach ich auch .
Oh, ich dachte da wären keine Extraregeln. Ich bin verwirrt..
meyenburg1975 hat geschrieben:Im Grunde bin ich 24/7 dazu verpflichtet bei einer Kontrolle alles offenzulegen und zur Verfügung zu stehen,bzw jemanden dafür vorzuhalten.
stamo+ hat geschrieben:Die 300 sind geschenkt, der Rest erfordert Extraregeln. Habe ich doch vorne schon mal erklärt. Auf Grünland kannst du die 300€ z.B. mal just verdoppeln, wenn du ein Tier drauf stellst.
Botaniker hat geschrieben:Also gehe ich richtig in der Annahme, dass ihr keinen gemeinsamen Antrag mehr stellt?
meyenburg1975 hat geschrieben:Würde ich keinen GAP Antrag abgeben, bräuchte ich Umbruchregelungen beim GL nicht beachten, Flächennachweis für DVO wäre nach Kataster und dann 10% höher, BG und TSK könnten nicht so einfach Daten übernehmen, Beweispflichtumkehr greift nicht,...
Also da gibt es einiges an Nachteilen,die mir so spontan einfallen...
CarpeDiem hat geschrieben:@meyenburg,
der allerwichtigste Punkt, den meisten Lw überhaupt nicht bekannt, ist ja dass derjenige der keinen GA Antrag abgibt, dem "normalen" Recht der BRD unterliegt. Bei diesern CC-Dingen ist zwar richtig, dass (fast) alles in das sogenannte Fachrecht übernommen worden ist, so dass es für jeden gilt.
In den vielen Passagen des GA Antrages verzichtest du aber auf die Formalitäten der StPO z.B. und räumst den Behörden ein, dass sie praktisch alles dürfen, was Gott verboten hat. Dies wird aus gutem Grunde nicht laut gesagt, schon gar nicht von den Lw Interessenverbänden.
Wenn du nun nach den Fachgesetzen vor den Kadi gebracht wirst, dann gilt die Beweiskraft des Staates, d.h. man muss dir den Verstoss nachweisen und belegen. Das ist eine völlig andere Sachlage, als wenn ein Verstoss nach CC festgestellt und bestraft wird.
meyenburg1975 hat geschrieben:@ Carpe
Ich weiß, hatte ich ja geschrieben, Beweislastumkehr. Das ist ein anderer Schnacken.
Im Grunde bin ich 24/7 dazu verpflichtet bei einer Kontrolle alles offenzulegen und zur Verfügung zu stehen,bzw jemanden dafür vorzuhalten.
Und die waren hier auch schon an Samstagen unterwegs und kommen auch während der Melkzeit. Das interessiert dann nicht.
Botaniker hat geschrieben:@CarpeDiem @ meyenburg 1975
Also gehe ich richtig in der Annahme, dass ihr keinen gemeinsamen Antrag mehr stellt?
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