038Magnum hat geschrieben:tyr hat geschrieben:
Anhänger bis 25kmh brauchen ebenfalls keine Zulassung. Das Kennzeichen ist nur ein Folgekennzeichen. Die Versicherung des Hängers oder des Anbaugerätes läuft über die Zugmaschine.
Das stimmt so auch nur für LoF-Betriebe. Der TE kommt nicht drum herum, den Anhänger zuzulassen.Alles was von und für Deinen Hof transportier wird, ist LoF.
Der TE hat keinen LoF-Betrieb. Somit ist auch das hinfällig.
Auch ein Hobbybetrieb ist vor der STVO eine Landwirtschaft. Er hat geshrieben, er baut auf einem halben Hektar Kartoffeln an, also betreibt er Landwirtschaft. selbst wenn er nur ein Schaf hat, ist es Landwirtschaft.
Hobby, Neben- Vollerwerb sind steuerrechtliche Einordnungen, die nichts mit der STVO zu tun haben.
