Also mal komplett von vorn:
1.) Traktor grün
Um den Traktor mit grünem Kennzeichen zuzulassen, verlangt das zuständige Zollamt i.d.R. den Nachweis
eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes durch BG-Bescheid und/oder Einkommenssteuerbescheid.
D.h. es muss erkennbar sein, dass "gewirtschaftet" wird und nicht als "Hobby gespielt" wird. Wenn also im
Einkommensteuerbescheid Gewinne oder Verluste aus Land- + Forst ausgewiesen werden, ist das ein Indiz
für "wirtschaften" und den Anspruch auf Steuerbefreiung und ein grünes Kennzeichen.
Die Zulassungsstellen in den einzelnen Bundesländern haben, wie bereits von Anderen zuvor dargelegt,
unterschiedliche Vorgehen.
Wenn der Traktor nicht land-/forstwirtschaftlich genutzt wird, sondern z.B. gewerblich für einen Kohlehandel
oder hobbymäßig als Urlaubszugfahrzeug zum ziehen des Wohnwagens, ist dass, falls man ein grünes
Kennzeichen verwendet, dem Finanzamt und der Versicherung anzuzeigen, die dann über KFZ-Steuer und
Zusatzversicherungsbeiträge entscheiden. In diesen Fällen geht die "25 km/h-zulassungsfreier-Anhänger-
Regelung" nicht.
Es gibt viele Altfälle, wo vor ca. 20 - 30 Jahren der Traktor zugelassen wurde. Damals wurde noch nicht so
genau geschaut. Hier kann beim Fahrzeugwechsel das Problem auftreten, dass das grüne Kennzeichen
verloren geht.
2. der zulassungsfreie land-/forstw. 25 km/h Anhänger
2.a.) Muss, wenn er nach dem 01.07.1961 in Verkehr genommen wurde, eine ABE haben, die in Kopie während
der Fahrt mitzuführen ist.
2.b.) Muss, wenn er vor dem 01.07.1961 in Betrieb genommen wurde, sich im unveränderten Originalzustand
befinden, damit er keine ABE benötigt. In diesem unveränderten Originalzustand befinden sich diese alten
Anhänger i.d.R. nicht, da üblicherweise daran verändert (Reifengröße usw.) und geschweißt wurde.
2.c.) Der zulassungsfreie land-/forstw. 25 km/h Anhänger ist nur zu land-/forstw. Zwecken möglich. Und nicht
zu privaten Spaß oder gewerblichen Zwecken.
3. die Kugelkopfanhängevorrichtung
Die gesamte Kugelkopfanhängevorrichtung muss eine ABE haben oder vom TÜV abgenommen sein.
Auch bei 25 km/h. Nicht nur der Kugelkopf! Ein ABE-Kugelkopf an der Ackerschiene oder an der Seilwinde ist
i.d.R. nicht zulässig. Die gesamte Anhängung am Traktor muss ABE oder TÜV haben.
Wenn jetzt irgendeiner an meinen Ausführen etwas zu scheißen hat, belege er das bitte mit belastbaren
Nachweisen oder halte einfach die Klappe.

