Hallo,
also ich bin schon durch den Zoll gegangen und habe ca. 100 Seiten Papierkram vorlegen müssen.
Das Problem, dass wir ein grenzwertiger Betrieb vor dem Finanzamt sind. Es ist immer fraglich ob wir zum Hobby zählen oder nicht. Aber bitte hier keine Diskussion über dieses Thema. Fakt ist somit hatte ich keine Chance auf einen Einheitswertbescheid dem Zoll vorzulegen. Aber die Bedingungen für ein LOF-Kennzeichen ist, Teilnahme am Landwirtschaftlichen Warenverkehr. D.h. man muss Einnahmen im LOF-Bereich haben. Also nur Kartoffeln für den Eigenverbrauch anzubauen ist grenzwertig, sondern es müssen auch Einnahmen da sein. Dies war seinerzeit etwas schwierig aber da hat der passive Teil des Betriebes geholfen, wo ich Pachteinnahmen generiert haben. Dito hat die Betriebsprämie auch als Einnahme gezählt und als Teilnahme am Landwirtschaftlichen Warenverkehr.
Aber ich glaube ich habe dies vor 6 Jahren durch gemacht, könnte also heute etwas leicht anders sein.
@Yogibaer:
Klugscheissermodus: PKW-Anhänger sind in der EU technisch auf 100 km/h ausgelegt. Nur dürfen diese nach der deutschen Straßenverkehrsordnung nur 80 km/h fahren. Da man die 100 km/h nach EU-Recht hat braucht man kein rundes Geschwindigkeitsschild zu führen. Wenn der Anhänger aber nur für 80 km/h technisch vorgesehen ist, dann muss man auch ein 80 km/h Schild führen obwohl man in der BRD nicht schneller fahren darf. Achtung dieser Text hat nix mit der deutschen 100 km/h Regelung zu tun
