In Kurzfassung kann man sagen, wenn er ein grünes Kennzeichen bekommen könnte, kann er auch einen 25km/h Anhänger ohne Zulassung halten.
Aktuelle Zeit: Mi Nov 05, 2025 18:07
tyr hat geschrieben: 25km/h hänger sind grundsätzlich zulassungsfrei, egal ob das ein LoF- Anhänger (...)
FEV hat geschrieben: Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
rostiger-nagel hat geschrieben:Servus, da ich Besitzer eines Ford 2000S und mittlerweile auch 4 Äcker besitze,...
Barbicane hat geschrieben: tyr hat geschrieben:
25km/h hänger sind grundsätzlich zulassungsfrei, egal ob das ein LoF- Anhänger (...)
Das ist hingegen mit Sicherheit falsch und gefährlich für jemanden der danach handelt.
langholzbauer hat geschrieben:Müssen wir das wirklich mehrmals pro Jahr in neuen Fäden aufdröseln?

yogibaer hat geschrieben:rostiger-nagel hat geschrieben:Servus, da ich Besitzer eines Ford 2000S und mittlerweile auch 4 Äcker besitze,...
Ein Acker hat je nach Region einen Flächeninhalt von rund 19 - 64 Ar. Wäre es möglich, die Gesamtfläche in m² oder Ar oder Hektar anzugeben?
Des Weiteren schreibst du, dass du Brennholz machst. Machst du das im eigenen Wald?
Die Beantwortung der Fragen dient der Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Womit dann eine Hürde zur Zulassungsbefreiung überwunden würde.
Gruß Yogi
Ein Unternehmen liegt immer dann vor, wenn eine auf Dauer angelegte planmäßige Flächennutzung in Form von Erwerbsgartenbau, Ackerbau, Heugewinnung, Weidewirtschaft oder auch zur Erhaltung des Kulturzustandes einer landwirtschaftlichen Fläche erfolgt. Gleiches gilt für Waldnutzung im Sinne des Landesforstgesetzes.
Der Inhaber des Unternehmens muss demnach über Grund und Boden verfügen, der unter seiner Leitung genutzt wird, sei es als Eigentümer, Pächter oder in sonstiger Weise.
Auf die Größe der Grundstücke kommt es dabei nicht an. Auch die Nutzung von Kleinstflächen kann ein Unternehmen darstellen.
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