240236 hat geschrieben:Ein weiteres Hemmnis ist auch, daß der Vorstand mit seinem persönlichen Vermögen zur Haftung herangezogen werden kann.
Das muss man differenziert sehen.
Rein strafrechtlich ist der Gruppenführer / Ortsbrandmeister voll verantwortlich.
Z.B. wenn er es verabsäumt hat, eine VEFK zu bestellen.
Gegen Strafrecht gibt es KEINE Versicherung.
Die zivilrechtliche Haftung ist etwas eingekürzt worden.
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