Särs liebe Feuerwehrfreunde,
ich hätte da mal eine Frage zum Einsatz von Martinshorn und Blaulicht beim Einsatz der freiwilligen Feuerwehr in Bayern.
Hintergrund:
Ein noch junger Kommandant der örtlichen Wehr lässt bei jedwedem Einsatz das Feuerwehrauto mit Martinshorn
und Blaulicht in hohem Tempo ausrücken und versetzt das ganze Dorf damit oft sinnlos in Angst und Schrecken.
In meinen Augen wird hier ein Feuerwehrauto in vielen Fällen nur zur Selbstdarstellung und Wichtigtuerei mißbraucht.
Daneben werden mitfahrende Florianjünger nur unnötiger Gefahr durch Verkehrunfälle bei hoher Geschwindigkeit
und Überfahren von roten Ampeln ausgesetzt.
Ich bin der Meinung, dass man beim Einsatz von Blaulicht und Martinshorn hier einen Unterschied machen sollte,
ob man zur Rettung von Menschen, Hab und Gut ausrückt, oder dabei helfen soll, einen entflogenen Singvogel
wieder einzufangen oder eine 2-Tage alte Ölspur zu beseitigen.
Wo finde ich hierzu Informationen, welche Vorschriften zum Einsatz von Martinshorn und Blaulicht
bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr in Bayern gelten ?
Bspw. während einer Bewegungsfahrt, Fahrt zum Übungsplatz, Begleit-Fahrt des Maibaumes, Fahrt zum Feuerwehrfest in der Nachbargemeinde, Fahrt zum Füllen eines Swimming-Pools, Fahrt zur Tankstelle usw.
Wer ist bei Mißbrauch von Martinshorn und Blaulicht und Verstoß gegen die Richtlinien erster Ansprechpartner für geplagte Bürger ?
Bürgermeister, 1. Vorstand FFW, Kreisbrandmeister, Polizei ?
Danke für Eure Tipps.
Gruß
Wini