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Aktuelle Zeit: Fr Jan 16, 2026 16:50

Führerschein Klasse T

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Beitragvon DX85 » Di Jan 16, 2007 0:26

L und T heute nur noch für Land und Forst. Privates Holzmachen ist nicht erlaubt, es sei denn Du holst Holz aus Deinem eigenem Wald (bewirtschafteter Forst). Aber die Übergänge sind ja fliessend, und zu genau sollte man das auch nicht nehmen. Ich denke mal niemand wird mit nem Fendt 936 in den Wald fahren um 10rm Holz im Jahr zu holen. :wink:
(OK, hätte ich einen würd ichs tun...)
Man sollte sich halt nur bewußt sein das die Polizei weiß wann und wofür ein FS gilt und es im Zweifelsfall doch schon sehr übel werden kann. Allerdings kenn ich keinen Fall bei dem es wirklich Probleme gegeben hätte (auch die grün-weissen haben Verständnis...), es sei denn es war ein Unfall mit im Spiel.

Beim alten Klasse 5 FS gab es doch keine Nutzungsbeschränkung auf loF, oder? Warum jetzt bei L und T? Verstehen kann ich das nicht.
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Beitragvon Bulldogfahrer » Di Jan 16, 2007 15:30

Darf man mit dem T eigentlich bei nem LU fahren und damit Geld verdienen?
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Beitragvon Jungbauer » Di Jan 16, 2007 16:19

ja ....soviel ich weis schon
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Beitragvon Jungbauer » Di Jan 16, 2007 16:20

die vom MR haben doch auch fast alle den T und verdienen geld
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Beitragvon Schweinchen » Di Jan 16, 2007 17:33

Also das mit der formulierung Geld verdienen ist Schwachsinnig(nichts gegen den User hier jetzt!!) aber wenn ich mit dem Trecker aufn Acker fahre und dort acker mache ich das ja auch nicht der Umwelt zuliebe sondern weil ich davon leben muss sprich Geld verdienen will. Das was nicht im Sinne des Erfinders ist, obwohl es für mich 0 Sinn macht ist, dass du mit dem T keine nichtlandw. Güter/arbeiten verrichten darfst. Dh wenn dein Lohnunternehmer auch im Straßenbau etc Kies fährt ist das ja nicht ein landw. Einsatz. Wenn dich also einer dabei "erwischt" dann muss du ihm also im Zweifelsfalle nachweisen können, dass es im Dienst der Landwirtschaft ist.
Um zb Kies zu fahren für den Straßenbau muss du Inhaber der Klasse CE sein!!!



Zu dem Holzholen ist zu sagen dass du dann halt im Auftrag des Verkäufers(Waldbesitzers das Holz zum Kunden bringst und das gehört für mich zu der Forstwirtschaft genauso wie du auch deine Viehcher evtl selbver zum Schlachthof fährst. Das du in dem Moment zufällig selber Treckerinhaber bzw Kunde bist hat die ja nicht zu interessieren weil das was dumachst eindeutig forstwirtschaftlich ist. Du muss nur zusehen, dass dein trecker ein grünes Nummernschild hat weil nen schwarzes darfste nur mit CE fahre, soviel ich weiß!



für alle die es noch nicht wissen:
Scheiß Führerscheinsystem!!!!!!
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Beitragvon DX85 » Di Jan 16, 2007 21:38

@Schweinchen: Der T gilt auch bei schwarzem Nummernschild. Es ist egal ob der Schlepper Steuerfrei oder versteuert ist. Es zählt nur der aktuelle Einsatz. Bedeutet: Fährst Du im LoF Auftrag / Einsatz gilt der T für alle Zugfahrzeuge mit der passenden Schlüsselnummer. Egal ob grünes oder schwarzes Kennzeichen. Willst Du den gleichen Schlepper privat nutzen oder im 'Strassenbau' einsetzen gilt der T nicht und Du brauchst CE, auch wenn das Ding nen grünes Kennzeichen hat.
Ebenso darfst Du mit nem schwarz zugelassenen Schlepper 25 KM/h Hänger ohne Zulassung ziehen sofern diese sich dabei im LoF Einsatz befinden und das Wiederholungskennzeichen eines LoF Betriebes führen.
Es kommt also ausschließlich auf den Einsatz an, nicht aufs Kennzeichen.
Das die Führerscheinregelung bei uns Sch.... ist stimmt sicherlich. Kann ich nur beipflichten.

Geld verdienen mit T ist absolut OK und erwünscht. LU sind bei der LoF Regelung, sei es Führerschein oder Zulassung ausdrücklich eingeschlossen.
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Beitragvon Schweinchen » Mi Jan 17, 2007 18:29

mit nem grünen Schild darfst du aber kein Straßenbau betreiben, weil das grüne Schiuld gibbet nur für land uforstw. Zwecke soltest du damit erwischt werden ist es meiner meinung nach Steuerhinterziehung ;-) :P so kann man es zumindestens sehen udn so werden es die Polizisten dann auch sehen.

trotzdem vielen Dank
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Beitragvon New Holland » Do Jan 18, 2007 22:43

ich kenne keinen der erwischt wurde.
das find ich sowieso ne scheiß regelung mit dem land-, forstwirtschaftlichen arbeiten
naja....
fals man kein tracktor beschaffen kann oder so kann man auch zur deula....da geht man 2 wochen ins internat und nach 2 wochen hast du den T....find ich ne gute sache
ich mach das im sommer den preis kann ich morgen hier reinschreiben
.....naja
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Beitragvon DX85 » Fr Jan 19, 2007 1:16

:Schweinchen: was hat denn Strassenbau mit LoF zutun. Versteh ich nicht.
Mit T darfst Du zwar Baumaschinen bis zu einer gewissen Grenze fahren, aber nur im Auftrag der passenden Firma.... ab 18 Jahre usw...

@New Holland: versteh das jetzt nicht falsch, aber die Regelung mit dem T hat schon nen Sinn. Warum soll denn jeder Depp nen 40T Gespann fahren dürfen nur weil er mal passenderweise irgendwann nen Kl.3 gemacht hat. Überleg mal was Du ab 18 Jahren bewegen darfst: 40 Tonnen mit 60 Km/h. Das schaffen viele Berufskraftfahrer nicht. Das ist nicht nur nen kleiner Trecker, das ist ein scheißgrosser haufen Energie und Stahl. Die kinetische Energie eines solchen Gerätes übersteigt einen Ferrari Testerossa bei Fullspeed deutlich.

@Schweinchen: Sorry für diesen Nachtrag, aber wieviel Gegenverkehr begegnet Dir auf dem Acker? Und wieviel kann Dir ein 800Kg Polo entgegensetzen wenn Du mit nem 4 Tonnen Schlepper samt vollem Ladewagen mit 50 Km/h drüberfährst? Der T hat schon seinen Sinn !

Bin ja vielleicht engstirnig, aber lass mich gerne belehren!
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Beitragvon New Holland » Fr Jan 19, 2007 19:35

was willst du mir damit sagen?
ich find das mit den 40 km/h schon voll ok
nur dass man den nur land-forstwirtschafltich nutzen darf finde ich persönlich schwachsinn
dass n auto gegen einen trecker keine chance hat wissen wir glaub ich alle
ich mein ja nur das man den nich nich zu jeden anlass fahren darf find ich nich gut....
naja kp was du mir sagen wolltest
vllt. kannst du das ja noch mal erläutern DX85
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Beitragvon DX85 » Fr Jan 19, 2007 20:27

Naja, Du bekommst halt nen Führerschein der in Bezug auf das erlaubt Gefährt schon sehr nahe an dem ist was Du mit CE fahren darfst. Allerdings ist der T wesentlich billiger und die Fahrausbildung nicht mit CE zu vergleichen. Du mußt deutlich weniger Fahrstunden leisten und zahlst auch weniger als für nen CE. Dafür ist das Einsatzgebiet aber stark eingeschränkt damit der T nicht für nicht LoF Transportarbeiten eingesetzt werden kann.
Willst Du also bei jedem Anlass mit dem Gefährt fahren muß Du halt auf den LoF Vorteil verzichten und nen LKW Schein machen.
Der T wurde ja auch eingeführt um extra für die Landwirtschaft die Möglichkeit zu schaffen günstiger einen passenden FS für grosse Fahrzeuge zu bekommen. Sonst müßte heute fast jeder Landwirt nen CE haben. Und was macht dann der Nachwuchs? Kann dann nicht mithelfen ausser es wären nur 32 Km/h Schlepper im Einsatz.
Daher ist dieser Vorteil auch an Bedingungen geknüpft.
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Beitragvon Deutz 6.05 » So Jan 21, 2007 21:15

ZU dir "Bulldogfahrer"

ZU deiner Frage ob man mit dem T Führerschein beim Lohnunternehmen Fahren darf. Ich Hatte grad meinen T führerschein da bin ich bei dem Lohnunternehmen welches für uns manche sachen macht auch schon mit der Maiskarre gefahren. Die haben mich sofort auf en 190 New Holland drauf gesetzt mit Veenhuis karre. Also fahren darfst du beim Lohnunternehmen. Aber du musst bedenken du drafst nur schlepper fahren, die bis 40 km/h zugelassen sind. wenn jetzt ein Schlepper 50 zu geklassen ist darfst du den nicht fahren und bei den Lohnunternehmen die haben ja fasst nur noch 50 km/h schlepper.
Mein Führerschein bei der Fahrschule da musste ich nur einen Schlepper mitbringen. Ja dann nbin ich mit unserem Schlepper gefahren joa und den Anhänger hab ich von denen bekommen.

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Auch den Opa und die Oma freutz denn auf dem Hof Läuft ein Deutz.
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Beitragvon Bulldogfahrer » Mo Jan 22, 2007 15:26

Das mit den 40 km/h bis 18 is schon ein problem. Bei uns is auch en LU aber die haben keine Schlepper die 40 laufen. Alles 50 oder 60. Ich bin auch schon mit nem John Deere 6920 gefahren der auch auf 50 km/h zugelassen ist. Den hab ich aber elektronisch auf 40 abgeriegelt. Aber ob des dann zählt wenn ein Unfall ist oder so weiß ich auch nich. Glaube ich eher nicht weil er halt auf 50 zugelassen ist.

MfG
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Beitragvon Flächenagrardesigner » Mo Jan 22, 2007 16:52

Wie abgeregelt?
Das heißt du bist einfach nicht schneller als 40 gefahren, obwohl es technisch möglich gewesen wäre?
Da brauchst du nicht mal einen Unfall zu haben. Das ist ganz einfach fahren ohne Fahrerlaubnis, denn die hast du für einen 50 einfach nicht!
Wird normalerweise mit Entzug des Führerscheins quitiert und Autoführerschein darfst du auch erst mit 20 machen :lol:
Das ist kein Spass und sollte einem vorher klar sein.
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Beitragvon Bulldogfahrer » Mo Jan 22, 2007 18:35

Da ist halt so ein rädchen mit dem man die höchstgeschwindigkeit einstellen kann. Man kann das z.B. auch auf 20 oder nur 3 km/h einstellen wenn man auf dem Acker fährt oder so. Ich fahre sonst normal auch nur mit 40 km/h Schleppern. aber dass war halt mal ne Ausnahme. Mir war auch nicht immer so wohl bei der Sache. Vorallem wenn einem die Polizei entgegen kommt. :?

MfG
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