Ernstfried hat geschrieben:@Jonny: Mit welcher Begründung hat Dir die Polizei das Maislegen verboten ? Welche Konsequenzen angedroht für den Fall der Zuwiderhandlung ?
Das Gesetz für Feiertagsruhe findet m.E., auf den 1. Mai keine Anwendung. Als arbeitsfreier Tag übrigens eingeführt worden, als die NSDAP den Reichskanzler stellte....
Is schon länger her und ich bin auch nicht gefahren, sondern mein Vater. Aber es wurde wohl mit einer Anzeige wegen Ruhestörung gedroht.
Naja, den Nachbars-Landwirt bestellt, den weiterfahren lassen. Kamen die Grünen schon wieder, haben ihn ermahnt er solle doch nach Hause fahren (bei Fahrerwechsel fängt das ganze Spiel wieder von vorne an^^). Bevor die Polizei beim neuen Fahrer ein 2. mal erscheinen konnte, war die Arbeit schlussendlich doch noch abgeschlossen.