wurde heute morgen auf diesen Zeitungsartikel hingewiesen. habe eben auf die schnelle keine vorschriften zu zitaten o. speziell zum kopieren dieses artikels gefunden, hoffe das geht so ok.
erschienen ist das in der heutigen WÜMME ZEITUNG:
Gestank liegt in der Luft Verstöße gegen die Düngeverordnung werden mit Bußgeld geahndet
Von Klaus Grunewald
LILIENTHAL·LANDKREIS. Heute gilt es noch einmal, tief durchzuatmen und die frische Luft zu genießen. Ab morgen nämlich können Landwirte wieder ganz offiziell Gülle und Jauche auf ihre Äcker bringen. Doch zum Himmel gestunken hat es mancherorts bereits in den vergangenen Tagen. Auch in der Gemeinde Ritterhude.
Es gibt Ausnahmen
Darüber muss man laut Auskunft der Landwirtschaftskammer freilich nicht sofort die Nase rümpfen. Zwar sei es nach der Düngeverordnung für die Bundesrepublik untersagt, vom 1. November bis zum 31. Januar Gülle und Jauche auf Ackerboden sowie vom 15. November bis 31. Januar auf Grünland zu kippen. Aber, so Jelkow Djuren von der Landwirtschaftskammer in Oldenburg, es gebe Ausnahmeregelungen. Danach können Landwirte beantragen, sich im Herbst zwei Wochen früher zurückzuhalten, um dafür bereits ab 16. Januar die geruchsintensive Fracht auf den Feldern verteilen zu dürfen.
Frost kommt zu unpassender Zeit
Allerdings kann das Frostwetter den Jauchefahrern einen Strich durch die Rechnung machen. Zwar kommt es ihnen entgegen, wenn ihre Trecker und Güllewagen auf festem Untergrund fahren und nicht im Schlamm versinken. Allerdings darf die stinkende Masse nicht verteilt werden, wenn sie in Bäche und Gräben abzufließen droht. Djuren: "Diese Befürchtung besteht auf dem flachen Land allerdings kaum." Dennoch gehe die Kammer jeder Klage nach. Und davon gab es in diesen Tagen nicht wenige. Auch Bürger aus dem Kreis Osterholz, so der Kammervertreter, hätten sich in Oldenburg über den Gestank vor ihrer Haustür beschwert.
In einem Fall sei eine Ordnungswidrigkeit festgestellt worden. Der betroffene Landwirt hatte keine Ausnahmegenehmigung beantragt, die Gülle zu früh auf seinem Acker verbracht und war angezeigt worden. Das Verfahren ist zwar noch nicht abgeschlossen, doch der Mann muss mit einer Geldstrafe rechnen. Nach der Düngeverordnung kann sie im Extremfall 15 000 Euro betragen. Im Durchschnitt, so Jelkow Djuren, lägen die Bußgeldbescheide jedoch im dreistelligen Bereich.