Aktuelle Zeit: Mi Okt 16, 2024 9:00
Höffti hat geschrieben:Was ich nicht ganz verstehe: wenn eine Firma im großen Stil Immobilien in einer Hochpreisphase verkauft, und anschließend immer noch hohe Schulden hat, obeohl man vorher 100 Jahre nur Gewinn gemacht hat, wo ist denn dann das Geld hingekommen?
Wini hat geschrieben:Wo das Geld hin ist ?!?
......
Müssen da eigentlich eingegangene Lieferverträge eingehalten werden ?
Würde "pacta sunt servanda" auch im Angesicht eines Insolvenzverwalters gelten ?
Gruß
Wini
adefrankl hat geschrieben:Insofern sollte man auf den erweiterten Eigentumsvorbehalt bestehen (solange keine andere Sicherheiten gewährt werden, z.B. Bankbürgschaften). Letzteres dürfte aber unwahrscheinlich sein. Banken fordern bei Krediten ja analog auch typischerweise zusätzliche Sicherheiten, wenn sich die wirtschaftlichen Umstände verschlechtern.
Falls man einen Liefervertrag hat, sollte man daher vor Lieferung der Baywa schriftlich mitteilen, dass man auf den erweiterten Eigentumsvorbehalt besteht. Im Zweifelsfall kommt man da aber um juristischen Rat nicht herum.
arbeitslos2win hat geschrieben:Mal im Ernst: Wenn sich diese Saison herausstellt, dass die Baywa im grossen Stil die Ernte nicht anständig zahlt, dann wars das mit dem Schuppen.
Dann wird auch eine Rückabwicklung der Baywa auf den Stand vor 20Jahren nicht mehr funktionieren.
langholzbauer hat geschrieben:Nicht zuletzt sind die Teilnehmer an den Aktionärsversammlungen schuld, am gegenwärtigen Zustand der BayWa, die jahrelang die Entwicklung abgenickt haben, weil sie unkritisch den Gewinnversprechen glaubten.
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