So wie es aktuell aussieht ist das schlimmste erstmal abgewendet:
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/agrar-rettungspaket-in-sicht-baywa-soll-kapitalspritze-erhalten/100056564.html
Warten wir es ab.
Was mich in dem zusammenhang aber interessiert, wie weit ist denn der erweiterte Eigentumsvorbehalt wirklich was wert im schlimmsten Falle einer Insolvenz bzw. auch wenn der Landwirt sein Geld hat?
Bei mir in der gegned geistern grad Berichte zur Insolvenzanfechtung aus dem Schubeck Fall durch die Medien. Wenn dass in dem Fall auch greifen würde wäre es problematisch.
Vielleicht greift der Genossenschaftsverband auch daher (und auch durch politischen Druck aus dem Hinterzimmer) der Baywa unter die Arme. Wenn ein Insolvenzverwalter im großen Stil rückforderungen durchdrück gegen die Landwirtschaft sitzen die Genossenschaftsbanken auf einmal auf einem Haufen Kredite von Landwirten die investiert haben, gleichzeitig haben die auch ein Problem bei der Insolvenz der Baywa. Außerdem wäre dann vermutlich die Proteste der Landwirte aus dem Januar nur ein Kindergeburtstag gegen das wass dann in München abgeht....