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Gewässerrandsreifen Bayern

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon Zement » So Sep 29, 2019 10:49

elchtestversagt hat geschrieben:So wie ich das sehe, darf dort kein Dünger und kein Pflanzenschutz... Ausdrillen darf man schon was. Alles andere wäre Enteignung und nicht rechtens. Denn ersteres sind Bewirtschaftungsauflagen.
Kannst also drillen und hacken. Mais klappt sehr gut. Oder Schwarzbrache. Dann wächst auch nicht schlimmes in den Acker rein. Denn nichts ist schlimmer wie verqueckte und vertrespete Randstreifen...
Schwarzbrache ist meine Antwort, sollte sowas in Nds kommen. Nix mit Blumenwiesen..Hab mir nun extra einen 5mtr Grubber gekauft.


Nein , auf dem Uferrandstreifen 5m oder 10m wird Gras gesät , ist die Fläche sowie so Grünland , dann sind die ersten 5m keine Düngung erlaubt , es darf aber abgeerntet und gegräst werden .
Bei Ackerland kommt auf diese Streifen Gras rauf was einmal nach dem 1.7 gemulcht wird .
Bei Antragstellung der Fläche zählt der Streifen mit und für den Streifen gibt es extra Förderung drauf , zusätzlich hat man die Möglichkeit die Streifen für die Ökopunkte zu benutzen , oder auch für das Greeningprogram .
Der Ackerstatus bleibt beim Uferrandstreifen nach 5 Jahren erhalten .
Olli der Astroturfing
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon Zement » So Sep 29, 2019 10:51

Hofer_Pörndorf hat geschrieben:"Gewässer" von vorn herein herausfallen, z.b. Gräben, Rinnsale, Entwässerungsgräben, künstlich angelegte Gewässer,

So ist es , die werden rausfallen .
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon Standeck » So Sep 29, 2019 11:28

elchtestversagt hat geschrieben:Dann ist es eine Beschneidung des Eigentumsrechts und damit Verfassungswiedrig.
Deshalb ist es deswegen auch so ruhig um das Thema, weil es so nicht Gesetzesmässig haltbar ist.
Sonst hätte man da schon mehr von gehört.
( das gilt aber nur, solange es keine Entschädigungen dafür gibt, sprich gibt es Geld vom Staat für die Aussetzung der Ackernutzung )


Genau darum gings mir in meinem Post. Ansäen darf ich bis zum Graben ja wohl was ich will, und wenn ich Gerste hinsäe um das zu begrünen dann ist es halt so. Vom Spritzen und düngen hab ich nix gesagt.

Diese Forderung 5m nicht mehr besäen zu dürfen mit Getreide oder anderen Nutzpflanzen ist verfassungswidrig, so sehe ich das und viele andere Landwirte auch. Ich kann nicht einfach ein Volksbegehren starten in dem ich fordere "bei euren Autos muss der vordere rechte Kotflügel grün sein". Bzw. kann ich schon, und wenn das Gesetzt durchgewinkt wird wie in Bayern um sich mit den Freunden von grünen Kotflügeln "zu versöhnen" kann ich trotzdem bis zum Verfassungsgericht ziehen in dem mir der Gesetzgeber nachweisen muss dass wenn ich meinen Kotflügel anders als grün lackiere einen Schaden an der Allgemeinheit verursachen könnte.

Also erstmal sehe ich da noch keine Verpflichtung dazu. Wenn mir einer was will wird geklagt. Wenn es wissenschaftlich erwiesen ist dass es dem Artenschwund entgegenwirkt mache ich das, bei angemessener Ausgleichszahlung.
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon Fendt 308 ci » So Sep 29, 2019 11:45

Standeck hat geschrieben:
Also erstmal sehe ich da noch keine Verpflichtung dazu. Wenn mir einer was will wird geklagt. Wenn es wissenschaftlich erwiesen ist dass es dem Artenschwund entgegenwirkt mache ich das, bei angemessener Ausgleichszahlung.


:lol: :lol:

Von was träumt ihr nachts?
Im Obstbau gilt schon seit einiger Zeit 20 m Abstand zu Gewässern und zwar ab Bachoberkante.
Auch wenns nur ein kleines Rinnsal ist.

Da sind schnell mal 50 ar durch die Hintertür entschädigungslos enteignet.

Kontrolliert wird das übrigens von den Landwirtschaftsämtern, siehe auch hier:

buszgeldverfahren-wegen-abstandsauflage-psm-t128571.html

BE68 hat geschrieben:Seit bald 10 Jahren müssen Wir 5 m am Wasser liegen lassen.
Und jetzt wir noch von den Haüserrand gesprochen.

Standeck hat geschrieben:Wie Häuserrand? Hab ich nix mitbekommen.


BE68 kommt aus dem Elsass/Frankreich, dort sind 200m zu Wohnbebauung geplant .....
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon elchtestversagt » So Sep 29, 2019 12:07

Dann sind wir uns ja einig, gibt es extra Geld, dann ist es rechtens. Gibt es nichts, ist es nicht rechtens.
Wie gesagt, das eine sind Bewirtschaftungsauflagen, das andere die Nutzung.
Ich kann die Randstreifen auch Pflastern, wenn ich irgendwo anders eine Ausgleichsfläche für versiegelte Fläche schaffe...
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon elchtestversagt » So Sep 29, 2019 12:18

Ach ja, das mit der Wohnbebauung kann auch voll in die Hose gehen.
Das gilt dann auch für beide Seiten, sprich wenn neues Wohngebiet, dann 200mtr Abstand zu Ackerland...
Frag mal die Kommunen hier im Nord-Westen, erst haben alle gejubelt, dass Ställe in der Pampa gebaut wurden und nicht am Hof, nun wird es verdammt schwierig (und teuer) überhaupt noch irgendwo Bauland zu generieren, weil überall die "dummen" Immissionsschutzkreise " der Ställe aus der Pampa sind...( was im übrigen auch irgendwann mit der Windkraft so kommt die hier auch stark ist, das haben die noch garnicht auf dem Schirm...).
Wenn man hier durch die Orte fährt, dann meint man manchesmal "warum wurde dort gebaut und hier nicht, ist doch naheliegender an der vorhandenen Wohnbebauung..", aber da liegt wieder ein Immissionskreis im Weg..
Wir sind hier grade mitten im Planverfahren für die 380 Kv Wechselstromtrasse, die hier in der Gegend lang soll. Hier gibt es noch viele Streusiedlungen, da gilt ein Sollabstand von 200 mtr ( Orte 400, wobei bei Einzelwohnlagen diese 200mtr auch unterschritten werden dürfen), die zukünftige Leitung läuft nicht einmal länger wie 500mtr gradeaus, der reinste Zick-zack Kurs...aber diesen "Mehraufwand" zahlen ja alle Stromkunden...
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon Standeck » So Sep 29, 2019 12:45

200 Meter??? Völlig verrückt. :roll:

20 Meter im Obstbau. Aus welchen Gründen? Nur wegen Spritzmitteln? Muss auch ein Bio Obst Bauer 20 meter Abstand halten?
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon Family Guy » So Sep 29, 2019 12:54

Standeck hat geschrieben:Also erstmal sehe ich da noch keine Verpflichtung dazu. Wenn mir einer was will wird geklagt. Wenn es wissenschaftlich erwiesen ist dass es dem Artenschwund entgegenwirkt mache ich das, bei angemessener Ausgleichszahlung.


Ich möchte dich jetzt nicht enttäuschen,aber bei den wenigsten Verordnungen und Verboten in der Landwirtschaft durch den Gesetzgeber ist eine wissenschaftliche Grundlage vorhanden, trotzdem haben sie Gültigkeit. Paradebeispiel die Auswüchse der Düngeverordnung.

Standeck hat geschrieben: Wenn mir einer was will wird geklagt.


Wenn du aus Bayern kommst, hast du mit dieser Androhung Söder und Kaniber jetzt richtig Angst gemacht, ich fürchte, sie lassen heute Nacht beim Schlafen das Licht an. :lol:
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon Zement » So Sep 29, 2019 12:57

Standeck hat geschrieben:200 Meter??? Völlig verrückt. :roll:

20 Meter im Obstbau. Aus welchen Gründen? Nur wegen Spritzmitteln? Muss auch ein Bio Obst Bauer 20 meter Abstand halten?

Und Spritz ein Biobauer die Fläche ?
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon elchtestversagt » So Sep 29, 2019 13:16

Wissenschaftliche Grundlagen sind vollkommen egal.
Nur haben wir mittlerweile so viele Gesetze, die auch noch gegeneinander arbeiten, das der "Erfolg" eines Gesetzes doch sehr fragwürdig ist. Man bekommt es ja nur am Rande mit, aber mehr wie 50% alles Gesetze werden so wieder von Richtern "kassiert"...
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon Fendt 308 ci » So Sep 29, 2019 19:26

elchtestversagt hat geschrieben:Dann sind wir uns ja einig, gibt es extra Geld, dann ist es rechtens. Gibt es nichts, ist es nicht rechtens.
Wie gesagt, das eine sind Bewirtschaftungsauflagen, das andere die Nutzung.
Ich kann die Randstreifen auch Pflastern, wenn ich irgendwo anders eine Ausgleichsfläche für versiegelte Fläche schaffe...


Durch diese Bewirtschaftungsauflage wird aber eine wirtschaftliche Nutzung der Fläche unmöglich.
Ohne Pflanzenschutz kein Obst.
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon meyenburg1975 » So Sep 29, 2019 19:39

Zement hat geschrieben:
Hofer_Pörndorf hat geschrieben:"Gewässer" von vorn herein herausfallen, z.b. Gräben, Rinnsale, Entwässerungsgräben, künstlich angelegte Gewässer,

So ist es , die werden rausfallen .

Das wird erstmal so sein. Aber beim Gesetzestext werden die Bürokraten aufpassen, dass die künftige Definition/Erweiterung der "Gewässerbestimmung" ohne Gesetzesänderung und damit außerhalb politischer Diskussionen stattfinden kann.
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon Neo-LW » So Sep 29, 2019 19:46

Moin,


immer diese vielen Ausnahmen.

Ich wäre für ein konsequentes Gesetz.

Im Bereich von 200 Meter zum nächsten Gewässer (also auch Gräben und Drainagen) darf keine Landwirtschaft mehr stattfinden.

Das wäre dann einheitlich.

Die 2000 Meter regelung für WKA kennen wir ja schon.

Dann noch ein 100 Meter Streifen ohne Landwirtschaft neben jeder Bebauung.


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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon T5060 » So Sep 29, 2019 19:50

Definiert erstmal was ein Gewässer ist.
Ich kenne "Gewässer" da war noch nie Wasser drin
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon Zement » So Sep 29, 2019 20:35

T5060 hat geschrieben:Definiert erstmal was ein Gewässer ist.
Ich kenne "Gewässer" da war noch nie Wasser drin

In Schleswig-Holstein wird es so definiert : "Gewässer ist , wo das Wasser über 300 Tage/Jahr fließt" .
so wurde es auf Veranstaltungen besagt .
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