elchtestversagt hat geschrieben:So wie ich das sehe, darf dort kein Dünger und kein Pflanzenschutz... Ausdrillen darf man schon was. Alles andere wäre Enteignung und nicht rechtens. Denn ersteres sind Bewirtschaftungsauflagen.
Kannst also drillen und hacken. Mais klappt sehr gut. Oder Schwarzbrache. Dann wächst auch nicht schlimmes in den Acker rein. Denn nichts ist schlimmer wie verqueckte und vertrespete Randstreifen...
Schwarzbrache ist meine Antwort, sollte sowas in Nds kommen. Nix mit Blumenwiesen..Hab mir nun extra einen 5mtr Grubber gekauft.
Nein , auf dem Uferrandstreifen 5m oder 10m wird Gras gesät , ist die Fläche sowie so Grünland , dann sind die ersten 5m keine Düngung erlaubt , es darf aber abgeerntet und gegräst werden .
Bei Ackerland kommt auf diese Streifen Gras rauf was einmal nach dem 1.7 gemulcht wird .
Bei Antragstellung der Fläche zählt der Streifen mit und für den Streifen gibt es extra Förderung drauf , zusätzlich hat man die Möglichkeit die Streifen für die Ökopunkte zu benutzen , oder auch für das Greeningprogram .
Der Ackerstatus bleibt beim Uferrandstreifen nach 5 Jahren erhalten .