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Gewässerrandsreifen Bayern

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon T5060 » Sa Nov 16, 2019 15:41

Wer kann mal an der Uni Gießen die Studie raussuchen ?
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon Blangen » Sa Nov 16, 2019 16:08

Ok, Vermutlich wird man die "5m Pflichtstreifen" auch ab 1.07 abmähen oder mulchen dürfen, so wie das bei den KULAP Streifen auch der Fall ist, nehme ich an?
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon HL1937 » So Nov 17, 2019 16:10

[quote="Marion99"]Hi,
die blaue Linie ist nur ein Hilfsmittel, leider ungenau, aber viel viel besser als gar keine Unterstützung. Da ist iBALIS schon wirklich prima.
Mach die 5 m Streifen vom Ufer und halte 5 m zum Acker ein. Auf dem entstehenden Streifen mache einen ÖvF-Pufferstreifen und gut ist´s.
Eigentlich war das vor dem Volksbegehren schon so die Empfehlung.




Wenn man Deine Kommentare so verfolgt, erweckt sich der Eindruck, daß Du eine amtsbestellte Kontrolleurin bist, die den Bauern auch den Arsch aufreißen will und alles was gegen Bauern ist gutheißt.
Oder aber auch eine Zeitgenossin, wie man schon woanderst geschrieben hat, die zum heutigen Erscheinungsbild und Verhalten der Bauern paßt.
Früher war alles besser.
Gott schütze unsere Fluren, vor Merkel, den Grünen und anderen Kulturen.

Es wünsch mir einer was er will, es geb´ihm Gott zehnmal soviel.
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon Wini » So Nov 17, 2019 18:38

Marion99 hat geschrieben:Ach Wini, Du schon wieder.
Deine Hetze geht uns schon bald auf den Keks.
UNd Du meinst wirklich mit dem zuschütten der Gräben, die auch eine wichtige Funktion zur Entwässerung haben ist es getan?
Da möchte ich die Allgemeinheit sehen, wie da die Ackerbauern endgültig ihr Vertrauen verspielen.


Hallo Marion99,

im letzten Wochenblatt hat sogar der BBV die Fehler in den Karten zu Gewässerrandstreifen kritisiert.

In Artikel 16 des Bayr. Naturschutzgesetzes ist ganz klar festgelegt, dass nur entlang von fließenden oder stehenden Gewässern ein Randstreifen einzuhalten ist.

Wenn nun im iBalis der letzte trockene Graben blau markiert ist, der aber seit Jahr und Tag kein Wasser führt, dann ist das ein klarer Fehler von Euch Amtsschimmeln.
Es wird auch nicht, wie von Dir behauptet vom Ufer, sondern von der Mittelwasserlinie gemessen.
Und wenn da kein Wasser drin ist, dann wird auch nicht gemessen und auch kein Gewässerrandstreifen angelegt.
Egal welcher Amtsschimmel da eine blaue Linie vorgibt.

Selbst das bayr. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat mittlerweile "deutliche Unschärfen" bei der Erstellung der Gewässerrandstreifenkulisse zugegeben.
Da hat man wohl ein paar Aushilfsstudenten in den Wasserwirtschaftsämtern hingesetzt und feste digitalisieren lassen.

Das ganze Kartenwerk ist schlichtweg Bockmist, denn die Landwirte haben Ihre Felder alle schon bis zur Böschungsoberkante eingesät.
Ich werde dass für dieses Wirtschaftsjahr einfach ignorieren.

Kann jemand mal das Musterschreiben zum Einlegen von Widerspruch beim Wasserwirtschaftsamt hier veröffentlichen ?
Die gehören mit Einsprüchen zugemüllt, bis die fehlerhaften blauen Linien zu den Ohren raus kommen.

Macht Eure Arbeit in den Ämtern erst mal gscheid oder garnicht.
Zur Zeit ist ja noch nicht einmal klar, ob die Landwirte eine Entschädigung bekommen !
Das ist doch eine Frechheit den Landwirten gegenüber.

Gruß
Wini
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon HL1937 » So Nov 17, 2019 19:51

@Wini:

meistens sind all jene, die die Bauern kontrollieren, selber verkrachte Bauern die daheim nichts auf die Reihe bringen oder gebracht haben.
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon Frankenbauer » So Nov 17, 2019 20:51

Ich machs ja nicht gerne jemanden in Schutz zu nehmen, ABER die blauen Linien sind wie weiter oben schon einmal erwähnt HILFSLINIEN. Gelten wird in Zukunft der Zustand vor Ort.

Gruß

Werner
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon wastl90 » Mo Nov 18, 2019 9:33

Kann mir jemand helfen? Habe jetzt mal bei Ibalis ein bisschen gestöbert. Die Linien laufen teilweise nicht im Graben sondern 5m daneben?! Was zählt? Hat jemand das Musterschreiben um Einspruch zu erheben? Ich habe hier eine Linie bei der sich gar kein Graben, Gewässer oder sonstiges befindet?!
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon Bonifaz » Mo Nov 18, 2019 20:24

wastl90 hat geschrieben:Kann mir jemand helfen? Habe jetzt mal bei Ibalis ein bisschen gestöbert. Die Linien laufen teilweise nicht im Graben sondern 5m daneben?! Was zählt? Hat jemand das Musterschreiben um Einspruch zu erheben? Ich habe hier eine Linie bei der sich gar kein Graben, Gewässer oder sonstiges befindet?!


Das haben wir auch, blaue Linien und weder ein Graben noch Wasser in Sicht. Ist aber in der Regel Dauergrünland. Düngungsabstände sind da wohl auch nicht einzuhalten. Eventuell wurden diese "Gräben" im Rahmen von Drainagemaßnahmen Ende der 60er Jahre (betreut und planerisch festgehalten vom Wasserwirtschaftsamt) verrohrt und verfüllt. Die "blauen Striche" werden ignoriert
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon Kreuzschiene » Mo Nov 18, 2019 20:31

wastl90 hat geschrieben:Kann mir jemand helfen? Habe jetzt mal bei Ibalis ein bisschen gestöbert. Die Linien laufen teilweise nicht im Graben sondern 5m daneben?! Was zählt? Hat jemand das Musterschreiben um Einspruch zu erheben? Ich habe hier eine Linie bei der sich gar kein Graben, Gewässer oder sonstiges befindet?!


Bitte informiert euch doch erst mal, wann man in BRD welche Rechtsmittel bei welchen Fällen und bei wem einlegen kann.
Danke.
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon HL1937 » Mo Nov 18, 2019 21:31

Kreuzschiene hat geschrieben:
Bitte informiert euch doch erst mal, wann man in BRD welche Rechtsmittel bei welchen Fällen und bei wem einlegen kann.
Danke.


Die Aussichten auf Erfolg kann man sich doch an einem Finger abzählen..........
Früher war alles besser.
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon elchtestversagt » Di Nov 19, 2019 8:04

Das würde ich nicht sagen. Schliesslich geht es hier ja nicht um Anwendungsbeschränkungen sondern defakto Benutzungsverbote.
Und diese sind nur mit entsprechenden Ausgleichszahlungen zu rechtfertigen. Und davon hab ich nirgends was gelesen. Komisch ist aber, ausser hier im Forum scheint das die wenigsten (auch in Bayern) zu interessieren.
Und nochmal, hab ich mir juristisch absichern lassen, Schwarzbrache ist keine Ackernutzung. Denn Ackernutzung liegt nur vor, wenn man die Erwartung hat, etwas zu ernten.
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon wastl90 » Di Nov 19, 2019 8:47

Kreuzschiene hat geschrieben:
wastl90 hat geschrieben:Kann mir jemand helfen? Habe jetzt mal bei Ibalis ein bisschen gestöbert. Die Linien laufen teilweise nicht im Graben sondern 5m daneben?! Was zählt? Hat jemand das Musterschreiben um Einspruch zu erheben? Ich habe hier eine Linie bei der sich gar kein Graben, Gewässer oder sonstiges befindet?!


Bitte informiert euch doch erst mal, wann man in BRD welche Rechtsmittel bei welchen Fällen und bei wem einlegen kann.
Danke.

Gibt doch genug Hobbyjuristen hier im Forum. Kannst mich gerne aufklären.
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon Wini » Di Nov 26, 2019 21:37

Im Landwirtschaftlichen Wochenblatt findet man nun auch den offizielle Hinweis auf
das Widerspruchsformular des BBV.
Leider ist das regierungstreue Blatt nicht willens oder nicht in der Lage, selbst
ein Formblatt den geneigten Lesern im Internet zur Verfügung zu stellen.

Wenn Wasserwirtschaftsämter in Franken die Überleitung von Fäkalien ganzer Gemeinden in den örtlichen Bach im roten Gebiet in Franken genehmigen um sich das Geld für den Bau von Stauraumbecken zu sparen, dann
kann es nicht sein, das Bauern an den Pranger gestellt werden, nur weil ein paar Düngerkörner
in einen trockengefallenen Graben fallen.

Wer sich nicht wehrt hat schon verloren.

Gruß
Wini
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