Jeder Graben braucht ja ein Einzugsgebiet von mind. 50 ha. Wer legt das für jeden Graben fest?
Stellenweise sind die Gräben ja um 20m versetzt eingezeichnet. Wer hat denn den Sch fabriziert? Jede amtl. Karte von 1950 ist da genauer....
Aktuelle Zeit: Do Apr 18, 2024 12:08
julius hat geschrieben:Wie ist denn die Lage ?
Wenn ich den 5 Meter Gewässerrandstreifen Volksbegehren zu Dauergrünland einsäe darf man dann die selbe Fläche Dauergrünland auf anderer Fläche wieder umbrechen ?
Habe ich bei mehreren Flächen im letzten Jahr so gemacht. Wie lange das aber noch so geht, kann ich nicht sagen.julius hat geschrieben:Wie ist denn die Lage ?
Wenn ich den 5 Meter Gewässerrandstreifen Volksbegehren zu Dauergrünland einsäe darf man dann die selbe Fläche Dauergrünland auf anderer Fläche wieder umbrechen ?
240236 hat geschrieben:julius hat geschrieben:Habe ich bei mehreren Flächen im letzten Jahr so gemacht. Wie lange das aber noch so geht, kann ich nicht sagen.
böser wolf hat geschrieben:julius hat geschrieben:Wie ist denn die Lage ?
Wenn ich den 5 Meter Gewässerrandstreifen Volksbegehren zu Dauergrünland einsäe darf man dann die selbe Fläche Dauergrünland auf anderer Fläche wieder umbrechen ?
Würde mich auch mal interessieren!
Wie ist es bei euch in Bayern geregelt, grundsätzlich 5 m am gewässer oder so wie bei unserem niedersächsischen weg gestaffelt nach jeweiliger Gewässerordnung ?
Nick hat geschrieben:5m soweit ich weiß außer bei Flächen die vom Staat verpachtet sind, da sinds glaub ich 10m.
Es gab mal eine Karte die wurde wieder einkassiert.
Mfg
böser wolf hat geschrieben:Nick hat geschrieben:5m soweit ich weiß außer bei Flächen die vom Staat verpachtet sind, da sinds glaub ich 10m.
Es gab mal eine Karte die wurde wieder einkassiert.
Mfg
Danke für die Info nick ,
Wie lange hattet ihr für die Umsetzung Zeit und bekommt ihr einen finanziellen Ausgleich?
Das ist schließlich das was ich an diesem fucking niedersächsischen weg zusätz,ich bemängeln mus ,,das es durch die Erpressung der NGOs per sofortigen Gesetz ohne jegliche Übergangszeit von uns umgesetzt werden muss .
Angeblich sollen wir ja finanziell entschädigt werden aber bekanntlich ist eine doppelförderung verboten somit werden wir zwischen greeningprämie oder finanziellen Zuwendungen durch das Land entscheiden müssen .
Bisher habe ich einen Großteil meines greenings durch einen 3m breiten ackerrandstreifen mit aktiver Begrünung entlang der Gräben und wegränder erfüllt , also wie von allen gewollt eine wunderbare Vernetzung der Biotope.
Wenn ich jetzt gesetzlich dazu gehalten bin entlang der Gräben statt 3m einen 5 m breiten Streifen stillgelegen dann werde ich entlang der
Feldwege , saumbiotope zw Landschaftselemente wieder bis an die feldgrenze die jeweilige hauptfrucht bestellen !
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