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Gewässerrandsreifen Bayern

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon S 450 » Di Nov 26, 2019 23:09

Jeder Graben braucht ja ein Einzugsgebiet von mind. 50 ha. Wer legt das für jeden Graben fest?

Stellenweise sind die Gräben ja um 20m versetzt eingezeichnet. Wer hat denn den Sch fabriziert? Jede amtl. Karte von 1950 ist da genauer....
S 450
 
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon Hosenträger » Di Nov 26, 2019 23:15

Entweder bin ich zu blöd für den Unfug, oder sind meine Gräben nicht Wasserführend (sind anscheinend Verteidigungsgräben :mrgreen: ) , oder die haben in Niederbayern die blauen Linien vergessen. :lol: Sei es drum ich mache weiter wie bisher. 8)
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon difra » Mi Nov 27, 2019 0:32

Hallo Kollegen,
einen Briefverkehr mit den Wasserwirtschaftsämtern mit dem BBV Musterbrief kann man sich wahrscheinlich sparen, dabei kommt nichts raus!!
Auch bei mir gibt es zwei wasserlose "blaue Gewässer", die seit Jahrzehnten überwiegend mit einer ca. 10 m hohen Windschutzhecke zugewachsen ist. Im Ergebnis brachte die Mailkontakt wegen einer Korrektur des" blauen Striches" folgnde Antwort:

... Sie kennzeichnen den natürlichen Einflussbereich des Wassers. Diese geologische Beschaffenheit der Gewässerverläufe zeigt, dass beide Gräben zumindest zeitweise in der Vergangenheit wasserführend waren.
Einen Ermessensspielraum gibt es bei dieser Faktenlage nicht, zumal auch ein künstlich angelegter Entwässerungsgraben eine wasserwirtschaftliche Bedeutung hätte, sofern er eine Einzugsgebietsgröße von mehr als 50 ha aufweist. Bei beidem fraglichen Gewässern ist dies wie mitgeteilt der Fall. ...



Im Zweifelsfall hilft der Blick ins Gesetz (BayNatSchG Art. 16). Dort ist die acker- und gartenbauliche Nutzung in einem 5 m Streifen beiderseits von stehenden und fließenden Gewässern verboten. Dort steht nicht: beiderseits der "blauen Linie". Und Gewässer definiere ich als zumindest überwiegend wasserführend.

Spannender wird eher die Frage, was mit den bestehenden Kulap Gewässerstreifen passiert. Da die Grünlandnutzung ja weiterhin erlaubt wäre, sollte die zukünftige Förderung über Kulap-Gewässerrandstreifen fördertechnisch kein Problem darstellen. Bin gespannt auf die neuen Richtlinien, sollten spätestens Ende Dez. erscheinen.
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon Hofer_Pörndorf » Mi Nov 27, 2019 15:04

heute am AELF gefragt auch wegen KULAP B34 Streifen:

jeder muss an den "Gewässern" mit den blauen Linien ab der Gewässerkante (ist nicht gleich Böschungsoberkante, wäre aber der Einfachheit und wegen aller anderen Abstandsregeln, die gelten für PSM, Düngung, usw. sinnvoller) seine 5 Meter breiten Streifen in iBalis einzeichnen. Diese eingezeichneten Streifen werden dann mit den KULAP Ackermaßnahmen verschnitten und die Überschneidungsfläche erhält in Zukunft keine KULAP Förderung mehr. in Zukunft ist auf den 5 Meter breiten Streifen nur noch VNP zulässig, laufende KULAP Acker-Maßnahmen dürfen aber bis zu ihrem Ende bestehen bleiben, damit der Bereich, der nicht innerhalb des 5 Meter Streifens nicht auch herausgenommen werden muss aus dem KULAP.

Interessant ist, dass die Umweltverwaltung den Landwirten, die auf den 5 Meter Streifen bereits Wintergetreide angesät haben, zugesteht dieses noch stehen zu lassen und im Sommer 2020 auch ernten dürfen, da ja zur Zeit der Ansaat noch nicht bekannt war ,was als Gewässer im Sinne des Volksbegehrens gilt.

Ich habe auch gefragt, ob ich auf die 5 Meter Streifen Dauergrünland tauschen könnte, da ja hier keine Ackernutzung mehr erlaubt ist, wäre ja sinnvoll, aber da macht die Naturschutzbehörde einen Strich durch die Rechnung, das wollen die nicht, und die haben ja die Zuständigkeit für die DG Umwandlungsgenehmigung.

Bezüglich der Einstufung als Gewässer hab ich mal beim zuständigen Wasserwirtschaftsamt nachgefragt (nach etlichen Versuchen ging mal ein genervter Mitarbeiter ran, er sagte sie sind alle überrumpelt von diesem unausgegorenen Gesetz), die korrigieren schon die Einstufungen, fahren auch raus vor Ort um das zu beurteilen, aber das kann dauern weil sie personalmäßig für diese Arbeit nicht ausgerüstet sind.
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon Wini » Sa Nov 30, 2019 19:19

Särs liebe Freunde der Gewässerrandstreifen,

aufgrund des hohen öffentlichen Drucks, zu dem hoffentlich auch dieser Thread im Landtreff-Forum beigetragen hat, hat
der bayrische Ministerpräsident Markus Söder heute reagiert und versprochen, das von Dilettanten im Umweltministerium
erstellte Kartenmaterial ab nächster Woche aus dem iBalis zu nehmen.

Quelle:
https://www.agrarheute.com/management/betriebsfuehrung/gewaesserrandstreifen-soeder-zieht-falsche-karten-zurueck-562141

Unglaublich, die Dilettanten im Umweltministerium wollten auch trockene Gräben als Gewässerrand betrachten, weil sich darin ja theoretisch
nach Regenfällen auch mal Wasser sammeln könnte. Unglaublich was da für Hornochsen sitzen müssen und auf die Landwirte losgelassen werden.
Dabei ist in Artikel 16 des Bayr. Naturschutzgesetzes ist ganz klar festgelegt, dass nur entlang von fließenden oder stehenden Gewässern ein Randstreifen einzuhalten ist.

Die sollten sich lieber mal vor Ort umschauen, wo in bayrischen Gemeinden wie im Mittelalter die Fäkalien nach Regenfällen ungeklärt in den nächsten Bach geleitet werden.

Es geht also doch, Leute.
Nur wer sich nicht wehrt hat schon verloren.

Gruß
Wini
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon Landrat Oberlenker » Fr Dez 06, 2019 21:50

Die bayerische Agrarpolitik ist eine Blaupause für ganz Europa :klug:
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon LukasMei » Mi Feb 12, 2020 17:15

Hey,
Ich würde mich da wirklich professionell beraten lassen.
Immer wenn ich Hilfe brauche suche ich nach https://www.ausk***************/koeln und das hat mich bis jetzt immer weiter gebracht!
Klar ist es gut hier Anregungen zu bekommen aber gerade bei so rechtlich vorgeschriebenen Sachen braucht man dann doch das zuverlässige Wort eines Fachmanns.

Lg LukasMei

Eine Unverfrorenheit, einen vom Moderator bereits unkenntlich gemachten Werbelink noch einmal zu setzen! User gesperrt!
Falke 13.07.2020 15:23
Zuletzt geändert von LukasMei am Mo Feb 24, 2020 9:22, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon julius » Mo Nov 30, 2020 23:17

Wie ist denn die Lage ?
Wenn ich den 5 Meter Gewässerrandstreifen Volksbegehren zu Dauergrünland einsäe darf man dann die selbe Fläche Dauergrünland auf anderer Fläche wieder umbrechen ?
julius
 
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon böser wolf » Di Dez 01, 2020 6:20

julius hat geschrieben:Wie ist denn die Lage ?
Wenn ich den 5 Meter Gewässerrandstreifen Volksbegehren zu Dauergrünland einsäe darf man dann die selbe Fläche Dauergrünland auf anderer Fläche wieder umbrechen ?

Würde mich auch mal interessieren!
Wie ist es bei euch in Bayern geregelt, grundsätzlich 5 m am gewässer oder so wie bei unserem niedersächsischen weg gestaffelt nach jeweiliger Gewässerordnung ?
böser wolf
 
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon 240236 » Di Dez 01, 2020 7:02

julius hat geschrieben:Wie ist denn die Lage ?
Wenn ich den 5 Meter Gewässerrandstreifen Volksbegehren zu Dauergrünland einsäe darf man dann die selbe Fläche Dauergrünland auf anderer Fläche wieder umbrechen ?
Habe ich bei mehreren Flächen im letzten Jahr so gemacht. Wie lange das aber noch so geht, kann ich nicht sagen.
240236
 
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon julius » Di Dez 01, 2020 10:29

240236 hat geschrieben:
julius hat geschrieben:Habe ich bei mehreren Flächen im letzten Jahr so gemacht. Wie lange das aber noch so geht, kann ich nicht sagen.


Da muss man doch beim Amt für Landwirtschaft und Naturschutzbehörde Antrag stellen vor dem Umbruch.
Die werden das dann entscheiden.
julius
 
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon böser wolf » Mi Dez 02, 2020 7:28

böser wolf hat geschrieben:
julius hat geschrieben:Wie ist denn die Lage ?
Wenn ich den 5 Meter Gewässerrandstreifen Volksbegehren zu Dauergrünland einsäe darf man dann die selbe Fläche Dauergrünland auf anderer Fläche wieder umbrechen ?

Würde mich auch mal interessieren!
Wie ist es bei euch in Bayern geregelt, grundsätzlich 5 m am gewässer oder so wie bei unserem niedersächsischen weg gestaffelt nach jeweiliger Gewässerordnung ?


Mag mir niemand antworten oder gibt es bei euch noch keine Rechtssicherheit?
Bei uns gelten die Regeln des niedersächsischen weges per Gesetz ab 01.01.21 aber eine einheitliche Karte über die jeweilige Ordnung der gewässer und dem daraus resultierenden Gesetzlichen Abständen gibt es noch nicht .
Ihr müsstet doch da schon ein Stück weiter sein ?!
böser wolf
 
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon Nick » Mi Dez 02, 2020 8:28

5m soweit ich weiß außer bei Flächen die vom Staat verpachtet sind, da sinds glaub ich 10m.
Es gab mal eine Karte die wurde wieder einkassiert.
Mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
Nick
 
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon böser wolf » Mi Dez 02, 2020 8:56

Nick hat geschrieben:5m soweit ich weiß außer bei Flächen die vom Staat verpachtet sind, da sinds glaub ich 10m.
Es gab mal eine Karte die wurde wieder einkassiert.
Mfg

Danke für die Info nick ,
Wie lange hattet ihr für die Umsetzung Zeit und bekommt ihr einen finanziellen Ausgleich?
Das ist schließlich das was ich an diesem fucking niedersächsischen weg zusätz,ich bemängeln mus ,,das es durch die Erpressung der NGOs per sofortigen Gesetz ohne jegliche Übergangszeit von uns umgesetzt werden muss .
Angeblich sollen wir ja finanziell entschädigt werden aber bekanntlich ist eine doppelförderung verboten somit werden wir zwischen greeningprämie oder finanziellen Zuwendungen durch das Land entscheiden müssen .
Bisher habe ich einen Großteil meines greenings durch einen 3m breiten ackerrandstreifen mit aktiver Begrünung entlang der Gräben und wegränder erfüllt , also wie von allen gewollt eine wunderbare Vernetzung der Biotope.
Wenn ich jetzt gesetzlich dazu gehalten bin entlang der Gräben statt 3m einen 5 m breiten Streifen stillgelegen dann werde ich entlang der
Feldwege , saumbiotope zw Landschaftselemente wieder bis an die feldgrenze die jeweilige hauptfrucht bestellen !
böser wolf
 
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Re: Gewässerrandsreifen Bayern

Beitragvon johnny3000 » Mi Dez 02, 2020 10:43

böser wolf hat geschrieben:
Nick hat geschrieben:5m soweit ich weiß außer bei Flächen die vom Staat verpachtet sind, da sinds glaub ich 10m.
Es gab mal eine Karte die wurde wieder einkassiert.
Mfg

Danke für die Info nick ,
Wie lange hattet ihr für die Umsetzung Zeit und bekommt ihr einen finanziellen Ausgleich?
Das ist schließlich das was ich an diesem fucking niedersächsischen weg zusätz,ich bemängeln mus ,,das es durch die Erpressung der NGOs per sofortigen Gesetz ohne jegliche Übergangszeit von uns umgesetzt werden muss .
Angeblich sollen wir ja finanziell entschädigt werden aber bekanntlich ist eine doppelförderung verboten somit werden wir zwischen greeningprämie oder finanziellen Zuwendungen durch das Land entscheiden müssen .
Bisher habe ich einen Großteil meines greenings durch einen 3m breiten ackerrandstreifen mit aktiver Begrünung entlang der Gräben und wegränder erfüllt , also wie von allen gewollt eine wunderbare Vernetzung der Biotope.
Wenn ich jetzt gesetzlich dazu gehalten bin entlang der Gräben statt 3m einen 5 m breiten Streifen stillgelegen dann werde ich entlang der
Feldwege , saumbiotope zw Landschaftselemente wieder bis an die feldgrenze die jeweilige hauptfrucht bestellen !



Servus
also die Umsetzungszeit begann im vergangenen Frühjahr. Auf gut deutsch,auf Flächen die erst in 2020 im Frühjahr bestellt worden waren, musste der Streifen bereits im Frühjahr angelegt werden. Falls die Flächen bereits 2019 bestellt worden waren(Getreide), konnte noch geerntet werden und da danach der Streifen angelegt werden.

Des Thema Entschädigung kocht immer wieder hoch und meines Wissens nach kommt auch was ( 500€/ha Streifenfläche waren mal im Gespräch?). Aber ich denk ihr wisst alle selber, was bei einem 3-5m breiten Streifen an Fläche zusammenkommt. Und bis unser Beamtenstaat das Geld fliessen lässt, denk ich vergeht noch der ein oder andere Tag....
johnny3000
 
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