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GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon allgaier81 » Mi Jul 31, 2024 12:39

Wenn ich mich richtig erinnere hat sich an der 33% Regel nichts geändert, genauso an der Winterzwischenfrucht.

Bei Körnermais nach Körnermais kannst du natürlich keine Zwischenfrucht anbauen, das kannst du aber über eine Untersaat regeln.
Oder auf den anderen 66% der Fläche...
Gruß, allgaier
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon countryman » Do Aug 01, 2024 7:33

Smallfarmer hat geschrieben:Wenn ich darunter gehe und auch auf den 33% dieselbe Kultur anbaue muss ich eine Winterbegrünung dazwischen schalten.
So richtig? Oder brauche ich immer eine Winterzwischenfrucht wenn ich zum Beispiel Körnermais nach Körnermais bauen will?
Das wird dann natürlich schwierig...


Das ist in der Pressemitteilung tatsächlich sehr verworren formuliert.
In der aktuellen Top Agrar Printausgabe (S. 47) heißt es einfach, dass auf jedem Schlag spätestens im 3. Jahr ein Fruchtwechsel erfolgen muss. Damit sollte eigentlich jeder leben können.
«Es gibt keine Garantie für Wohlstand, keine Garantie für Stabilität. Die Welt ist ein schwieriger und gefährlicher Ort und wird es auch immer sein»
Simon Johnson, Nobelpreisträger Wirtschaft 2024
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon allgaier81 » Do Aug 01, 2024 9:57

Genau. So verstehe ich das auch.
Nächstes Jahr noch einmal Mais-Stangenbohne, denn ab 2026 gelten Mischkulturen als Mais.
Dann kann ich aber noch 3x Mais hintereinander anbauen.
Gruß, allgaier
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon strokes » Do Aug 01, 2024 11:57

Warum baut ihr so oft Mais in Selbstfolge?
Futter Knappheit? Oder generell Viehbestand/ha eher hoch?
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon allgaier81 » Do Aug 01, 2024 12:08

Es gibt hier viele Flächen in der Wümmeniederung oder anmoorige Standortedie früher mal Grünland waren. So viel Grünland wird aber nicht mehr benötigt. Das sind Standorte die üblicherweise vor April nicht befahrbar sind und man sollte da im November auch fertig sein...
Um viele Flächen herum stehen noch die alten Eichenpfähle weil es immer Viehweide war.

Man kann da problemlos 30 Jahre Mais anbauen und ordentliche Erträge haben. Ab und zu muss man mal erschwerte Bedingungen bei der Ernte in kauf nehmen. Dieses Jahr wurde Mais im Mai gedroschen.
Gruß, allgaier
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Marian » Do Aug 01, 2024 14:41

Hier in Ostwestfalen ist das ähnlich.
Was irgendwie zu ackern geht wurde auch vor Jahrzehnten umgebrochen.
Durch die willkürlich großflächig ausgewiesenen roten Gebiete ist mit Getreide Anbau auf unserem Karnickelsand auch kein Blumentopf zu gewinnen.
Bis zur Anbaudiversifizierung war Körner und Silomais in Selbstfolge weit verbreitet.
Veredelungsregion mit intensiver Viehhaltung und zu viel Biogas gepaart mit hohen Pachtpreisen sorgt dann wieder dafür, dass jeder irgendwie so viel Mais wie möglich baut.
Das vor die Geschichte mit Mais Bohne und Hirse zeitnah ein Riegel geschoben werden würde, war mir schon klar als ich mittels Mais Stangenbohne zum ersten Mal die Diversifizierung ausgehebelt hab :lol:
20 Jahre beim Landtreff :prost:
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon ackerer » Do Aug 01, 2024 14:52

Nochmal zu meiner Frage zurück.
Wird Stoppelweizen generell möglich sein?
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon countryman » Do Aug 01, 2024 17:00

Nach meinem Verständnis sollte das kein Problem sein.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon 240236 » Do Aug 01, 2024 21:05

Ich habe mich ja noch nicht damit befasst. Ist dann das jetzt mit den 3 Früchten auch wieder aufgehoben?
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon gaugruzi » Di Aug 13, 2024 20:54

Hallo. Ich habe im Frühjahr beim Mehrfachantrag meine Ursprüngliche Stilllegung als ÖR1a Fläche angegeben. Ich möchte diese demnächst mulchen. ich habe das gefunden:

https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/ ... lungen.pdf

"In dem Zeitraum vom 1. April bis zum 15. August eines Jahres
ist das Mähen oder das Zerkleinern des Aufwuchses durch eine
Vorschrift der Konditionalität (GLÖZ6) auf brachliegendem AL
verboten. Ein Umbruch mit unverzüglich folgender Aussaat zu
Pflegezwecken außerhalb des genannten Zeitraums ist zulässsig. "

was macht Ihr mit diesen Streifen im Anbaujahr 2024 / 2025 ?
Ich habe diese Streifen 2023 mit Kleemischung angesät und habe dann 2024 die ÖR1a Regelung gezogen. Ich würde gerne 2025 Silomais anbauen. Ab wann darf ich umbrechen oder steht schon fest, wie ich mit diesen Flächen Herbst 2024 bzw. Anbau 2025 verfahren kann ? Danke. Grüße
gaugruzi
 
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Stoapfälzer » Di Aug 13, 2024 21:11

Wenn 2025 eine Sommerung folgt muss die Stillegung bis 32.12 stehen bleiben.
Brachen gehen immer Kallenderjahrweise nur bei Herbstsaaten dürfen sie früher umgebrochen werden.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon langholzbauer » Di Aug 13, 2024 21:26

Bei Silomais als Folgefrucht auf ein halbwegs sauberes Kleegras ist die Lage doch ganz entspannt.
Ab 1.9. Mulchen und je nach Bedarf, kann im Frühjahr '25 der Aufwuchs noch vor dem Umbruch zum Mais genutzt werden.
Wenn kein Futterbedarf besteht, dann einfach an einem schönen Oktobertag vor dem 15. nochmal mulchen und , wenn verfügbar, die legale Güllemenge ausbringen und sich über die schöne aktive Winterbegrünung freuen und diese Anfang April zum Mais sauber pflügen und sofort bestellen...
Der 15.8. als frühest möglicher Mulchtermin gilt m.E. nur zur Bestellung der Fläche mit einer Winter( haupt)kultur.
Geerntet werden darf leider dieses Jahr nichts von der Stilllegung.
Soweit hat @Stoapfälzer schon Recht.
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Mulchtermin, Saatbeetvorbereitung, nch 15.8.!

Beitragvon adefrankl » Di Aug 13, 2024 23:37

langholzbauer hat geschrieben:Bei Silomais als Folgefrucht auf ein halbwegs sauberes Kleegras ist die Lage doch ganz entspannt.
Ab 1.9. Mulchen und je nach Bedarf, kann im Frühjahr '25 der Aufwuchs noch vor dem Umbruch zum Mais genutzt werden.
Wenn kein Futterbedarf besteht, dann einfach an einem schönen Oktobertag vor dem 15. nochmal mulchen und , wenn verfügbar, die legale Güllemenge ausbringen und sich über die schöne aktive Winterbegrünung freuen und diese Anfang April zum Mais sauber pflügen und sofort bestellen...
Der 15.8. als frühest möglicher Mulchtermin gilt m.E. nur zur Bestellung der Fläche mit einer Winter( haupt)kultur.
Geerntet werden darf leider dieses Jahr nichts von der Stilllegung.
Soweit hat @Stoapfälzer schon Recht.

Also beihttps://www.stmelf.bayern.de/mam/cms ... gloez8.pdf finden sich folgende Angaben: Schutzperiode bis (einschließlich!) 15.8.
Danach Mindesttätigkeit (Mulchen möglich/notwendig)
Saatbeetvorbereitung für Wintergetreide ab 1.9. möglich, bei W-Raps und W-Gerste bereits ab 15.8. (Am 15.8. aber offensichtlich ohne vorheriges mulchen). Auch hätte sich der 15.8. zum Mulchen angeboten, da ich da feiertagsbedingt freihabe, vor Ort aber ein Arbeitstag ist. Aber so riskiere ich natürlich keinen Verstoß und lasse es.
Für mich ist insbesondere störend, dass auch keine Kalkung mit kohlensauren Kalk vor 1.9. bei Folgefrucht WW möglich ist. Denn so lässt sich diese nicht mit der Kalkung der Rapsflächen kombinieren. Eigentlich fehlt dort Kalk. Aber für diese Fläche allein lohnt sich der Aufwand kaum (insbesondere Kalkstreuer ausleihen)
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Brachland » Mi Aug 14, 2024 7:34

langholzbauer hat geschrieben:.... Wenn kein Futterbedarf besteht, dann einfach an einem schönen Oktobertag vor dem 15. nochmal mulchen und , wenn verfügbar, die legale Güllemenge ausbringen und sich über die schöne aktive Winterbegrünung freuen und diese Anfang April zum Mais sauber pflügen und sofort bestellen...


Bei Teilnahme an der Ökoregelung 1a ist im gesamten Kalenderjahr die Ausbringung von Düngemitteln einschließlich Wirtschaftsdünger und Pflanzenschutzmittel verboten. Es gibt aber eine Ausnahme: bei Aussaat ab dem 1. Septmber bzw. bei Winterraps und -gerste ab dem 15. August dürfen Düngemitteln und PSM ausgebracht werden.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Agrohero » Mi Aug 14, 2024 12:18

allgaier81 hat geschrieben:kannst du natürlich keine Zwischenfrucht anbauen, das kannst du aber über eine Untersaat regeln.
..


Das denkst aber nur du , oder andere normaldenke Menschen :mrgreen:

Ein Anruf von der bewilligunsstelle hat aber etwas anderes ergeben .
Hintergrund , um den Stilllegungrs Rahmen komplett ausschöpfen zu können , haben mir noch 1,5 ha gefehlt, die ich über Zwischenfrucht erfüllen wollte deshalb haben wir das auf einer 2,8 ha grossen Fläche im Antrag so gestaltet.
Da sich Betrieblich etwas verändert hat passt es jetzt nicht mehr so gut und da man das noch bis zum 30.09 ändern kann , habe ich das auf einen anderen Schlag geändert wo im Frühjahr eine Untersaat aus 4 Komponenten angelegt wurde .
Die Bewilligungsstelle besteht aber auf Zwischenfrucht die als stoppelsaat bestellt wurde .
Für mich ist das reine Behördenwillkür .
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