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GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon difra » Mi Aug 14, 2024 22:55

gaugruzi hat geschrieben:...
Ich habe diese Streifen 2023 mit Kleemischung angesät und habe dann 2024 die ÖR1a Regelung gezogen. Ich würde gerne 2025 Silomais anbauen. Ab wann darf ich umbrechen oder steht schon fest, wie ich mit diesen Flächen Herbst 2024 bzw. Anbau 2025 verfahren kann ? Danke. Grüße

Hallo Gaugruzi,
die ÖR 1a Stilllegung darfst du für eine Silomaisbestellung in 2025 ab 01.09. umbrechen, wenn du da eine Zwischenfrucht als Winterbegrünung säst. Es gibt keine Vorgaben für die Aussaatzeit, die Pflanzenauswahl, ... oder vernünftig gemacht mit rel. früher Aussaat ab dem 01.09., damit noch ein guter Bestand herwächst.
Schönen Feiertag
Franz
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon difra » Mi Aug 14, 2024 23:12

Agrohero hat geschrieben:
allgaier81 hat geschrieben:kannst du natürlich keine Zwischenfrucht anbauen, das kannst du aber über eine Untersaat regeln.
..


Das denkst aber nur du , oder andere normaldenke Menschen :mrgreen:

Ein Anruf von der bewilligunsstelle hat aber etwas anderes ergeben .
Hintergrund , um den Stilllegungrs Rahmen komplett ausschöpfen zu können , haben mir noch 1,5 ha gefehlt, die ich über Zwischenfrucht erfüllen wollte deshalb haben wir das auf einer 2,8 ha grossen Fläche im Antrag so gestaltet.
Da sich Betrieblich etwas verändert hat passt es jetzt nicht mehr so gut und da man das noch bis zum 30.09 ändern kann , habe ich das auf einen anderen Schlag geändert wo im Frühjahr eine Untersaat aus 4 Komponenten angelegt wurde .
Die Bewilligungsstelle besteht aber auf Zwischenfrucht die als stoppelsaat bestellt wurde .
Für mich ist das reine Behördenwillkür .



Für Bayern lese ich das nicht so aus dem Merkblatt heraus:
Zwischenfrüchte müssen nach guter fachlicher Praxis ausgesät
werden und nach derzeitigem Stand mindestens bis zum
31.12.2024 auf der Fläche belassen werden.

Eine Untersaat ist natürlich eine Methode "nach guter fachlicher Praxis" eine Zwischenfrucht zu etablieren. Mach mal eine schriftliche Anfrage mit Bitte um Zitat aus dem Merkblatt, wo das bei euch steht, du wirst dich wundern, wie sich eine schriftliche Antwort von telefonischen Auskünften unterscheidet :wink:
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Schlechte fachliche Praxis angeordnet?

Beitragvon adefrankl » Fr Aug 16, 2024 12:46

difra hat geschrieben:.........

Für Bayern lese ich das nicht so aus dem Merkblatt heraus:
Zwischenfrüchte müssen nach guter fachlicher Praxis ausgesät
werden und nach derzeitigem Stand mindestens bis zum
31.12.2024 auf der Fläche belassen werden.

Eine Untersaat ist natürlich eine Methode "nach guter fachlicher Praxis" eine Zwischenfrucht zu etablieren. Mach mal eine schriftliche Anfrage mit Bitte um Zitat aus dem Merkblatt, wo das bei euch steht, du wirst dich wundern, wie sich eine schriftliche Antwort von telefonischen Auskünften unterscheidet :wink:

Also bei https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/ ... 2024_b.pdf Seite 24 finde ich "Um die Anforderungen von GLÖZ8 durch Zwischenfruchtanbau zu erfüllen, muss der Bestand nach guter fachlicher Praxis etabliert werden und bis mindestens 31. Dezember des Antragsjahres auf der Fläche vorhanden sein."
Das Wort Aussaat kommt dort nicht vor.

Weiterhin heißt es bei: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung ... index.html zum Thema GLÖZ 8 "Hauptfrucht":
"10. Ist es zulässig, gemeinsam mit der Hauptfrucht eine Untersaat (z. B. Kleegras) einzubringen, deren Aufwuchs im Folgejahr auf der dann nach GLÖZ8 eingebrachten Fläche stehen würde?
Ja, das ist zulässig. Eine solches Vorgehen vermeidet zudem ein ökologisch nachteiliges Umbrechen nur zum Zweck der anschließenden Selbstbegrünung/ Aussaat."

Insofern liegt eine Anfrage nahe, mit dem folgenden Inhalt:
Eine gute etablierte Praxis ist es, einen Zwischenfruchtbestand durch eine Untersaat in der Vorfrucht zu etablieren. Ein Umbruch einer solchen Untersaat und Neuanlage einer Zwischenfrucht bei einer erfolgreichen Untersaat widerspricht dagegen guter fachlicher Praxis. Zusätzlich ist der dabei notwendige Umbruch offensichtlich ökologisch nachteilig und widerspricht damit der Zielsetzung von GLÖZ8.
Telefonisch wurde mir jedoch mitgeteilt, dass das Amt einen solchen Umbruch für die Anlage von regelkonformen GLÖZ8 Zwischenfruchtflächen für notwendig hält.
Für mich verstößt ein solcher Umbruch erkennbar, sowohl gegen die gute fachliche Praxis als auch die ökologische Zielsetzung der GLÖZ8 Regelung. Daher bitte ich um schriftliche Auskunft, ob das Amt dennoch einen Umbruch der Untersaat und eine Neuanlage der Zwischenfrucht für einen GLÖZ 8 konformen Zwischenfruchtanbau für erforderlich hält.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon "schwabe" » Sa Aug 17, 2024 11:51

Hallo zusammen

Darf man eigentlich denn Aufwuchs der Stillegung (wenn er zur Erfüllung der 4prozent mit herangezogen wird) auch nutzen, also z.b. heute machen oder silieren?
"Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand, denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon hat"
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon adefrankl » Sa Aug 17, 2024 13:18

"schwabe" hat geschrieben:Hallo zusammen

Darf man eigentlich denn Aufwuchs der Stillegung (wenn er zur Erfüllung der 4prozent mit herangezogen wird) auch nutzen, also z.b. heute machen oder silieren?

Nein. Lediglich die Beweidung mit Schafen oder Ziegen ist nach dem 1.9. erlaubt. siehe S23 https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/ ... 2024_b.pdf
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon gaugruzi » Mo Aug 19, 2024 21:41

Danke für die bisherigen Antworten. Noch eine Fragen wegen den Anbau von Zwischenfrüchten (den ich durchaus als sinnvoll ansehe):

Ich habe im Frühjahr beim Mehrfachantrag meine Ursprüngliche Stilllegung als ÖR1a Fläche angegeben (siehe Post vom 13.08.24). Ich möchte zur Erfüllung von GLÖZ 8 geforderten 4 % nicht-produktiver Ackerflächen durch
Zwischenfrüchten erreichen. Hat sich an diesem Thema etwas geändert oder ist das nach wie vor Pflicht, dass wie ursprünglich vorgesehen Zwischenfrüchte angesät werden sollen und zwar so, dass sich ein guter Bestand etabliert ?

Ich finde es derzeit sehr schlecht, dass dies Infos nur sehr zäh durch sickern und sich die Behörden schwer tun, jetzt nach der Ernte entsprechende gute praxisnahe Hinweis bzw. Empfehlungen heraus zu geben.

Es wird wieder viiiiel zu lange gewartet und dann soll man im Oktober Zwischenfrüchte oder Raps sähen :-(
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon difra » Mo Aug 19, 2024 22:17

Es gibt keine neuen Infos zu den Glöz 8 Zwischenfrüchten im Vergleich zum Frühjahr. Es gibt - sinnvollerweise - keine Vorschriften zu Saatgut, Saatzeitpunkt, Bodenbedeckung, nötige Mischungen, ...
Der Bestand muss nach guter fachlicher Praxis gesät bzw. etabliert werden.
Es darf nur kein Pflanzenschutz auf der Zwischenfruchtfläche angewendet werden, Düngung ist im Rahmen der DÜV erlaubt (rotes Gebiet schwierig - als Zweitfrucht????), der Bestand darf geerntet oder als Futter genutzt werden, sowohl vor dem 31.12.24 als auch danach. Allerdings darf der Bestand nicht durch Bodenbearbeitung vor dem 31.12.24 zerstört werden.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Quereinsteiger13 » Mo Aug 19, 2024 22:21

In deinem Fall geht es ja noch um den Antrag 2024. Du hast dich entschieden GLÖZ 8 über Zwischenfrüchte zu erfüllen. Also musst du diese nun auch aussäen. Die Flächen kannst du aber immer noch frei wählen. Du kannst die Flächen dann bis zum 30.09. noch ändern. Für 2025 ist die Pflicht dann aufgehoben. Freiwillig kann man aber weiterhin Brachen anlegen.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon gaugruzi » Di Aug 20, 2024 21:38

Danke für Eure Infos & Tipps. Grüsse
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Agrohero » Mi Aug 21, 2024 6:41

difra hat geschrieben:
Agrohero hat geschrieben:
allgaier81 hat geschrieben:kannst du natürlich keine Zwischenfrucht anbauen, das kannst du aber über eine Untersaat regeln.
..


Das denkst aber nur du , oder andere normaldenke Menschen :mrgreen:

Ein Anruf von der bewilligunsstelle hat aber etwas anderes ergeben .
Hintergrund , um den Stilllegungrs Rahmen komplett ausschöpfen zu können , haben mir noch 1,5 ha gefehlt, die ich über Zwischenfrucht erfüllen wollte deshalb haben wir das auf einer 2,8 ha grossen Fläche im Antrag so gestaltet.
Da sich Betrieblich etwas verändert hat passt es jetzt nicht mehr so gut und da man das noch bis zum 30.09 ändern kann , habe ich das auf einen anderen Schlag geändert wo im Frühjahr eine Untersaat aus 4 Komponenten angelegt wurde .
Die Bewilligungsstelle besteht aber auf Zwischenfrucht die als stoppelsaat bestellt wurde .
Für mich ist das reine Behördenwillkür .



Für Bayern lese ich das nicht so aus dem Merkblatt heraus:
Zwischenfrüchte müssen nach guter fachlicher Praxis ausgesät
werden und nach derzeitigem Stand mindestens bis zum
31.12.2024 auf der Fläche belassen werden.

Eine Untersaat ist natürlich eine Methode "nach guter fachlicher Praxis" eine Zwischenfrucht zu etablieren. Mach mal eine schriftliche Anfrage mit Bitte um Zitat aus dem Merkblatt, wo das bei euch steht, du wirst dich wundern, wie sich eine schriftliche Antwort von telefonischen Auskünften unterscheidet :wink:


Du hattest recht !
Und ich darf jetzt meine Fläche mit untersaaten als zwischen Frucht zur Stilllegung nehmen :mrgreen:

Aber ich muss noch etwas weiter ausholen warum sich der Chef der bewilligungsstelle so sehr geziert hat .
Die untersaat wurde im Rahmen einer agrar Umweltmasnahme angelegt und gefördert .
Diese Maßnahme endet zum 15.09 des jeweiligen Jahres und darf ab dem 16.9. Ungebrochen werden .
Nachdem ich mir die Richtlinien mehrere Male durchgelesen habe kam mir der Gedanke das man es für den zf Anbau für Stilllegung hernehmen könnte .

Um letzte Unsicherheiten auszuräumen hatte ich mich mit unserer Beratung noch mal über dieses Thema unterhalten und dem Berater fiel auch nichts gegenteiliges auf , aber er meinte ich solle doch noch mal Rücksprache mit der Bewilligungsstelle halten .
Aber so recht wollte mir das dort keiner bestätigen bis ich vom Chef eine klare Absage bekam die ich so im Gespräch nicht hinnehmen wollte, letztendlich war er am Telefon mehr als pissig zu mir , was mein Kampfgeist geweckt hat .
Auf eine offizielle schriftliche Anfrage zu dieser Angelegenheit über die juristische Vertretung unseres örtlichen landvolkverbandes gab es eine positive Antwort.
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