Ist tatsächlich so:
Bei Betriebe bis 10 ha Ackerland gilt die Ausnahme mit dem einen ha nicht, sie können bis zu 6% ihrer Fläche als ÖR 1a stilllegen, allerdings nur das erste % zu den 1300 €/ha, das zweite zu 500 €/ha und die nächsten 4 % zu 300 €/ha.
Macht dann in absoluten Zahlen praktisch nicht mehr viel aus: 130 € + 50 € + max. 4 x 30 € für eine Gesamtfläche von max. 0,6 ha.
Erst über 10 ha AF geht dann immer 1 ha zu 1.300 €/ha.