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GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon langholzbauer » Do Apr 11, 2024 12:29

Solche Extreme sollten rechtzeitig mit den regionalen Sachbearbeitern erörtert werden!
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Wini » Do Apr 11, 2024 19:45

Das ist meist sinnlos.
In einer solchen Situation sollest Du Dich besser an einen Anbauberater wenden.

Im übrigens werden sich bis zur Europawahl in Sachen GAP noch einige Überraschungen ergeben.
Heute wurde im Europaparlament über Entschlackung der Vorschriften über die Konditionalität im Schnelldurchgang entschieden.

Die Mini-Reform tritt noch im April in Kraft.

Vielleicht kann ich dann offiziell Blumen auf Glöz8-Flächen einsäen.

Gruß
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Lorch » So Apr 14, 2024 6:44

Hallo Forum,
soviel habe ich mittlerweile herausbekommen, dass man mit weniger als 10 ha Ackerland von der Stilllegung ausgenommen ist. Nun habe ich als viehloser Bio-Betrieb aus Fruchtfolge/Unkrautgründen trotzdem Stilllegung, heuer sogar über 20 % der Ackerfläche . Das ist Kleegras, das ich regelmäßig abmähe u. liegen lasse. Dafür kommt Glöz ja nicht in Frage, da hat man ja Einschränkungen beim Schnitt. Als was läuft das dann u. bekomme ich was dafür, weiß das jemand?

Gruß
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon langholzbauer » So Apr 14, 2024 8:42

Ohne jetzt nach dem Sinn zu fragen:
Mehr, als die ehemalige Flächenprämie und Biostütze, wenn dein Betrieb zertifiziert ist, wird da nicht raus kommen.
Ohne Gras hätte es noch für Eiweißpflanzen einige € geben können.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Stoapfälzer » So Apr 14, 2024 15:08

Ich denke Bioprämie plus die normalen Prämien mehr geht nicht. Bei normalem Kleegras musst du prüfen ob du nicht verpflichtet bist mindestens einen Schnitt zu nutzen sprich abzufahren.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Lorch » So Apr 14, 2024 16:05

Hallo Langholzbauer,
was heißt ohne Gras hätte es noch Eiweißprämie gegeben? Einen Teil der Fläche säe ich erst noch jetzt Anfang Mai. Wenn es für reinen Klee/Luzerne was extra gibt, dann säe ich das.

Gruß
Lorch
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Lorch » So Apr 14, 2024 16:13

Hallo Stoapfälzer,
die müssen doch für einen Bio die Möglichkeit geschaffen haben, Kleegras zu mulchen. Wie soll ein viehloser Ökobetrieb sonst seine Disteln bekämpfen u. wieder Weizen mit genügend Kleber anbauen können?

Gruß
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Isarland » So Apr 14, 2024 17:19

Die Viehlosen Ökobetriebe hier tauschen Kleegras gegen Mist und Gülle. Mehr als Flächen- und Ökoprämie ist nicht drin.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon langholzbauer » So Apr 14, 2024 17:39

Hallo Lorch,
es gibt auch extra Prämie für den Anbau von Eiweißpflanzen und Zulage für Verzicht auf chem. synth. PSM in diesen bei konv. Anbau.
Dazu muss man sich in die Materie hinein lesen!
Im Übrigen lässt sich damit auch genug Bodenstickstoff für erfolgreichen Getreideanbau sammeln, wenn die Rücklieferung der sonstigen Nährstoffe geklärt ist.

Der von @Isarland beschriebene Weg ist, bei vorhandenen Möglichkeiten einfacher.
m.M.n. sollte Ökolandbau ohne ausreichenden Viehbesatz, von mir aus auch in vertraglich gebundenen Fremdbetrieben oder BGA's, von jeglicher Ökoförderung ausgeschlossen werden.
Denn das kann langfristig nur zu Raubbau an der Bodenfruchtbarkeit führen.

Die Disteln und sonstigen schwer bekämpfbaren Un(Bei)kräuter lassen sich auch mit ausreichend marktfähigen Hackfrüchten in einer reichhaltigen Fruchtfolge beherrschen.
Zumindest habe ich das vor vielen Jahren mal so gelernt.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Lorch » So Apr 14, 2024 20:29

Hallo Langholzbauer,
wo hast du das gelernt, dass sich Disteln mit marktfähigen Hackfrüchten beherrschen lassen. Das hört sich sehr nach Schulwissen an. Die Praxis ist halt oft anders.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon langholzbauer » So Apr 14, 2024 20:50

Damals in der Praxis mit ( zu)viel Kartoffeln und Rüben in der FF, welche noch mit Pferd gehackt und gehäufelt wurden, war Distel nie ein Problem, obwohl jährlich mit dem zugeholten Stroh erhebliche Samenfrachten nachgeliefert wurden.
Heute glauben ja viele Jungspünde, Disteln und Quecken werden durch Hacken vermehrt.
Aber das Gegenteil stimmt.
Mit regelmäßiger pünktlicher Hacke bis zum Bestandsschluss der Kultur lassen sich Distel und auch Quecke zur Bedeutungslosigkeit zurück drängen, wenn man sie dann bei bzw. nach der Abreife nicht durchgehen lässt.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Lorch » Mo Apr 15, 2024 10:28

Hallo Langholzbauer,
wieviel Disteln wachsen wird stark vom Standort abhängen. Wenn die Lage distelträchtig ist, ist das sehr Zeitaufwendig sie mit Hacken in Schach zu halten. Wer hat heute die Arbeitskräfte um das zu machen. Gerade in Hackfrüchten ist es sehr schwer ihre Ausbreitung zu verhindern. Rüben brauchen sehr lange bis sie zu machen, den Boden bedecken. Und selbst wenn sie dann decken, ist der Deckungsgrad nie zu 100%. An jede Stelle, an der sie Licht haben, vermehren sie sich, oder sie wachsen durch das Blätterdach wieder durch. Dazu stehen die Rüben lange auf dem Feld, die Disteln werden nicht, wie im Getreide, im Juli/August umgemacht. Bei Kartoffeln ist es nicht besser. Wie lange decken die. In Bio-Kartoffeln stirbt das Kraut früh ab.
Disteln sind im Bio-Anbau ein großes Problem u. ohne Kleegrasanbau kaum zu beherrschen.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon allgaier81 » Mo Apr 15, 2024 10:50

Könnt ihr euer Distelthema woanders ausdiskutieren? Passt nicht so zu meinem Thementitel.
Gruß, allgaier
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Acker-Knecht » Mo Apr 15, 2024 13:36

difra hat geschrieben:.....
Acker-Knecht muss 4 % seiner Ackerfläche nach Glöz 8 stilllegen (40 ha x 4 %) ergibt 1,6 ha. Dieses macht er sinnvollerweise mit Zwischenfrüchte......



........ Und seine bereits mit Mischung angebauten 1,72 ha beantragt er mit 591 - Ackerland aus der Erzeugung genommen und macht gleichzeitig das Kreuz bei ÖR 1 a.
Diese darf er bis 15.08. nicht nutzen, nicht mulchen, nicht mähen, keine Düngung, kein PS, er dürfte sie befahren (um z. B. ein dahinterliegendes Wald- oder Feldstück zu erreichen). Ab dem 1.9 darf er eine Aussaat vorbereiten für eine Ernte in 2025, also z. B. umpflügen und eine Zwischenfrucht draufsäen für nächstes Jahr Mais oder z. B. im Herbst WW ansäen. Er dürfte den nach dem 15.08 gewachsenen Aufwuchs abfahren, wenn er sonst z. B. nicht pfügen kann. :wink:
Wenn er Raps oder Wintergerste säen will, ändert sich der 1.9. auf 15.08., es sollte dann im MFA 2025 auch WR oder WG beantragt werden......


Die Zwischenfrucht ist kein Problem.


Aber darf ich den Aufwuchs an dem 1.9.mähen und abfahren?


Anfahren wohin? Irgendwo. USS ich es ja loswerden z . B. In einer BGA, geht das?

Mähen und abfahren "weil er mit keine richtige Bodenbearbeitung" ermöglicht?


Gerne auch mit link zur passenden Vorschrift.

Gruß und Danke
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon difra » Mo Apr 15, 2024 19:36

Einfach im Merkblatt S. 2, linke Spalte, Mitte nachgelesen (hier für Bayern, sollte eigentlich rel. einheitlich sein):

In dem Zeitraum vom 1. April bis zum 15. August eines Jahres
ist das Mähen oder das Zerkleinern des Aufwuchses durch eine
Vorschrift der Konditionalität (GLÖZ6) auf brachliegendem AL
verboten. ...
Die Mindesttätigkeit auf ÖR1a-Brachen ist nur in jedem zweiten
Jahr notwendig. Dazu ist vor dem 16. November eine Aussaat
zum Zwecke der Begrünung durchzuführen oder der Aufwuchs
entweder zu mähen und das Mähgut abzufahren (Entsorgung,
keine landwirtschaftliche Verwertung (z. B. Futter, Biogas)) oder
zu zerkleinern und ganzflächig zu verteilen.


Also, praktisch gesagt: der Aufwuchs vom April bis zum 31.12. darf offiziell nicht landw. genutzt werden. Die Stilllegungszeit endet nicht mit dem 01.09. Nur im Falle der notwendigen Vorbereitung einer neuen Aussaat darfst du ab 01.09. bzw. bei WG/WR ab 15.08. z. B. pflügen/grubbern.
Wenn du das Zeug abfahren musst, gehts natürlich nicht in eine BGA :wink: , sondern z. B. auf eine andere Fläche oder eine Festmistplatte.
Ackerknecht, hast auch eine PN.

Übrigens - wird gern übersehen: bei den ÖR 1b (Blühstreifen/-flächen) läuft die Stilllegungszeit immer bis 31.12. Hier darf nicht z. B. WW im Herbst angebaut werden.
Viel Erfolg wünscht Franz
Zuletzt geändert von difra am Mo Apr 15, 2024 19:51, insgesamt 1-mal geändert.
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