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GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Isarland » Fr Apr 05, 2024 16:37

Wini hat geschrieben:Auf dieser Offizial-Seite zur Ausnahmeregelung zu GLÖZ 8 ist eindeutig auch von "nicht winterharter" Zwischenfrucht die Rede:

https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/hinweise/ausnahme-brache.htm

Bei Saaten-Zeller gibt es übrigens wunderbare Mischungen für mehrjährige Blühflächen.
Da hat man dann für 5 Jahre Ruhe, tut was für die Bienen und bekommt auch noch Geld dafür.

Gruß
Wini

Und züchtet Disteln, Brennnesseln und sonstiges Unkraut, wie ein Ortsansässiger Bänker hier.
Nach dem zweiten Jahr blüht nur noch Unkraut und die Distelsamen fliegen hunderte Meter weit.
Aber den Biobauern als den schuldigen hinstellen. :twisted:
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon 240236 » Fr Apr 05, 2024 19:23

Isarland: Das wichtigste bei vielen- Hauptsache eine Förderung bekommen. Ob Sinn oder Unsinn ist egal.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Wini » Di Apr 09, 2024 12:00

Hier wäre noch eine Förderung durch den BASF Farmers Club für ÖR1b-Flächen möglich.
Saatgutkosten für Blühflächen werden mit 25% über das Bonus-Punkte-Programm gefördert.

Guckste hier:

https://farmers-club-shop.basf.de/Biodiversitaet/


Gruß
Wini
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon farmerpirat » Di Apr 09, 2024 12:37

Sag mal Wini was ist denn in Franken los? Man liest von durch Gülle ins Grundwasser gelangte Bakterien. Das habe ich vorher so noch nicht gehört . Agrarheute ist extrem sparsam mit Infos zu Verursacher etc. Kannst du berichten was genau stand der Dinge in Franken ist?
Und um den Bogen zum Thema zu schlagen: Muss jmd um seine Prämie bangen?
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Wini » Di Apr 09, 2024 19:00

Davon habe ich aktuell nix gehört.
Kenne nur den Sabotagefall an einer Biogasanlage in Fuchsstadt bei Würzburg vor rund 2 Jahren:
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/eine-million-liter-guelle-in-die-natur-geflossen-verdaechtiger-wegen-sabotage-an-biogasanlage-in-fuchsstadt-angeklagt-art-11392222

Ich hätte aber noch eine Frage an die GLÖZ-8-Stilllegungs-Experten.

Ich würde gerne eine GLÖZ-8-Fläche, die an eine ÖR-1b-Fläche auf der selben Flur-Nr. angrenzt, ebenfalls in die nächsten Tagen mit
Kräuter-Saatgut nach ÖR1b-Liste vernünftig einsäen. Dies ist nun vom AELF-Berater strikt untersagt worden!
Begründung: GLÖZ8-Flächen könne ich aktuell nur der Selbstbegrünung überlassen.
Eine gezielte Einsaat wäre nach dem 1. April nicht mehr erlaubt !

Ich kenne die Vorgabe aber so:
Die GLÖZ8-Brache kann durch Selbstbegrünung nach der Ernte der Vorkultur oder durch Ansaat von mindestens zwei verschiedenen
Pflanzenarten nach der Ernte der Vorkultur erfolgen. Bis wann die Ansaat erfolgt, steht da nirgends.

Lt. BBV gilt:
Auf den Bracheflächen ist aktive, gezielte Begrünung und Selbstbegrünung unmittelbar nach der Hauptfrucht im Vorjahr 2) möglich.
Bodenbearbeitung – nach Ernte der Hauptfrucht im Vorjahr – ist nur zulässig, wenn die Brachefläche aktiv begrünt wird – sprich Ansaat zur Begrünung erfolgt.
Die aktiveBegrünung darf nicht durch Ansaat einer landwirtschaftlichen Kultur in Reinsaaterfolgen.
Möglich sind z.B. Kleegras (Mischung) oder andere Gemenge bzw.Mischungen.

2) Mittlerweile ist die Auslegung „unmittelbar nach der Hauptfrucht im Vorjahr“ für die aktive Begrünung
seitens BMEL und Länderministerien wie folgt geklärt: z.B. Wintergetreidefläche in 2023 (= Vorjahr), die
im Antragsjahr 2024 für GLÖZ 8 „Pflichtbrache“ verwendet wird => die gezielte Begrünung hat nach
guter fachlicher Praxis zeitnah zur Ernte dieser Getreidefläche in 2023 zu erfolgen. Es ist nicht zulässig
eine solche für GLÖZ 8 vorgesehene Fläche erst kurz vor der Bearbeitungsruhe (Beginn ab 1.4.) zur
aktiven Begrünung einzusäen


Quelle:
https://www.bayerischerbauernverband.de/sites/default/files/2023-08/bbv-info-aktualisiert-sachstand_pflichtbrache_4_prozent_in_2024-gloez_8-1_8_2023.pdf

Muß ich tatsächlich die bereits im VOrjahr gepflügte und hergerichtete GLÖZ8-FLäche aktuell durch Selbstbegrünung mit Disteln und AFS verwahrlosen lassen, nur um
dem Amtsschimmel und dem BBV Folge zu leisten, statt eine schöne blühende Oase für Insekten und Passanten zu schaffen ?

Ist das nicht idiotisch ?

Gruß
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon allgaier81 » Di Apr 09, 2024 19:32

Die Regel mit der Einsaat bis 31.3. kommt aus den ÖR.
Hatte ich ja auch geschrieben, daher hab ich meine ÖR1a am 30.3. eingesät.

Isso.
Gruß, allgaier
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Stoapfälzer » Di Apr 09, 2024 19:33

Ich will jetzt nichts behaupten aber mein Stand ist ÖR1b Flächen durften bis 01.April eingesät werden. Für Glöz 8 Flächen gelten die alten Vorgaben sprich Selbstbegrünung oder unmittelbar nach der Ernte einsäen.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Wini » Mi Apr 10, 2024 7:09

Stoapfälza, das ist nicht ganz richtig:

Guckts Du hier:
https://www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/289329/index.php
Die Aussaat für ÖR1b muss bis zum 15. Mai, kann aber auch schon im Vorjahr erfolgen.

Wenn doch aktuell GLÖZ8-Flächen für Silomais hergerichtet werden, warum kann ich dann eine solche Fläche
nicht auch mit einer mehrjährigen Blühmischung noch bis 15.Mai einsäen ?
Scheitert das an der Anerkennung einer Blühfläche als Zwischenfrucht im Herbst für die GLÖZ8-Ausnahmeregelung ?

Ich finde das ist nicht richtig und gehört angepasst.
Werde mal ein Mail an Frau Kaniber schreiben.

Gruß
Wini
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon allgaier81 » Mi Apr 10, 2024 7:37

Moin,

eigentlich gibt es doch gar kein GLÖZ8 mehr, denn das wird durch Zwischenfrucht erfüllt. Natürlich kannst du da eine Blühfläche einsäen. Wenn ÖR1b das erlaubt es bis zum 15.5. einzusäen dann geht das.

Ich hätte ÖR1a auch bis zum 15.5. säen dürfen wenn ich die Verdener Imkermischung genommen hätte.
Gruß, allgaier
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Stoapfälzer » Mi Apr 10, 2024 16:06

Und was durfte man dann bis 31.03. ansäen da kam extra eine Email vom Amt aber ich hab die nicht mehr?
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon allgaier81 » Mi Apr 10, 2024 19:51

Da steht nur ÖR1a: bis 31.3. aktive Begrünung.
Gruß, allgaier
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Wini » Mi Apr 10, 2024 20:41

Genau das ist der Irrsinn von den Ämtern für Landwirtschaft in Bayern !
Die haben immer noch nicht verstanden, dass Bauern durchaus in der Lage sind, Bracheflächen auch nach dem 1.4. vernünftig mit Blühmischungen anzusäen!

Gruß
Wini
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon langholzbauer » Mi Apr 10, 2024 22:16

Nun mal langsam!
Die Regelungen zu GLÖZ 8 wurden letztes Jahr schon von EU und Bund festgelegt.
Lediglich wegen erwarteten Engpässen war die Stilllegungsverpflichtung ausgesetzt.
Eine gezielte Begrünung der Stillegungsfläche konnte unmittelbar nach der Ernte der Hauptfrucht letzten Herbst etabliert werden.
Das haben auch die meisten Betriebe so gemacht.
Da braucht sich jetzt niemand hier hinsetzen und rumheulen!
Da die Verpflichtung nun mit der gleichen Fläche an ZF in diesem Herbst oder ungespritzten Legus erfüllt werden kann, ist auch niemand gezwungen irgendwo Disteln oder AFU zu züchten.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Marian » Mi Apr 10, 2024 23:53

Wini hat geschrieben:
Aber es gibt einfach zuviele obrigkeitshörige Landwirte, die sich sogar den Arsch fotografieren würden,
wenn es dafür eine Fördergeldzusage geben würde.



Nach den ellenlangen Erklärungen, wie man hier noch jene und welche Förderung abgreifen kann, interessante Töne vom zur Prämien Optimierung ratenden User.
Man holt sich ja mit jeder Aufstockung auch mehr Nachkontrolle ins Haus.
Aber andersrum auch schön, wenn das Oettinger nicht nur zur Beize genutzt wird.
20 Jahre beim Landtreff :prost:
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon farmerpirat » Do Apr 11, 2024 7:18

Wir haben hier das Problem, das im Herbst nur eine kleine Fläche bestellt werden könnte und im Frühjahr ebf mit Mühe, Not und Grenzwertigkeit eine weitere. Der Rest liegt noch da. Nun sind für die nächsten Tage wieder viel Regenfälle angesagt und für nächste Woche auch. Der Boden ist noch pitschnass. Auf unseren Minutenböden bedeutet das, dass es absehbar ist das es vor Mai nichts wird und dann säen wir wieder in die Frühjahrstrockenheit. Das war letztes Jahr genauso und hat keinen spaß gemacht.
Daher die Frage wie geht man damit um, was ist mit dem Grundantrag, wenn man wirklich nichts rein bekommen sollte? Welche Optionen bleiben? Teilweise habe ich den Kleegra
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