Wini hat geschrieben:Auf dieser Offizial-Seite zur Ausnahmeregelung zu GLÖZ 8 ist eindeutig auch von "nicht winterharter" Zwischenfrucht die Rede:
https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/hinweise/ausnahme-brache.htm
Bei Saaten-Zeller gibt es übrigens wunderbare Mischungen für mehrjährige Blühflächen.
Da hat man dann für 5 Jahre Ruhe, tut was für die Bienen und bekommt auch noch Geld dafür.
Gruß
Wini
Und züchtet Disteln, Brennnesseln und sonstiges Unkraut, wie ein Ortsansässiger Bänker hier.
Nach dem zweiten Jahr blüht nur noch Unkraut und die Distelsamen fliegen hunderte Meter weit.
Aber den Biobauern als den schuldigen hinstellen.