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GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Stoapfälzer » So Mär 10, 2024 20:09

Vielen Dank Winni für deinen Post. :prost:
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon gaugruzi » So Mär 10, 2024 20:43

Vielen Dank Wini.

Ich habe mir noch keine Gedanken gemacht, da die Entscheidung am 22.03.2024 (?) noch final entschieden werden muß.

Was mit wundert: Es mussten doch bisher 4 % still gelegt werden oder verwechsle ich etwas ?

.... Woche für Woche vergeht und es wird zunehmend schwierig, etwas sinnvolles auf den für die Stilllegung vorgesehenen Flächen anzubauen.

Bei mir kommt nur Biogasmais in Betracht !

Ich wir brauchen Planungssicherheit ! Ich habe keine Lust, im Sommer wieder viel Geld für Saatgut für Stilllegung auszugeben !
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Stoapfälzer » So Mär 10, 2024 20:49

Die 4 % kannst du mit Eiweißpflanzen (da steht meine Frage in wie weit Kleegras da zulässig ist) ohne Pflanzenschutz oder mit Zwischenfrüchten im Herbst 24 ja erfüllen.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon langholzbauer » So Mär 10, 2024 21:00

Das Problem hat gerade jeder konv. Ackerbauer über 10 ha.
Und davo haben viele im letzten Herbst teure Mischungen ausgebracht um die Äcker vor Verunkrautung bis zum frühst möglichen Bearbeitungstermin im Sommer zu schützen....
Man könnte meinen, die Politik spielt auf Zeit, um dann hinterher zu behaupten, die Aussetzung der Stilllegung wäre unnötig gewesen, weil sie ja nicht sooo oft in Anspruch genommen wurde.

Aber für so intelligent halte ich die leider nicht mehr. :roll:

Bei dem Thema hat der BV wirklich komplett versagt.
Denn dessen Aufgabe wäre es gewesen die Brisanz des Themas in die Politik zu tragen, damit die europäische Freigabe der Flächen innerhalb weniger Tage in Bundesrecht zu überführen.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon langholzbauer » So Mär 10, 2024 21:18

Stoapfälzer hat geschrieben:Die 4 % kannst du mit Eiweißpflanzen (da steht meine Frage in wie weit Kleegras da zulässig ist) ohne Pflanzenschutz oder mit Zwischenfrüchten im Herbst 24 ja erfüllen.


Ein sauberer Ackerfutterbestand, egal ob Gras, Klee( mit oder ohne Gras) oder Luzerne wurde ja von nicht wenigen Futterbaubetrieben im Herbst auch in das jetzt 5. Jahr hinein genau für die Stilllegung stehen gelassen.
Mein Kleegras ist ebenso deshalb seit gestern mit Herzbluten schwarz.
Das 5. und nicht genutzte Jahr hätte auf natürliche und uralt bewährte Weise dem Acker und dem geplanten Weizen mehr gebracht , als z. B. @Wini's illegale chem. Überdüngung.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Wini » Di Mär 12, 2024 20:13

Also ich werde in diesem Zusammenhang mehrjährige Blühflächen einsäen.
Allerdings ist das Saatgut nicht ganz billig.
Wird wohl auf 400-500€/ha hinauslaufen.
Sollte dann aber für 5 Jahre reichen.
Dann gibt es für den ersten Hektar 1300€ plus 200€ ÖR1b/c Blühflächenprämie.
Die Form- und Größenvorgaben für Blühstreifen (ÖR 1 b und c) werden übrigens reduziert.
Die Anforderungen für Blühstreifen/flächen wurden ebenfalls erleichtert:
Ein Unterschied zwischen Flächen und Streifen wird nicht mehr gemacht und die derzeit gültigen Mindest- und Maximalbreiten fallen weg.
Künftig gilt, dass Blühstreifen und -flächen jeweils eine Höchstgröße von drei Hektar und eine Mindestbreite von fünf Metern haben müssen.

Es reicht angeblich auch, wenn überhaupt, alle 2 Jahre zu mulchen.

Gruß
Wini
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Isarland » Di Mär 12, 2024 21:55

Wini hat geschrieben:Also ich werde in diesem Zusammenhang mehrjährige Blühflächen einsäen.
Allerdings ist das Saatgut nicht ganz billig.
Wird wohl auf 400-500€/ha hinauslaufen.
Sollte dann aber für 5 Jahre reiche

Gruß
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Das heißt also Disteln und Brennnesseln züchten. Aber über die Bios schimpfen.... Pfui schäm dich.
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O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon strokes » Di Mär 12, 2024 23:39

Ich verstehe die Aufregung nicht.
Am einfachsten ist doch, man erfüllt die 4% über Zwischenfrucht 1:1, und die bereits etablierte Stilllegung lässt man sich auszahlen. Quasi als 5.tes - 9.tes % .

1300€ und degressiv usw. Macht dann im Schnitt irgendwo 600€/ha.
Warum soll man da im Frühjahr irgendwelche Pläne um schmeißen, und zB Sommerraps oder Hafer säen, bei den aufgerufenen Kosten und Preisen.

Im Hochertragsgebiet ist das eine andere Sache, oder wenn man auf jeden m2 Futtermais angewiesen ist.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon County654 » Mi Mär 13, 2024 6:51

strokes hat geschrieben:Ich verstehe die Aufregung nicht.
Am einfachsten ist doch, man erfüllt die 4% über Zwischenfrucht 1:1, und die bereits etablierte Stilllegung lässt man sich auszahlen. Quasi als 5.tes - 9.tes % .

1300€ und degressiv usw. Macht dann im Schnitt irgendwo 600€/ha.

Genauso werde ich es machen.
Die 4 % wurden über kleine ungünstig geformte Flächen erbracht und werden nicht angerührt.
Zwischenfrucht wird ohnehin gemacht, passt :prost:
Es muß anders werden, wenn es besser werden soll!
Aber keiner weiß, ob es gut wird, wenn es anders wird........
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Smallfarmer » Mi Mär 13, 2024 7:10

sag ich doch. Meine Worte
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon allgaier81 » Mi Mär 13, 2024 7:58

Am einfachsten ist doch, man erfüllt die 4% über Zwischenfrucht 1:1, und die bereits etablierte Stilllegung lässt man sich auszahlen.


Ja, es gibt aber regional auch noch andere Probleme wie zum Beispiel eine komplett abgesoffene Stilllegung wo nichts gelaufen ist.
Das will ich jetzt nicht als Unkrautmischung so stehen lassen und da verzichte ich lieber komplett auf die Stilllegung.
Gruß, allgaier
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Wini » Do Mär 14, 2024 18:02

Von den vielen abgesoffenen Grubber-Raps-Flächen möchte ich gar nicht reden.

Gruß
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Bernhard B. » Di Mär 26, 2024 14:33

Bei der Ausnahme der Stilllegung durch Zwischenfrüchte darf auch kein Pflanzenschutz erfolgen. Betrifft das nur die Zwischenfrucht oder bereits die vorausgegangene Hauptfrucht?

Bsp. Anstelle von 2 ha Brache sollen 2 ha Sommergerste angebaut, und anschließend mit einer Zwischenfrucht bestellt werden. Diese Zwischenfrucht wird als GLÖZ8-Ausnahme: Zwischenfrucht ohne Pflanzenschutz beantragt.

Bezieht sich dieser Pflanzenschutzverzicht nur auf die Zwischenfrucht oder bereits auf die Hauptkultur 2024?

Darf der Zwischenfruchtaufwuchs genutzt werden? Bsp. Ackergras?
Für jedes Problem gibt´s auch die passende Lösung - man muß sie nur finden!
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Stoapfälzer » Di Mär 26, 2024 17:04

Meiner Meinung nach hat die Zwischenfrucht nichts mit der Hauptkultur zu tun. Und wenn man im nächsten Frühjahr ein Herbizid vor der Bestellung der nächsten Hauptkultur dann wird das auch gehen.
Mindeststandzeit einer Zwischenfrucht müsste ja irgendwo geschrieben sein vermutlich 15 Januar oder so.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Wini » Di Mär 26, 2024 20:22

Hallo Bernhard B,
ich glaube nicht, dass Du mit Sommergerste die heurige Ausnahmeregelung für GLÖZ8 erfüllen kannst.

Die jetzt von der Kommission geschaffene Ausnahme für das Antragsjahr 2024 sieht die Option vor, GLÖZ 8 durch

4 Prozent der Ackerfläche in Form von Brachen und/oder Landschaftselementen
und/oder stickstoffbindende Pflanzen (Leguminosen)
und/oder Zwischenfrüchten (Gewichtung 1,0) zu erfüllen.

Da steht also nix von Sommergerste
Gruß
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