Davon hab ich mich längst verabschiedet.
Aktuelle Zeit: Mi Nov 12, 2025 16:46
böser wolf hat geschrieben:Und was ist der Mehrwert dieser Aktion?
egnaz hat geschrieben:böser wolf hat geschrieben:Und was ist der Mehrwert dieser Aktion?
Statt Brache kannst du diese Jahr Raps ernten und hast mit dem Auflaufraps gleich kostenlos die Verpflichtung zur Zwischenfrucht erbracht.
difra hat geschrieben:Hallo Jonny 6520,
einfache Prozentrechnung:![]()
Mit 23 ha kannst insgesamt 1,38 ha als ÖR 1a stillegen (max. 6 %)
Das erste ha, das du immer voll mit 1.300 € bezahlt bekommst, macht bei dir 4,3% aus, d. h. du bist mit den 0,2 ha darüber immer in der Stufe 3 (3. - 6. % ==> 300 €)
S 450 hat geschrieben:@ Stoapfälzer: Ist das Merkblatt aktuell? Im Dezember oder so wurde das Ganze doch geändert. So weit ich das verstanden habe bekommt man die 1300€ auch wenn man nur einen ha hat. (als Extrembeispiel). Im Wochenblatt ist auch ein Artikel drin.
und bin wieder auf was neues gestoßen. 
Die vorgesehene jährliche Förderhöhe beträgt für das erste Prozent Ackerland 1.300 EUR / ha, bis zum zweiten Prozent 500 EUR / ha und danach bis zum sechsten Prozentpunkt 300 EUR / ha. Ab dem Antragsjahr 2024 können Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerland für das erste Hektar Brache den höchsten Förderbetrag von 1.300 EUR/ha bekommen, auch wenn dies mehr als 6 % der Ackerfläche des Betriebs ausmacht. Die Anlage eines Blühstreifens oder einer Blühfläche wird ab dem Antragsjahr 2024 mit 200 EUR / ha gefördert. Für Altgrasstreifen oder -flächen sind Förderbeträge für das erste Prozent in Höhe von 900 EUR / ha, bis zum zweiten Prozent in Höhe von 400 EUR / ha und danach bis zum sechsten Prozentpunkt in Höhe von 200 EUR / ha vorgesehen.
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