Du erwartest Mehrwert von politischem Aktionismus
Davon hab ich mich längst verabschiedet.
Aktuelle Zeit: Sa Mai 18, 2024 16:50
böser wolf hat geschrieben:Und was ist der Mehrwert dieser Aktion?
egnaz hat geschrieben:böser wolf hat geschrieben:Und was ist der Mehrwert dieser Aktion?
Statt Brache kannst du diese Jahr Raps ernten und hast mit dem Auflaufraps gleich kostenlos die Verpflichtung zur Zwischenfrucht erbracht.
difra hat geschrieben:Hallo Jonny 6520,
einfache Prozentrechnung:
Mit 23 ha kannst insgesamt 1,38 ha als ÖR 1a stillegen (max. 6 %)
Das erste ha, das du immer voll mit 1.300 € bezahlt bekommst, macht bei dir 4,3% aus, d. h. du bist mit den 0,2 ha darüber immer in der Stufe 3 (3. - 6. % ==> 300 €)
S 450 hat geschrieben:@ Stoapfälzer: Ist das Merkblatt aktuell? Im Dezember oder so wurde das Ganze doch geändert. So weit ich das verstanden habe bekommt man die 1300€ auch wenn man nur einen ha hat. (als Extrembeispiel). Im Wochenblatt ist auch ein Artikel drin.
Die vorgesehene jährliche Förderhöhe beträgt für das erste Prozent Ackerland 1.300 EUR / ha, bis zum zweiten Prozent 500 EUR / ha und danach bis zum sechsten Prozentpunkt 300 EUR / ha. Ab dem Antragsjahr 2024 können Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerland für das erste Hektar Brache den höchsten Förderbetrag von 1.300 EUR/ha bekommen, auch wenn dies mehr als 6 % der Ackerfläche des Betriebs ausmacht. Die Anlage eines Blühstreifens oder einer Blühfläche wird ab dem Antragsjahr 2024 mit 200 EUR / ha gefördert. Für Altgrasstreifen oder -flächen sind Förderbeträge für das erste Prozent in Höhe von 900 EUR / ha, bis zum zweiten Prozent in Höhe von 400 EUR / ha und danach bis zum sechsten Prozentpunkt in Höhe von 200 EUR / ha vorgesehen.
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