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GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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205 Beiträge • Seite 4 von 14 • 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 ... 14
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon County654 » Fr Mär 08, 2024 6:53

Du erwartest Mehrwert von politischem Aktionismus :? :?:
Davon hab ich mich längst verabschiedet.
Es muß anders werden, wenn es besser werden soll!
Aber keiner weiß, ob es gut wird, wenn es anders wird........
County654
 
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon böser wolf » Fr Mär 08, 2024 7:11

Das geht mir genauso, nein ich meine im speziellen winis Vorschlag......
Das kommt halt davon wenn man versucht vollzitate zu vermeiden :mrgreen:
böser wolf
 
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon egnaz » Fr Mär 08, 2024 9:39

böser wolf hat geschrieben:Und was ist der Mehrwert dieser Aktion?

Statt Brache kannst du diese Jahr Raps ernten und hast mit dem Auflaufraps gleich kostenlos die Verpflichtung zur Zwischenfrucht erbracht.
Gruß Eckhard
egnaz
 
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon langholzbauer » Fr Mär 08, 2024 11:08

Bringt der SommerKörnerRaps wirklich genug, als dass es sich lohnt, dafür eine bereits etablierte nicht billige Brachenmischung umzubrechen?
Wenn es für die ÖR- Zwischenfrucht keine besonderen Anforderungen gibt, dann sind die mit Senf/ Futterraps o.Ä. nach Getreide günstiger zu erfüllen, als nur deshalb jetzt Sommerraps dreschen zu wollen.
Nach dem letzten Herbst ist ja auch das Risiko der späten Abreife und entsprechenden Trocknung wieder bewusster.

Bei Mais kann ich ja gedanklich noch mit gehen.

Und vor dem Beschluss der Regelungen traue ich keinem Politiker.
Da kostet jeder Tag, den man jetzt für die sonstigen Sommerungen noch nicht rechtssicher anfangen kann, schon Ertrag.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon böser wolf » Fr Mär 08, 2024 11:14

egnaz hat geschrieben:
böser wolf hat geschrieben:Und was ist der Mehrwert dieser Aktion?

Statt Brache kannst du diese Jahr Raps ernten und hast mit dem Auflaufraps gleich kostenlos die Verpflichtung zur Zwischenfrucht erbracht.


Schon mal Sommerraps gebaut und geerntet ?
Ich ja , war in den 90igern 2 mal ......
Zum Thema Zwischenfrucht , entweder man baut eine zwischenfrucht nach ackerbaulichen Kriterien, oder man lässt es gleich bleiben!
böser wolf
 
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Smallfarmer » Fr Mär 08, 2024 12:06

Träumt weiter, aber geht mal in das Deckungsprogramm bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft: Z.B. Raps, Preis abändern auf 35 oder 38...
Da wird ganz schnell die Ernüchterung breit und eine schon angesäte Stilllegung wieder umbrechen???
Lieber schauen, die 4 % über "gescheite" ZF und die eigentliche Stilllegung (wahrscheinlich eh auf der schwächsten Fläche) in eine ÖR 1 a freiwillige Stilllegung umwandeln und für bis zu 1 ha 1300.- bekommen.
Oder hat einer einen Tipp, was man für 1300.- plus Flächenprämie anbauen kann?
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon langholzbauer » Fr Mär 08, 2024 13:41

Genau das meinte ich.
Aber es ist auch eine Frage der Größe, ob die restlichen 3 % unterhalb des 1. ha ev. über Mais oder ZR doch einen besseren DB erwarten lassen.
Bei SommerKörnerRaps sehe ich da außerhalb von Saatgutvermehrung das geringste Potenzial.
In der Fruchtfolgerechnung sollte neben dem entgangenen Ertragserlös besonders in vieharmen und flächenstarken Betrieben die Vorfruchtwirkung einer " guten sauberen" Brache mit wenig Aufwand seit der Aussaat nicht unterbewertet werden.
Unterhalb von geschätzt 50 Bodenpunkten und bei den aktuell angebotenen Erntepreisen sollte da jeder selber mal richtig nachrechnen!
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Stoapfälzer » Fr Mär 08, 2024 20:28

difra hat geschrieben:Hallo Jonny 6520,
einfache Prozentrechnung: :klug:
Mit 23 ha kannst insgesamt 1,38 ha als ÖR 1a stillegen (max. 6 %)
Das erste ha, das du immer voll mit 1.300 € bezahlt bekommst, macht bei dir 4,3% aus, d. h. du bist mit den 0,2 ha darüber immer in der Stufe 3 (3. - 6. % ==> 300 €)


Laut Merkblatt stimmt das aber nicht.
Den es heißt das 5te % aber maximal 1ha zu 1300€

Sprich bei einem Betrieb mit 100ha entspricht dieses eine Prozent genau ein Hektar also 1300€.
Ein Betrieb mit 400 ha Acker baucht für das Prozent 4ha bekommt aber nur für 1ha davon 1300€.
Ein Betrieb mit 25 ha braucht für das Prozent 0,25ha bekommt dann 325€ für die 0,25ha und nicht mehr.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon S 450 » Fr Mär 08, 2024 20:39

@ Stoapfälzer: Ist das Merkblatt aktuell? Im Dezember oder so wurde das Ganze doch geändert. So weit ich das verstanden habe bekommt man die 1300€ auch wenn man nur einen ha hat. (als Extrembeispiel). Im Wochenblatt ist auch ein Artikel drin.
S 450
 
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Stoapfälzer » Sa Mär 09, 2024 21:17

S 450 hat geschrieben:@ Stoapfälzer: Ist das Merkblatt aktuell? Im Dezember oder so wurde das Ganze doch geändert. So weit ich das verstanden habe bekommt man die 1300€ auch wenn man nur einen ha hat. (als Extrembeispiel). Im Wochenblatt ist auch ein Artikel drin.

Gute Frage wurde mir auch zugespielt.
Habe gerade danach :google: und bin wieder auf was neues gestoßen. n8
Die vorgesehene jährliche Förderhöhe beträgt für das erste Prozent Ackerland 1.300 EUR / ha, bis zum zweiten Prozent 500 EUR / ha und danach bis zum sechsten Prozentpunkt 300 EUR / ha. Ab dem Antragsjahr 2024 können Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerland für das erste Hektar Brache den höchsten Förderbetrag von 1.300 EUR/ha bekommen, auch wenn dies mehr als 6 % der Ackerfläche des Betriebs ausmacht. Die Anlage eines Blühstreifens oder einer Blühfläche wird ab dem Antragsjahr 2024 mit 200 EUR / ha gefördert. Für Altgrasstreifen oder -flächen sind Förderbeträge für das erste Prozent in Höhe von 900 EUR / ha, bis zum zweiten Prozent in Höhe von 400 EUR / ha und danach bis zum sechsten Prozentpunkt in Höhe von 200 EUR / ha vorgesehen.

Quelle:
https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Agrarpolitik/Oeko-Regelungen
Alle reden übers Wetter,
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Zitat Karl Valentin
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon agrarflächendesigner » So Mär 10, 2024 9:03

In der aktuellen Ausgabe des bay. Wochenblattes werden auch die Zahlen mit 1300€ in Kombination mit LÖZ 8 genannt.
Ich werd mal die Woche im Amt nachfragen ob es hier schon was festes gibt, aber ich vermute ich lass die Zwischenfrucht heuer stehen.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Wini » So Mär 10, 2024 19:34

Särs liebe Freunde der GLÖZ 1a und 1b-Regelung.
Hier die ultimative, aktuelle Info von Wini zum Thema ab 2024 mit Rechenbeispielen 2023Alt zu 20242Neu, die
jeder, der Prozentrechnung beherrscht, nachvollziehen kann.
Quelle:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Download ... onFile&v=4

Zukünftige Fördervoraussetzungen (ab Antragsjahr 2024):
Zur Vereinfachung und Erhöhung der Attraktivität werden zwei Änderungen umgesetzt:

1) die Streichung der Bereitstellungsuntergrenze von einem Prozent für alle Betriebe
(unter Beibehaltung der Mindestparzellengröße von 0,1 ha)
sowie
Link zur aktualisierten GAPDZV: https://www.gesetze-im-internet.de/gapdzv/

2) die Möglichkeit für Betriebe mit mehr als zehn Hektar Ackerland, unabhängig von der
Prämienstruktur für bis zu einem Hektar die Prämie der ersten Stufe (1.300 Euro/ha)
zu beziehen, auch wenn dadurch mehr als sechs Prozent stillgelegt würden.

Die Prämie für teilnehmende Betriebe mit unter 100 Hektar förderfähiger Ackerfläche wird
dadurch höher, da sie mit einem Hektar mehr als ein Prozent mit der ersten Prämienstufe
(1.300€) vergütet bekommen. Darüber hinaus gibt es auch Anreize für größere Betriebe an
der Maßnahme teilzunehmen, die bisher aufgrund des Mindestanteils von einem Prozent
nicht an der Maßnahme teilgenommen haben und nun auch mit einem Anteil von weniger
als ein Prozent ihrer Ackerfläche teilnehmen können.

Beispiele.JPG


Übersicht Öko-Regelung 1a neu.JPG


Prämienerhöhungen und Blühstreifenvereinfachungen.JPG


Ich muß also meine frühere Aussage revidieren.
Die 1300 € gibt es ab 2024 doch für den ersten Hektar !

Da hääte ich ja doch noch eine Alternative für meine abgesoffene Winterweizenfläche.

Wir brauchen mehr blühende Landschaften.

Gruß
Wini
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon böser wolf » So Mär 10, 2024 19:47

Dürfen wir nach den neuen Regeln im Frühjahr aktiv begrünen ?
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon S 450 » So Mär 10, 2024 20:04

die ersten 4% muss ich aber dann nicht erst "vollmachen?
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Nick » So Mär 10, 2024 20:08

Soweit ich das verstanden habe mußt du die Stillegungspflicht erfüllen, kannst es aber mit den Zwischenfrüchten oder den Leguminosen ersetzen. Würde für mich passen da ich ca ein Ha ab Waldrändern vorgesehen hatte und die dann nicht mehr angreife, und den einen Acker dann als Klee nutze.
Mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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