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GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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205 Beiträge • Seite 3 von 14 • 1, 2, 3, 4, 5, 6 ... 14
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Dorado86 » Di Mär 05, 2024 8:47

Stoapfälzer hat geschrieben:
wetterauer hat geschrieben: Lasse aber auch ein Teil brach liegen für das 5% der Stilllegung …


Glaubst du wirklich man bekommt die Prämie für das 5te Prozent schon wenn man 1Prozent still legt? Das wäre ja zu schön. :lol:

Ich gehe davon aus der wie Prämie will muss auch 5 % aus der Produktion nehmen.

Quelle:

Laut BLW ist genau das der Fall, über die Ökoregelung 1 werden 2024 die 1300€ ab dem ersten Hektar ausbezahlt, ab dem 2ten 500€ :?
Dorado86
 
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Wini » Di Mär 05, 2024 15:13

Das wäre ja super, wenn ich für den ersten Hektar Stilllegung 1300€ bekäme.
Ich meine aber, dass dies so zu verstehen ist, daß dies der erste Hektar ist, der über der Schwelle von 4% Stilllegung ist.

Gruß
Wini
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Stoapfälzer » Di Mär 05, 2024 16:18

Das müsste man mit einem Anruf im Amt ganz genau klären den dann wäre 1% Still legen hoch interessant.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon difra » Mi Mär 06, 2024 6:53

Hallo,
die 4 % Stilllegungsverpflichtung ist ja nicht weg, sondern kann eben auch mit Zwischenfrüchten erfüllt werden.
Also macht man die 4 % Glöz 8 seiner Ackerfläche mit Zwischenfrüchte und dann ein 1 ha Brache (ÖR 1a) mit 1.300 €/ha.

Die ÖR 1a sieht vor, dass man max. 6 % seiner Ackerfläche zusätzlich stilllegen kann und zahlt dafür für das erste Prozent - oder eben heuer neu für das erste ganze ha - die 1300 €, für ein weiteres Prozent 500 € und für weitere 4 % 300 €.

Wenn ein 60 ha Betrieb z. B. 1,3 ha zusätzlich zu mind.2,4 ha Zwischenfrüchte (4 % Glöz 8 ) stilllegt, schaut es so aus:
1 ha Brache mit 1300 €
0,2 ha Brache mit 500 € - von dem 1 % (0,6 ha ) für diese Stufe sind schon 0,4 ha für die 1300 € Stufe belegt
0,1 ha Brache mit 300 € - hier wären max. 2,4 ha möglich (das dritte bis sechste Prozent).

Soweit der jetztige Plan, wie es dann tatsächlich gemacht wird, werden die Merkblätter zum MFA zeigen.

Viel Erfolg wünscht Franz
difra
 
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Johnny 6520 » Mi Mär 06, 2024 8:47

difra hat geschrieben:Hallo,
die 4 % Stilllegungsverpflichtung ist ja nicht weg, sondern kann eben auch mit Zwischenfrüchten erfüllt werden.
Also macht man die 4 % Glöz 8 seiner Ackerfläche mit Zwischenfrüchte und dann ein 1 ha Brache (ÖR 1a) mit 1.300 €/ha.

Die ÖR 1a sieht vor, dass man max. 6 % seiner Ackerfläche zusätzlich stilllegen kann und zahlt dafür für das erste Prozent - oder eben heuer neu für das erste ganze ha - die 1300 €, für ein weiteres Prozent 500 € und für weitere 4 % 300 €.

Wenn ein 60 ha Betrieb z. B. 1,3 ha zusätzlich zu mind.2,4 ha Zwischenfrüchte (4 % Glöz 8 ) stilllegt, schaut es so aus:
1 ha Brache mit 1300 €
0,2 ha Brache mit 500 € - von dem 1 % (0,6 ha ) für diese Stufe sind schon 0,4 ha für die 1300 € Stufe belegt
0,1 ha Brache mit 300 € - hier wären max. 2,4 ha möglich (das dritte bis sechste Prozent).

Soweit der jetztige Plan, wie es dann tatsächlich gemacht wird, werden die Merkblätter zum MFA zeigen.

Viel Erfolg wünscht Franz


Hallo
Ich verstehe das nicht ganz,kann mir das einer an meinem Beispiel erklären?
Ich habe 23ha mache die 4% über Zwischenfrüchte und würde zusätzlich 1,2 ha stilllegen !
Johnny 6520
 
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon difra » Mi Mär 06, 2024 9:28

Hallo Jonny 6520,
einfache Prozentrechnung: :klug:
Mit 23 ha kannst insgesamt 1,38 ha als ÖR 1a stillegen (max. 6 %)
Das erste ha, das du immer voll mit 1.300 € bezahlt bekommst, macht bei dir 4,3% aus, d. h. du bist mit den 0,2 ha darüber immer in der Stufe 3 (3. - 6. % ==> 300 €)
difra
 
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Johnny 6520 » Mi Mär 06, 2024 15:07

difra hat geschrieben:Hallo Jonny 6520,
einfache Prozentrechnung: :klug:
Mit 23 ha kannst insgesamt 1,38 ha als ÖR 1a stillegen (max. 6 %)
Das erste ha, das du immer voll mit 1.300 € bezahlt bekommst, macht bei dir 4,3% aus, d. h. du bist mit den 0,2 ha darüber immer in der Stufe 3 (3. - 6. % ==> 300 €)


Danke für die Info!
Wenn ich es richtig verstanden habe würde ich 60€ in Stufe 3 bekommen,wären1360€ für die 1.2ha?
Johnny 6520
 
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Marian » Do Mär 07, 2024 11:38

Ohne irgendetwas zu bewerten und ich möchte auch nicht arrogant oder dekadent wirken.
Aber mich schockiert wie hier Kollegen über jedes noch so kleine Stöckchen springen wollen.
Für mich ist die Stilllegung in ihrer Form für dieses Jahr Geschichte und ich kann glücklicher Weise Ackerbau nach guter fachlicher Praxis auf meinen Flächen betreiben.
Selbst für 2000€ würde ich kein 5tes Prozent stilllegen. Das die Agrarpolitik völlig an der Realität vorbei läuft kann ich doch nur so zeigen.
Vielleicht sollte man die Landwirtschaft nicht betreiben, wenn es auf das Bauern Hartz4 so sehr ankommt... :|
20 Jahre beim Landtreff :prost:
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Bernhard B. » Do Mär 07, 2024 12:18

Die Stilllegung kann ja nur durch Leguminosen oder Zwischenfrüchte ersetzt werden. 4% meiner Ackerfläche muss ich folglich "stilllegen", bzw. eine Alternative machen. Und diese Alternative ist ja mit Pflanzenschutzverbot.

Wie sieht das jetzt mit dieser Zwischenfrucht aus? Muss die bereits seit Ernte Hauptfrucht 2023 auf dem Feld sein? Und falls ja, wie lange muss die verbleiben? Oder kann ich heuer mit Ausnahme der Brache auf der Fläche Getreide anbauen und muss anschließend eine Zwischenfrucht bringen?
Für jedes Problem gibt´s auch die passende Lösung - man muß sie nur finden!
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Hoizhias » Do Mär 07, 2024 17:19

Hallo,

Habe gestern in Amt angerufen, entgültig wissen die auch noch nicht bescheid.
Aber die 4 Prozent Zwischenfrucht reicht nach der Hauptfrucht 2024 und muss bis 15.02.25 stehen bleiben, so die Auskunft.

Dann hat sich die Brache für 2024 erledigt.

Hoffe es kommt bald schriftlich nicht dass es nochmal anders wird...

Grüße
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Zeppi » Do Mär 07, 2024 17:44

Laut meinem Amt muss die Zwischenfrucht mindestens 6 Wochen stehen, Aussaat spätestens 15.10. Komponenten oder Mischungen sind nicht vorgegeben. Wenn ich Mitte August eine Zwischenfrucht aussäe und diese bis Anfang Oktober stehen bleibt ist GLÖZ 8 erfüllt, habe ich schwarz auf weiß
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon egnaz » Do Mär 07, 2024 18:04

Was du da schwarz auf weiß hast, ist nur der Entwurf. Der Bundesrat muss auf seiner Sitzung am 22.03.24 noch zustimmen, oder auch nicht
Gruß Eckhard
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Zeppi » Do Mär 07, 2024 18:10

Wenn mir das Amt das so kommuniziert, ist das für mich Verbindlich!
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Wini » Do Mär 07, 2024 19:56

Die Stilllegungsflächen können also auch mit Sommerraps eingesät werden
und der Ausfallraps wird als Zwischenfrucht deklariert.
Den lasst Ihr dann bis 15.2.25 stehen.

Gruß
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon böser wolf » Fr Mär 08, 2024 6:30

Und was ist der Mehrwert dieser Aktion?
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