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GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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205 Beiträge • Seite 2 von 14 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 14
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Stoapfälzer » Fr Mär 01, 2024 19:44

wetterauer hat geschrieben: Lasse aber auch ein Teil brach liegen für das 5% der Stilllegung …


Glaubst du wirklich man bekommt die Prämie für das 5te Prozent schon wenn man 1Prozent still legt? Das wäre ja zu schön. :lol:

Ich gehe davon aus der wie Prämie will muss auch 5 % aus der Produktion nehmen.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon böser wolf » Fr Mär 01, 2024 19:52

Manche sind da sehr fix und mutig, das ganze muß erstmal durch den Bundesrat
böser wolf
 
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon gaugruzi » Fr Mär 01, 2024 20:27

Es wäre aber schon schön, wenn schnellstmöglich eine Entscheidung verkündet wird !

Seit ca. 4 - 6 Wochen ist das Thema präsent und man kann schon erwarten, dass man eine schnelle und praxisnahe und Anbauer freundliche Entscheidung mitgeteilt bekommt. Es geht demnächst an das Bestellen der Felder ! Warten bis Mai bringt nix !!!!!!!!!!
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Klee - Rinderhalter

Beitragvon adefrankl » Fr Mär 01, 2024 21:05

gaugruzi hat geschrieben:Es wäre aber schon schön, wenn schnellstmöglich eine Entscheidung verkündet wird !

Seit ca. 4 - 6 Wochen ist das Thema präsent und man kann schon erwarten, dass man eine schnelle und praxisnahe und Anbauer freundliche Entscheidung mitgeteilt bekommt. Es geht demnächst an das Bestellen der Felder ! Warten bis Mai bringt nix !!!!!!!!!!

Eigentlich ist das für die meisten faktisch schon gelaufen, bis da Rechtsklarheit besteht. Faktisch dürfte es eigentlich nur für die Rinderhalter interessant sein, welche die Stilllegung mit einem Kleegemisch bestellt haben. Denn das sind dann ja nur Leguminosen, da kommt man ohne Pflanzenschutz aus und wenn die Stilllegungspflicht entfällt, dann wird dort halt im Mai Futter geerntet. Ansonsten bleibt halt alles bis Mitte August stehen. Ansonsten fallen mir wenig Fälle ein, bei denen man weiter problemlos abwarten kann. Und die Preisentwicklung an den Getreidemärkten lädt da auch nicht gerade zu risikoreichen Experimenten ein.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon gaugruzi » Fr Mär 01, 2024 21:30

Ich habe eine Kleemischung gesät, die nicht groß ist aber immerhin durch den Winter gekommen ist.

Der ist leider noch nicht groß gewachsen. Ich könnte mir vorstellen, dass ich 1 x mit Kreisselegge drüber gehe und dann Silomais für biogas rein säe.

Oder darf ich das nicht ? Habe mich noch nicht so richtig eingelesen bzw. mit Beschäftigt. Das Landwirtschaftsamt gibt keine Auskünfte da Sie noch nichts offiziell sagen dürfen !
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon agrarflächendesigner » Sa Mär 02, 2024 12:23

Das ist leider aktuell ein problem bzw. mit einer gewissen unsicherheit verbunden. Ich habe im Herbst knapp 5% mit einer Kleegrasmischung eingesät, auch weil ich auf die versprochenen 1350€ für das 5. Prozent gehofft hatte. Was damit jetzt passiert bzw. ob es dann einen Bonus gibt wenn man GLÖZ8 einhält kann vermutlich vor Mai keiner sagen. Je nachdem wäre es ggf. am sinnvollsten da jetzt Mais anzubauen.

Das ganze hat aber wieder auswirkungen auf KULAP, ich hab die vielfältige Fruchtfolge mit blühenden Kulturen, die Fläche wird dann aber wieder von der bewirtschafteten Fläche gerechnet, d.h. die 5% fallen da wieder raus.
Ich glaub wirklich dass die Verantwortlichen keine Ahnung haben was da dranhängt. Ich vergönne jedem die Möglichkeit die 4% zu nutzen, aber es ist doch wahnsinn was der Landwirtschaft mit dem wirrwar zugemutet wird.

Mich wunder wo grad unser Hr. Ruckwied abgetaucht ist, da könnte er sich mal einsetzen....
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon böser wolf » Sa Mär 02, 2024 12:34

Besser das bleibt in seinem Loch!
Am besten der taucht für immer ab und wird durch Anton Robert Lee ersetzt ....
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Sönke Carstens » Sa Mär 02, 2024 13:01

Ich werde das Kleegras wohl einfach mähen, ist zwar nur Ackergras gekommen aber es wird wohl keine Rolle spielen wenn kein Klee vorhanden ist.
Erbsen oder Ackerbohnen ohne Pflanzenschutz kann man schließlich auch nur mähen und silieren.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Marian » Sa Mär 02, 2024 13:10

GLÖZ 8 ist erfüllt wenn du dieses Jahr auf 4% deiner Fläche eine Stickstoff bindende Zwischenfrucht vorm 15.10. säst und diese mindestens 6 Wochen steht.
Ich hab schon Mais Saatgut nach beordert.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Wini » Sa Mär 02, 2024 22:31

Das wäre zu schön um wahr zu sein.
Eiweißpflanzen sind erwünscht, kein Mais.

Gruß
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Marian » So Mär 03, 2024 12:51

Das wäre zu schön um wahr zu sein.



Für die Anerkennung des Zwischenfruchtanbaus hinsichtlich der Erfüllung der Konditionalitätenanforderung (GLÖZ 8. ) gilt, dass die Zwischenfrüchte nach Maßgabe der guten landwirtschaftlichen Praxis ausgebracht werden und ebenfalls keine Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kommen. Die Zwischenfruchtfläche wird in volle Höhe anerkannt, einen Gewichtungsfaktor gibt es nicht. Es gibt keine Vorgaben über die auszusäenden Pflanzenarten oder Sorten, es sind auch nicht-winterharte Zwischenfrüchte zulässig. Es gilt der Zwischenfruchtanbau nach der diesjährigen Ernte. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der vorherigen oder der nachfolgenden Hauptfrucht. Im Rahmen des Anbaus der Hauptkulturen ist die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln erlaubt. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Regelungen wird voraussichtlich festgelegt, dass die Zwischenfrüchte in der Zeit vom 15.10. bis zum 31.12. auf der Fläche verbleiben müssen. Die Zwischenfrüchte für GLÖZ 8 können auch bei Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) und Fruchtwechsel (GLÖZ 7) berücksichtigt werden, sofern die jeweiligen Bedingungen erfüllt werden.

Quelle: Auszug aus dem Referenten Entwurf zu Ausnahmeregelungen zu GLÖZ 8 der Landwirtschaftskammer NRW

Dort steht auch, dass Leguminosen mit Anteil 50% mit Stützfrucht im Gemenge angebaut werden dürfen.

https://www.landwirtschaftskammer.de/fo ... brache.htm
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Stoapfälzer » So Mär 03, 2024 12:58

Wie sieht es mit den Eiweißpflanzen aus? Gilt eine Kleegrasmischung wenn der Kleeanteil darin mehr als 50% beträgt? Damit habe ich nämlich meine geplanten Stilllegungsfächen eingesät und das Kleegras steht aktuell prächtig auf den Flächen.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon strokes » So Mär 03, 2024 16:48

Zwischenfruchtanbau könnte aber, wie beim Greening ohne Pflanzenschutz, auch heissen, dass im Frühjahr auf dieser Zwischenfrucht kein PS ausgebracht werden darf (glyph) vor dem Maisanbau
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Johnny 6520 » Mo Mär 04, 2024 12:27

Marian hat geschrieben:
Das wäre zu schön um wahr zu sein.



Für die Anerkennung des Zwischenfruchtanbaus hinsichtlich der Erfüllung der Konditionalitätenanforderung (GLÖZ 8. ) gilt, dass die Zwischenfrüchte nach Maßgabe der guten landwirtschaftlichen Praxis ausgebracht werden und ebenfalls keine Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kommen. Die Zwischenfruchtfläche wird in volle Höhe anerkannt, einen Gewichtungsfaktor gibt es nicht. Es gibt keine Vorgaben über die auszusäenden Pflanzenarten oder Sorten, es sind auch nicht-winterharte Zwischenfrüchte zulässig. Es gilt der Zwischenfruchtanbau nach der diesjährigen Ernte. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der vorherigen oder der nachfolgenden Hauptfrucht. Im Rahmen des Anbaus der Hauptkulturen ist die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln erlaubt. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Regelungen wird voraussichtlich festgelegt, dass die Zwischenfrüchte in der Zeit vom 15.10. bis zum 31.12. auf der Fläche verbleiben müssen. Die Zwischenfrüchte für GLÖZ 8 können auch bei Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) und Fruchtwechsel (GLÖZ 7) berücksichtigt werden, sofern die jeweiligen Bedingungen erfüllt werden.

Quelle: Auszug aus dem Referenten Entwurf zu Ausnahmeregelungen zu GLÖZ 8 der Landwirtschaftskammer NRW

Dort steht auch, dass Leguminosen mit Anteil 50% mit Stützfrucht im Gemenge angebaut werden dürfen.

https://www.landwirtschaftskammer.de/fo ... brache.htm



Wenn das so ist dann ändert sich bei mir eh nichts,säe sowieso im Herbst nach Weizen als Zwischenfrucht Senf und im nächsten Jahr Mais,das passt doch oder?
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Marian » Mo Mär 04, 2024 15:04

Jepp. Das ist nach dem Entwurf regelkonform.
Nach Info aus Bauernverbands Kreisen wird das auch so beschlossen. Daher stütze ich mich mit meinen Planungen nun darauf. Ich übernehme aber für niemand anderen Gewähr.
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