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GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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205 Beiträge • Seite 7 von 14 • 1 ... 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 ... 14
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Bernhard B. » Di Apr 02, 2024 11:02


Also ich kenne mich bald garnicht mehr aus!
Die 4% mache ich über Zwischenfrucht.
Dann würde ich gern 2 schlechte Felder Stilllegen, sind 1,10ha.
Bekomme ich dann die 1300€ für das erste ha,wäre mehr als wenn ich Silomais anbaue!
Habe 21,5 ha Ackerfläche.
Kann mir jemand weiterhelfen?


Soweit ich weiß bekommt man die 1300 EUR nur für max. 1 ha zusätzliche Brache. Übersteigt man dieses 1,00 ha, reduziert sich die Prämie auf 500 EUR / ha. Und das bedeutet, dass man nicht 1300 EUR für die 1,00 ha bekommt, und die darüber hinausgehende Fläche von 0,10 ha mit 500 EUR honoriert wird, sondern man die 1,10 ha x 500 EUR bekommt.

Hier wäre es dann eine Überlegung, dass man 0,10 ha reguläre Brache macht, die restliche Fläche für die 4% dann durch Ausnahme Zwischenfrucht und 1,00 ha freiwillige Brache. Und dass nennt man dann Bürokratieabbau :shock:

Öko-Regelung 1: Ackerbrachen
NEU: Zur Erhöhung der Attraktivität der Maßnahme wird die erste Prämienstufe (1.300 €/ha) für Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerland für den 1. ha bezahlt; gleichzeitig wird die Eintrittsschwelle von 1 % Mindestfläche auf 0,1 ha gesenkt.
GLÖZ 8-Verpflichtung ist Baseline, zusätzlich gilt:
kein Pflanzenschutzmittel-Einsatz
Selbstbegrünung oder Begrünung durch Aussaat (keine landwirtschaftlichen Kulturen in Reinsaat)
Stilllegung ganzjährig (bei nachfolgendem Anbau Winterkultur bis 1. September – sofern Winterraps oder Wintergerste angebaut werden bis 15. August)
Mindestgröße 0,1 ha
nicht anrechenbar: Landschaftselemente mit Beseitigungsverbot und Agroforstflächen
Prämien:
erstes Prozent der AF oder 1. ha: 1.300 €/ha
zweites Prozent der AF 500 €/ha
dritte und jedes weitere Prozent (bis max. 6%) 300 €/ha
Für jedes Problem gibt´s auch die passende Lösung - man muß sie nur finden!
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Bernhard B.
 
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon allgaier81 » Di Apr 02, 2024 12:34

Moin, das lese und verstehe ich anders. Es soll ja attraktiv bleiben einen Hektar stillgelegten. Daher steht da auch immer "1.ha".

Für den 1. Hektar gibt es 1300€/ha egal wie viel du noch zusätzlich machst.

Für die Zwischenfrucht als Ersatz für GLÖZ8 gibt es übrigens auch einen Flächencode, den man beim Antrag auch schon angeben muss.
Die Fläche muss also schon in Größe und Lage angegeben werden.
Gruß, allgaier
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Johnny 6520 » Di Apr 02, 2024 14:25

Bernhard B. hat geschrieben:

Also ich kenne mich bald garnicht mehr aus!
Die 4% mache ich über Zwischenfrucht.
Dann würde ich gern 2 schlechte Felder Stilllegen, sind 1,10ha.
Bekomme ich dann die 1300€ für das erste ha,wäre mehr als wenn ich Silomais anbaue!
Habe 21,5 ha Ackerfläche.
Kann mir jemand weiterhelfen?


Soweit ich weiß bekommt man die 1300 EUR nur für max. 1 ha zusätzliche Brache. Übersteigt man dieses 1,00 ha, reduziert sich die Prämie auf 500 EUR / ha. Und das bedeutet, dass man nicht 1300 EUR für die 1,00 ha bekommt, und die darüber hinausgehende Fläche von 0,10 ha mit 500 EUR honoriert wird, sondern man die 1,10 ha x 500 EUR bekommt.

Hier wäre es dann eine Überlegung, dass man 0,10 ha reguläre Brache macht, die restliche Fläche für die 4% dann durch Ausnahme Zwischenfrucht und 1,00 ha freiwillige Brache. Und dass nennt man dann Bürokratieabbau :shock:

Öko-Regelung 1: Ackerbrachen
NEU: Zur Erhöhung der Attraktivität der Maßnahme wird die erste Prämienstufe (1.300 €/ha) für Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerland für den 1. ha bezahlt; gleichzeitig wird die Eintrittsschwelle von 1 % Mindestfläche auf 0,1 ha gesenkt.
GLÖZ 8-Verpflichtung ist Baseline, zusätzlich gilt:
kein Pflanzenschutzmittel-Einsatz
Selbstbegrünung oder Begrünung durch Aussaat (keine landwirtschaftlichen Kulturen in Reinsaat)
Stilllegung ganzjährig (bei nachfolgendem Anbau Winterkultur bis 1. September – sofern Winterraps oder Wintergerste angebaut werden bis 15. August)
Mindestgröße 0,1 ha
nicht anrechenbar: Landschaftselemente mit Beseitigungsverbot und Agroforstflächen
Prämien:
erstes Prozent der AF oder 1. ha: 1.300 €/ha
zweites Prozent der AF 500 €/ha
dritte und jedes weitere Prozent (bis max. 6%) 300 €/ha


Also jetzt wirds noch komplizierter, dachte eher auch so wie allgaier81!
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Dorado86 » Di Apr 02, 2024 15:42

Bernhard B. hat geschrieben:

Also ich kenne mich bald garnicht mehr aus!
Die 4% mache ich über Zwischenfrucht.
Dann würde ich gern 2 schlechte Felder Stilllegen, sind 1,10ha.
Bekomme ich dann die 1300€ für das erste ha,wäre mehr als wenn ich Silomais anbaue!
Habe 21,5 ha Ackerfläche.
Kann mir jemand weiterhelfen?


Soweit ich weiß bekommt man die 1300 EUR nur für max. 1 ha zusätzliche Brache. Übersteigt man dieses 1,00 ha, reduziert sich die Prämie auf 500 EUR / ha. Und das bedeutet, dass man nicht 1300 EUR für die 1,00 ha bekommt, und die darüber hinausgehende Fläche von 0,10 ha mit 500 EUR honoriert wird, sondern man die 1,10 ha x 500 EUR bekommt.

Hier wäre es dann eine Überlegung, dass man 0,10 ha reguläre Brache macht, die restliche Fläche für die 4% dann durch Ausnahme Zwischenfrucht und 1,00 ha freiwillige Brache. Und dass nennt man dann Bürokratieabbau :shock:

Öko-Regelung 1: Ackerbrachen
NEU: Zur Erhöhung der Attraktivität der Maßnahme wird die erste Prämienstufe (1.300 €/ha) für Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerland für den 1. ha bezahlt; gleichzeitig wird die Eintrittsschwelle von 1 % Mindestfläche auf 0,1 ha gesenkt.
GLÖZ 8-Verpflichtung ist Baseline, zusätzlich gilt:
kein Pflanzenschutzmittel-Einsatz
Selbstbegrünung oder Begrünung durch Aussaat (keine landwirtschaftlichen Kulturen in Reinsaat)
Stilllegung ganzjährig (bei nachfolgendem Anbau Winterkultur bis 1. September – sofern Winterraps oder Wintergerste angebaut werden bis 15. August)
Mindestgröße 0,1 ha
nicht anrechenbar: Landschaftselemente mit Beseitigungsverbot und Agroforstflächen
Prämien:
erstes Prozent der AF oder 1. ha: 1.300 €/ha
zweites Prozent der AF 500 €/ha
dritte und jedes weitere Prozent (bis max. 6%) 300 €/ha

wo hast du denn das aufgeschnappt, macht doch Null sinn :klug:
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Stoapfälzer » Di Apr 02, 2024 19:42

So wie allgaier81 sagt stimmt es.
Wenn ein 25ha Betrieb 1,5ha zusätzliche Brache macht bekommt er für 1ha 1300 Euro (macht 4 % seiner Fläche aus).
Für die restlichen 0,5ha würde ich sagen dann 300€ pro ha und mehr geht dann auch nicht für diesen Betrieb wenn er die 4 % Pflicht beispielsweise über Zwischenfrüchte macht.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Johnny 6520 » Mi Apr 03, 2024 6:52

Stoapfälzer hat geschrieben:So wie allgaier81 sagt stimmt es.
Wenn ein 25ha Betrieb 1,5ha zusätzliche Brache macht bekommt er für 1ha 1300 Euro (macht 4 % seiner Fläche aus).
Für die restlichen 0,5ha würde ich sagen dann 300€ pro ha und mehr geht dann auch nicht für diesen Betrieb wenn er die 4 % Pflicht beispielsweise über Zwischenfrüchte macht.


Aber was haben dann die 4% mit der extra Brache zu tun,wenn ich die 4% über Zwischenfrucht mache?
Dann wären das bei mir, 086 ja und bekomme doch nicht die 1300€!
Man oh man ,man kanns auch kompliziert machen!
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon wetterauer » Mi Apr 03, 2024 10:27

Hier wird vermischt GLÖZ und Ökoreglung

Das kam bei uns vom Amt



Sehr geehrte Damen und Herren,

nachfolgend erhalten Sie die Kurzinformation 11/2024. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ausnahme GLÖZ 8 im Jahr 2024:

Der Deutsche Bundesrat hat der GAP-Ausnahmenverordnung bezüglich GLÖZ 8 (Brachflächen auf Ackerland) am 22.03.2024 zugestimmt. Diese sieht vor, den geforderten 4 % Anteil an Brachflächen auf Ackerland durch folgende drei Möglichkeiten zu erfüllen:

· 4 % Ackerbrache inkl. Landschaftselemente an Ackerland
· 4 % Leguminosenanbau ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz
· 4 % Zwischenfruchtanbau nach Hauptfruchtanbau ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz

Auch eine Kombination der drei vorgestellten Maßnahmen ist zum Erreichen des 4 % Anteils möglich. Folgende Details zu den drei vorgegebenen Möglichkeiten sind zu beachten:

Ackerbrache inkl. Landschaftselemente:

• Flächen müssen der Selbstbegrünung überlassen werden oder aktiv begrünt werden während des gesamten Antragsjahres, beginnend mit Ernte der Hauptkultur im Vorjahr.
• Mindestschlaggröße 0,1 ha.
• Aktive Begrünung nicht durch Reinsaat, Mischung aus mind. 2 Kulturen erforderlich, keine Beseitigung von Landschaftselementen.
• Keine Bodenbearbeitung (außer bei aktiver Begrünung), kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln.
• Mäh- und Mulchverbot vom 01.04. bis 15.08. eines Jahres.
• Beweidung mit Schafen und Ziegen, sowie Bodenbearbeitung zu einer Winterkultur mit Ernte im Folgejahr ab 01.09., Ausnahme bei Ansaat von Winterraps/Wintergerste, dann Bodenbearbeitung ab 15.08. möglich.

Leguminosenanbau ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz:

• Anrechnungsfaktor 1,0 (1 ha entspricht 1 ha).
• Hauptfruchtmäßiger Anbau muss gegeben sein.
• Anbau auch in Mischungen, Leguminosenanteil muss überwiegen.
• Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten.
• Düngung im Rahmen des landwirtschaftlichen Fachrechts erlaubt.

Zwischenfruchtanbau ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz:

• Anrechnungsfaktor 1,0 (1 ha entspricht 1 ha).
• Bestand muss nach guter fachlicher Praxis nach Hauptfruchtanbau etabliert werden (im Herbst 2024) und bis 31.12.2024 auf der Fläche verbleiben.
• Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verboten, in der vorhergehenden Hauptkultur jedoch erlaubt.
• Düngung im Rahmen des landwirtschaftlichen Fachrechts erlaubt.
• Keine Beschränkungen (Rote Gebiete, WSG, GLÖZ 6 etc.).

Ackerbrachen, die über den 4 % Pflichtanteil hinaus erbracht werden (hierbei muss es sich um reale Brachflächen handeln, keine Leguminosen, keine Zwischenfrüchte) können über die Ökoregel 1 a gefördert werden.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon wetterauer » Mi Apr 03, 2024 10:33

Im Flächennachweis hier in Hessen gibt es ein Reiter GLÖZ 8 da markiert man die Flächen wenn man es über Zwischenfrüchte die 4% erreichen möchte. Es müssen dann min. 4% erreicht werden.

Die Flächen die Brache bleiben muss ich dann bei dem Schlag auf Interventionen klicken und dort dann die ÖR 1a ein Haken machen. Um es zu beantragen.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Wini » Mi Apr 03, 2024 12:42

Zu Ackerbrachen die über die 4%-GLÖZ8-Brache hinausgehen, also der ÖR1a-Regelung, habe ich ja schon Fallbeispiele auf Seite 4 dieses Threads gepostet und
die Möglichkeit für Betriebe mit mehr als zehn Hektar Ackerland, unabhängig von der Prämienstruktur für bis zu einem Hektar die Prämie der ersten Stufe (1.300 Euro/ha)
zu beziehen, auch wenn dadurch mehr als sechs Prozent stillgelegt würden, aufgezeigt.

Gruß
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon allgaier81 » Mi Apr 03, 2024 14:19

Ja natürlich wird das hier vermischt. Darum geht es ja die ganze Zeit.

Es gab die Pflicht über GLÖZ8 4% stillzulegen.
Das muss man jetzt nicht mehr. Wenn man aber schon was eingesät hatte, macht man daraus jetzt ÖR1a.

GLÖZ8 wird dann über Zwischenfrucht nach der Hauptfrucht abgedeckt.
Gruß, allgaier
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Acker-Knecht » Fr Apr 05, 2024 4:24

Hallo zusammen.

Irgendwie blick ich nicht mehr richtig durch:

Ich habe bei meinem Betrieb (keine Tierhaltung mehr, ca 40ha Ackerland zzgl. Wiesen, kein Kleegras) letzten Herbst auf einer Fläche von 1,72ha eine winterharte, überwiegend aus Leguminosen bestehende Mischung ausgesät.

Die 4% sind zwar "nur" 1,55ha, da es ja für das erste Prozent überhalb den 4% auch über ÖR1a was gibt, habe ich den ganzen Acker so gesät.


Was kann ich nun damit machen?


Kann ich die ganze Fläche zu ÖR1a anmelden, und bekommt die Prämie für die Stilllegung (erstes Prozent 1300€/ha, zweites Prozent 600€/ha, usw.), oder bekomme ich die nicht ?


Wenn ich die Prämie bekomme, und ich die Stilllegung weiterlaufen lasse, darf ich dann ab 1.9.24 bearbeiten und ggf. auch für eine Biogasanlage verwenden ?



Wenn ich dort im Herbst Raps aussäe, dann darf ich ja schon ab dem 15. August säen. Ab wann darf mich mit der Vorbereitung der Fläche beginnen, welche zeit vorher ist da angemessen, oder darf einfach bis zum 15.8. dort nichts passieren ?


Gruß+Danke !
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon difra » Fr Apr 05, 2024 9:33

Hallo Leute,
eigentlich steht alles im "Merkblatt zu den Ökoregelungen 2024" genau drin, von mir wurde es auf Seite 3 Mitte dieses Threads ausführlich beschrieben, von Wini nochmals auf Seite 4 unten, jetzt sind wir auf Seite 7 mit z. T. falschen Beiträgen, die rel. viel Verwirrung stiften.

Also nochmals, am Beispielsbetrieb vom Vor-Schreiber Acker-Knecht:

Acker-Knecht muss 4 % seiner Ackerfläche nach Glöz 8 stilllegen (40 ha x 4 %) ergibt 1,6 ha. Dieses macht er sinnvollerweise mit Zwischenfrüchte, die er z.B. nach der Weizenernte sät und bis mind. 31.12.24 stehen lässt. Diese darf er auch nutzen, z. B. für Futterzwecke oder Biogas. Er darf im Rahmen der DüVo düngen, aber keinen Pflanzenschutz ausbringen. Im MFA codiert er z. B. mit 115 Winterweizen und macht gleichzeitig das Kreuz bei "Glöz 8 Ausnahme: Zwischenfrucht". Der Schlag kann komplett mit der Ausnahme beantragt werden, auch wenn es dann mehr als die 4 % werden. Falls man die Zwischenfrucht nur auf den 4 % machen will, macht man auf dem Schlag zwei Nutzungen: einmal Weizen mit Zwischenfrucht und Weizen ohne Zwischenfrucht, natürlich digitalisiert in der Karte.
Die Fläche der Zwischenfrucht kann bis 30.09. (??) geändert werden.

Und seine bereits mit Mischung angebauten 1,72 ha beantragt er mit 591 - Ackerland aus der Erzeugung genommen und macht gleichzeitig das Kreuz bei ÖR 1 a.
Diese darf er bis 15.08. nicht nutzen, nicht mulchen, nicht mähen, keine Düngung, kein PS, er dürfte sie befahren (um z. B. ein dahinterliegendes Wald- oder Feldstück zu erreichen). Ab dem 1.9 darf er eine Aussaat vorbereiten für eine Ernte in 2025, also z. B. umpflügen und eine Zwischenfrucht draufsäen für nächstes Jahr Mais oder z. B. im Herbst WW ansäen. Er dürfte den nach dem 15.08 gewachsenen Aufwuchs abfahren, wenn er sonst z. B. nicht pfügen kann. :wink:
Wenn er Raps oder Wintergerste säen will, ändert sich der 1.9. auf 15.08., es sollte dann im MFA 2025 auch WR oder WG beantragt werden.

Und an Prämien bekommt er:
1 ha mit 1.300 € - das erste ha macht bei ihm 2,5 % aus, d. h. er überspringt die Stufe "zweites Prozent" mit 500 € und bekommt eben
0,72 ha mit 300 €/ha bezahlt. Insgesamt bekäme er max. 2,4 ha (6 % von 40 ha) als ÖR 1a bezahlt.

Wenn er keine Zwischenfrucht säen will, kann er die 1,72 ha auch als 591 mit Glöz8 Kreuz beantragen, bekommt dann aber keine 1.516 € ÖR 1a Prämie (1300 + 0,72*300).

Viel Erfolg wünscht Franz
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Lorch » Fr Apr 05, 2024 9:58

Hallo Forum,
ich lese immer von 4% Stilllegung die Pflicht ist. Diese 4% Stilllegungspflicht gilt doch nur für Betriebe ab einer gewissen Betriebsgröße, für einen 10 ha Betrieb gilt die nicht, lieg ich da richtig?

Gruß
Lorch
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon S 450 » Fr Apr 05, 2024 10:30

Das Amt erzählt aber auch ordentlich Quark! Neulich eine online- Schulung mitgemacht. Dort hieß es immer winterharte Zwischenfrucht. Als ich im Amt nachgefragt habe ob das stimmt hieß es es gib nur die Vorgabe bis 31.12. stehen lassen. Was denn nun?
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Wini » Fr Apr 05, 2024 12:31

Auf dieser Offizial-Seite zur Ausnahmeregelung zu GLÖZ 8 ist eindeutig auch von "nicht winterharter" Zwischenfrucht die Rede:

https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/hinweise/ausnahme-brache.htm

Bei Saaten-Zeller gibt es übrigens wunderbare Mischungen für mehrjährige Blühflächen.
Da hat man dann für 5 Jahre Ruhe, tut was für die Bienen und bekommt auch noch Geld dafür.

Gruß
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