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GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Stoapfälzer » Mo Apr 15, 2024 19:51

Lorch hat geschrieben:Hallo Stoapfälzer,
die müssen doch für einen Bio die Möglichkeit geschaffen haben, Kleegras zu mulchen. Wie soll ein viehloser Ökobetrieb sonst seine Disteln bekämpfen u. wieder Weizen mit genügend Kleber anbauen können?

Gruß
Lorch

Ich mähe auch schon Jahre Flächen eines Bio Betriebes ab. Aussage von ihm einmal jährlich muss abgefahren werden. Er könnte es auch kompostieren und anschließend wieder ausbringen. Nur mulchen geht nur mit aus der Produktion nehmen sprich Stillegung.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Lorch » Mo Apr 15, 2024 23:08

Hallo Stoapfälzer,
du schreibst, du mähst schon Jahre Flächen eines Biobetriebes ab. Was ist damit gemeint? Mähst du sie ab als Futter für deine Tiere od. mähst du sie für ihn, weil er kein Mähwerk hat?
Diese Regelungen sind das reinste Labyrinth, lauter Eventualitäten, Ausnahmen, Fachbegriffe unter denen man sich nichts richtiges vorstellen kann.
Gruß
Lorch
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Stoapfälzer » Di Apr 16, 2024 8:31

Ich mähe und fahre ab für meine Tiere. Oft ist der Ertrag so gering das man noch den Diesel dazu bekommen sollte. Mache aber nur den ersten Schnitt.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Biohias » Di Apr 16, 2024 20:45

Stoapfälzer hat geschrieben:
Lorch hat geschrieben:Hallo Stoapfälzer,
die müssen doch für einen Bio die Möglichkeit geschaffen haben, Kleegras zu mulchen. Wie soll ein viehloser Ökobetrieb sonst seine Disteln bekämpfen u. wieder Weizen mit genügend Kleber anbauen können?

Gruß
Lorch

Ich mähe auch schon Jahre Flächen eines Bio Betriebes ab. Aussage von ihm einmal jährlich muss abgefahren werden. Er könnte es auch kompostieren und anschließend wieder ausbringen. Nur mulchen geht nur mit aus der Produktion nehmen sprich Stillegung.

Dafür wurde der Code 942 geschaffen. Mulchen ist genauso möglich wie Cut and Carry oder Kompostieren etc...
Hab im Verhältnis auch zu wenig Raufutterfresser und deshalb auch Futter - Mist Kooperationen. Win Win Situation, und die Kleegrasbestände sind erste Sahne :wink:
Edit, grade gefunden:
Bei Ökobetrieben mit Grünbrache gibt es einen neuen NC 942. Es handelt sich um eine produktive Fläche. Der Aufwuchs darf nur zur
Gründüngung, auch durch Übertragung auf andere Flächen, genutzt werden. Eine anderweitige Verwertung, z.B. Verfüttern oder
Verwertung in Biogasanlagen, ist nicht zulässig.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon langholzbauer » Di Apr 16, 2024 21:15

Stoapfälzer hat geschrieben:Ich mähe und fahre ab für meine Tiere. Oft ist der Ertrag so gering das man noch den Diesel dazu bekommen sollte. Mache aber nur den ersten Schnitt.


Da stellt sich aber unabhängig von der Codierung des Anbauers, die Frage, was nach einem schlecht etablierten ertragsschwachen und abgefahrenen Kleegras denn noch auf dem Acker erfolgreich angebaut werden soll!
Oder lieferst du Gülle/ Mist als " Entsorgung überschüssiger Nährstoffe" zu günstig zurück?
Ich bin im Interesse meiner Tier jetzt soweit, dass ich selbst kostenlos geheuten Extensivgrünlandaufwuchs maximal im Vorbeifahren als Einstreu mit nehme, aber ansonsten ein gutes Sommergetreidestroh solchem Mist vorziehe.
Wer, wie @Tinyburli seine Flächen mit vermeintlich lukrativen Pseudoschutzprogrammen degeneriert, der darf auch für die Entsorgung des minderwertigen Aufwuchses volle Kosten zahlen oder gefälligst selbst die vollen Technikkosten " zur Erhaltung .... Zustand) tragen, für die er die hohen Zahlungen erhält. :wink:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Lorch » Mi Apr 17, 2024 15:11

Hallo Biohias,
du hast geschrieben

Edit, grade gefunden:
Bei Ökobetrieben mit Grünbrache gibt es einen neuen NC 942. Es handelt sich um eine produktive Fläche. Der Aufwuchs darf nur zur
Gründüngung, auch durch Übertragung auf andere Flächen, genutzt werden. Eine anderweitige Verwertung, z.B. Verfüttern oder
Verwertung in Biogasanlagen, ist nicht zulässig.[/quote]

Ändert dieser neue Code 942 etwas bei der Prämie. Wenn die Prämie gleich ist, ist es doch egal, ob ich eine Fläche mit 942 codiere oder mit 591, Ackerland aus der Erzeugung genommen.

Gruß
Lorch
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon difra » Mi Apr 17, 2024 18:21

Bei 591 - Ackerland aus der Erzeugung genommen darfst du halt von 01.04. -15.08. nicht mulchen, mähen oder den Aufwuchs wegfahren. Bei 942 schon, geht aber nur für Biobetriebe.
Flächenprämie ist gleich, bei Kulap wäre die Zuordnung zu produktiver Fläche ein Vorteil.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Biohias » Mi Apr 17, 2024 21:32

Soweit ich weiß bekommt man bei 942 die ''Basisprämie'' und die Ökoprämie.
Mach den MFA nächste Woche, mal schaun. Ich habe sowieso nur paar ha drin die weiter weg sind vom Betrieb, der Rest ist normal als Kleegras kodiert.
Das was ich jetzt als 942 kodieren werde wäre ansonsten das GLÖZ8 geworden....
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Acker-Knecht » Mo Mai 06, 2024 5:16

Ich wollte gestern meinen Antrag fertig machen, und die ehemalig stillgelegte Fläche so nutzen (2 Schnitte in die BGA)

Was muss ich eintragen ?


Beim Prüfen kommt immer, das ich eine ÖR erfüllen muss, aber was muss ich ankreuzen?
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Acker-Knecht » Mo Mai 06, 2024 6:21

Zitat von @difra



"Acker-Knecht muss 4 % seiner Ackerfläche nach Glöz 8 stilllegen (40 ha x 4 %) ergibt 1,6 ha. Dieses macht er sinnvollerweise mit Zwischenfrüchte, die er z.B. nach der Weizenernte sät und bis mind. 31.12.24 stehen lässt. Diese darf er auch nutzen, z. B. für Futterzwecke oder Biogas. Er darf im Rahmen der DüVo düngen, aber keinen Pflanzenschutz ausbringen. Im MFA codiert er z. B. mit 115 Winterweizen und macht gleichzeitig das Kreuz bei "Glöz 8 Ausnahme: Zwischenfrucht". Der Schlag kann komplett mit der Ausnahme beantragt werden, auch wenn es dann mehr als die 4 % werden. Falls man die Zwischenfrucht nur auf den 4 % machen will, macht man auf dem Schlag zwei Nutzungen: einmal Weizen mit Zwischenfrucht und Weizen ohne Zwischenfrucht, natürlich digitalisiert in der Karte.
Die Fläche der Zwischenfrucht kann bis 30.09. (??) geändert werden."

Ich habe also auf der Fläche ein Sommer- oder Wintergetreide eingetragen und bei Glötz8 Zwischenfrüchte/Untersaat aktiviert.

Er möchte aber trotzdem noch eine ÖR haben:

GA F ÖR-14 Sie müssen mindestens eine ÖR-Maßnahme auswählen.


Wo muss ich das was eintragen, ich steh aufm Schlauch....
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon difra » Mo Mai 06, 2024 6:53

Eine ÖR Maßnahme ist kein Muß, der Hinweis bei der Prüfung kommt nur dann, wenn du im Mantelbogen angeben hast, eine ÖR machen zu wollen, aber dann nirgends im Flächennutzungsnachweis ein Kreuz bei ÖR gemacht hast.
und die ehemalig stillgelegte Fläche so nutzen (2 Schnitte in die BGA)

Wenn du die Fläche für die Biogasanlage nutzen willst, ist das keine Stilllegung und kann nicht für die ÖR 1 a genutzt werden. ÖR 1 a ist immer eine "echte" Brache.
Bitte genau lesen: Nur die Zwischenfrucht, die für Glöz8 angebaut wird, darf genutzt werden: (Zitat aus Ibalis, Hinweis auf Startseite zu Glöz8 )
ZWF können geerntet und als Futter genutzt werden, sowohl vor als auch nach dem 31.12.2024. Der etablierte Bestand darf allerdings vor dem 31.12. nicht durch eine Bodenbearbeitung zerstört werden (z.B. durch fräsen, grubbern).


Wenn du an keiner ÖR teilnehmen willst, einfach das Kreuz auf dem Reiter "Beantragung" bei "Zahlung für ÖR Maßnahmen" rausmachen, dann kommt auch dieser Hinweis nicht mehr.

Viel Erfolg wünscht Franz
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Acker-Knecht » Di Mai 07, 2024 16:37

Das war es, vielen Dank @difra


Bleibt nur noch die Frage, die mich immer noch etwas beschäftigt:

Nehme ich die Kohle mit (ca 1500 Euro für die 1,7ha) und nehme das Unkraut- aussamen bis 1.9. und das Mulchen in Kauf

Oder gebe es in zwei Schnitten an die BGA ab, da bekomme ich nicht viel, aber ich habe das Unkraut und die Samen weg....
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Johnny 6520 » Di Mai 07, 2024 18:38

Darf man die ÖR1a Brachen ab 1.9 mulchen?
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Mad » Di Mai 07, 2024 19:31

Johnny 6520 hat geschrieben:Darf man die ÖR1a Brachen ab 1.9 mulchen?


Das Mähen oder Zerkleinern des Aufwuchses in der Zeit vom 1.4. bis zum 15.8. ist verboten.


Sagt zumindest der LLH.
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Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
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Re: GLÖZ, Stilllegung und Prämie

Beitragvon Öchslemacher » Di Mai 07, 2024 20:31

Hab moren ein Termin auf dem LA .Wo bekommich bis dahin ein Sprengstoffgürtell her........... :evil:
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