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Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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88 Beiträge • Seite 2 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon Keschicher » So Aug 17, 2014 10:31

naja Ökovorrangfläche wird die Fläche auf denen WW stand. Zwischenfrucht drauf Faktor 0,3 ?! und i. Frühjahr Körnermais.
aber das gilt ja erst für die Aussaat 2015 also die Zwischenfrucht ...
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon NobbyNobbs » Fr Aug 29, 2014 12:20

Wie setzen das denn ab dem kommenden Jahr die Hessen unter euch um? Beteiligt ihr euch ausschließlich am Greening oder nehmt ihr auch noch andere Dinge wie Blühstreifen oder die 5-jährige HALM-Verpflichtung in Anspruch?

@ Ulikum: Eigentlich die richtige Zeit für Ackerbauern wie uns die Fruchtfolge nochmals anzupassen und einen weiteren Schritt in Richtung Bodenbearbeitungsextensivierung zu betreiben. Die neuen Auflagen für HALM (mindestens fünf verschiedene Kulturen, keine unter 10 % Anbauumfang, keine über 30 %, max. 2/3 Getreide, mindestens eine Leguminosenart) spielen mir bei meinen Minimumtill- und Direktsaatgedanken natürlich voll in die Karten. Dadurch wird mir eine weit gestellte Fruchtfolge und der häufige Wechsel aus Winterung und Sommerung quasi subventioniert. Das ist für mich natürlich auf Dauer essentiell.


Da ich diesen ganzen Kram noch nicht so 100 %ig durchblickt habe- und ich es überhaupt nicht mag, wenn ich irgendwas nur lückig weiß- baue ich mal einen Beispielbetrieb und frage die Experten nach der Richtigkeit:

Landwirt Max Mustermann bewirtschaftet 100 ha Ackerbau.
Da er die flache Mulch- und Direktsaat liebt und seine enge, winterungenlastige Fruchtfolge sowieso schon länger ändern wollte und sich durch das ganze Ökogehabe neue Horizonte erschließen, entscheidet er sich dafür, das neue Programm HALM zu integrieren, nach deren Vorgaben er seine Fruchtfolge folgendermaßen gestalten möchte:

30 ha WW
28 ha WG
15 ha WR
17 ha Mais
10 ha großkörnige Leguminosen

Damit erfüllt er die Auflagen für HALM und kassiert 11000 Euro Extraprämie.
Da das Ganze sich bei strikter Weiterführung der Fruchtfolge auf t2, t3, t4 und t5 durch die unterschiedlichen Anbauverhältnisse und Restriktionen bezüglich Anbaupause einiger Kulturen (Mais will er nicht eng stehen haben, Raps und Leguminosen schließen sich sowieso aus) in der mendelschenart aufspaltet und im Endeffekt für ordentlich Chaos sorgt bzw. Flächenzusammenlegung und strikte Anbauanteile fast unmöglich macht, muss die Fruchtfolge jährlich leicht variiert werden. Es kann also auch mal sein, dass nur 25 % Weizen gebaut werden dürfen oder Leguminosen die 12 % erreichen, die Gerste sich den Platz mit Triticale teilt oder der Rapsanbau noch etwas ausgedehnt wird....... Dadurch wird gewährleistet, dass Weizen nach guten Vorfrüchten steht und vor allem: Man nicht alle Komplexe auseinander reißen muss, denn das ist aus arbeitswirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. Mr. Mustermann hat nämlich nicht alles arrondiert um den Betrieb herum, sondern muss auch mal ein paar km fahren.

Er möchte aber zusätzlich die Greeningvorgaben erfüllen, da diese weiterhin unabhängig von HALM gewährt werden sollen. Eine Doppelnennung scheint, Stand jetzt, nicht möglich. Daher: Die 10 ha Bohnen können nicht noch mal für die Greeningvorgaben genannt werden; die da wären: 5 % ökologische Vorrgangfläche, sprich, 5 ha. Er entscheidet sich dafür, diese Angelegenheit per Zwischenfrüchten zu erledigen -> Die notwendigen 17 ha (5/ Faktor 0,3) werden im Sommer mit Zwischenfrucht bestellt. Daraufhin folgt der Mais.

In dem Falle müssten beide Auflagen erfüllt sein?! HALM und Greening gingen ohne Doppelnennung durch?! Mehr als 10 % Leguminosen will er nämlich auf gar keinen Fall einplanen. Die ZF vor Mais dürfte nach Logik eig keine Doppelnennung sein.
Danke!
Zuletzt geändert von NobbyNobbs am Fr Aug 29, 2014 13:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon angusy » Fr Aug 29, 2014 12:32

Neben dem Greening wollte ich noch

- vielfältige Kulturen im Ackerbau (C1)
- Gewässerschutzstreifen (C3.3)

machen.
Welfenprinz hat geschrieben:
Kreuzschiene hat geschrieben:Habt Ihr schon einmal eine Kiefer umarmt?


ich hab schon mal am Baum gebumst.
Aber keine Chinesin.
Und dabei übers Gerstenfeld geguckt.
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon NobbyNobbs » Fr Aug 29, 2014 12:52

angusy hat geschrieben:Neben dem Greening wollte ich noch

- vielfältige Kulturen im Ackerbau (C1)
- Gewässerschutzstreifen (C3.3)

machen.


Schau noch mal nach oben, habe einiges ergänzt.
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon angusy » Fr Aug 29, 2014 13:10

Deine Ausführungen entsprechen dem, wie ich die derzeit bekannten Regelungen auch verstanden habe.

Mein o.g. Plan bleibt bestehen (vorerst).

Ich habe zweimal bei unserem Landwirtschaftsamt angerufen und folgende Auskünfte erhalten:
1. Im Programm C1 sind alle ackerbaulichen Flächen zu melden (ohne Brache, Grünland etc.)
2. Im Programm C1 kann man auch nur eine Teilfläche melden.

FAZIT: Die sind kein bisschen schlauer als wir!

Letzteres entspricht m.E. der vom Verordnungsgeber gewünschten Regelung. 100% kann ich und will ich nicht einbringen. Aber eigentlich ist mir die Regelung auch egal: Wir haben offiziell mehrere Betriebe, so dass ich künftig die C1-Flächen in einen und die Restfläche in einen anderen Betrieb packen werde!

Warum das Ganze:
I. Jeder sollte mal seinen Anbauplan wirklich schlagbezogen für 5 Jahre durchspielen. Was sich anfangs noch als problemlos darstellen mag, kann sich im Einzelfall nach spätestens 3 oder 4 Jahren als massive Schwierigkeit gestalten, will man komplett unsinnige Fruchtfolgen vermeiden oder gar Schläge teilen. Im Amt hat man mir das bestätigt. Alle Interessenten seien bislang abgesprungen, als sie merkten, dass sie über die 5 Jahre nicht hinkommen.
II. Meine Schläge sind wie bei Nobbys Mustermann nicht nur regional verstreut sondern auch sehr heterogen. Da gibt es welche, die müssen aufgrund der geographischen Nähe für den Mais herhalten, andere sind gänzlich ungeeignet für Mais oder Erbsen, da die Wildschweine schneller als der Mähdrescher sind. Unzählige andere Beispiele gibt es hierfür.
III. Vielfältige Kulturen sind schön. Nur muss ich das, was ich da hoffentlich ernte, auch logistisch bewerkstelligen können. Zwei Getreidesorten kann ich lagern - mehr nicht. Daher wird es neben Raps, Mais, Erbsen und Winterweizen halt noch Sommerweizen und Wintergerste geben.
IV. Aus all diesen Gründen muss ein Teil Stoppelweizen bleiben. Dieser wird dann in den Nicht-Halm-Betrieb gepackt.

Was erwarte ich von alledem: Monetär - Nichts! Freue mich aber, wenn es mehr wird.
Als BWLer ist mir völlig unklar, wer diese Erbsen alle haben will. Also wird der Preis in den Keller gehen. Aber C1 geht selbst beim Erbsen-Preis von Null noch mit einer schwarzen Null auf.
Welfenprinz hat geschrieben:
Kreuzschiene hat geschrieben:Habt Ihr schon einmal eine Kiefer umarmt?


ich hab schon mal am Baum gebumst.
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon countryman » Fr Aug 29, 2014 16:21

noch ne Greeningfrage, ich habe bisher freiwillig Ackerflächen stillgelegt (schon seit Jahren immer als stillgelegte Ackerfläche im EU Antrag gelistet), kann ich diese Flächen nahtlos als Greeningflächen weiter stilllegen?
Es handelt sich um kleine "Problemschläge" die schwierig zu bewirtschaften sind, aber die Kriterien für Acker-Stilllegung bisher erfüllten.
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon NobbyNobbs » Fr Aug 29, 2014 16:23

angusy hat geschrieben:I. Jeder sollte mal seinen Anbauplan wirklich schlagbezogen für 5 Jahre durchspielen. Was sich anfangs noch als problemlos darstellen mag, kann sich im Einzelfall nach spätestens 3 oder 4 Jahren als massive Schwierigkeit gestalten, will man komplett unsinnige Fruchtfolgen vermeiden oder gar Schläge teilen. Im Amt hat man mir das bestätigt. Alle Interessenten seien bislang abgesprungen, als sie merkten, dass sie über die 5 Jahre nicht hinkommen.


Das ist ja genau das was ich auch gemerkt und oben beschrieben habe. Daher ist es einfach unsinnig zu sagen, immer fixe Anteile reinzuschmeißen und gleichzeitig jährlich einen Fruchtwechsel zu machen. Man muss schauen, die Mindestanforderungen zu schaffen. Max muss also immer zusehen seine 10 ha Bohnen zu machen und das auf unterschiedliche Flächen zu verteilen. Ansonsten ist es egal, ob er Mais macht oder eben dafür z.B. etwas mehr Getreide und Raps reinnimmt (insofern alles im Rahmen bleibt). Stichwort Raps: Da muss auf Grund der Fruchtfolgeprobleme genauso mit verfahren werden. Den Rest kann er jedoch variabel gestalten. Dann dürfte das gelingen. Mit den oben beschriebenen Verhältnissen 5 Jahre zu planen- vergiss es. Im dritten Jahr müsste ich bereits Schläge teilen. Das funzt nicht. Aber warum verwirft man gleich dieses Konzept? Man muss da flexibel sein, anders geht es nicht. Dann schmeißt du im einen Jahr eben mal die Wintergerste raus und machst mehr Raps und einen Teil Hafer/Sommergerste oder wie auch immer. Im anderen Jahr reduzierst du den Weizen und machst etwas mehr Mais und Leguminosen. Im darauffolgenden Jahr kannst du problemlos wieder den Weizen und die WG "voll machen". Also ich ziehe das durch, das steht fest. Das einzige was variiert sind die relativen Anbauanteile, bedingt dadurch, dass wie gesagt keine Schlagkomplexe zerrissen werden.

Ich werde mir die Tage mal einen 5-Jahres-Plan machen und schauen wie ich das hin bekomme. Da baue ich mir im Solver ein LP-Modell und lass' den Computer das vermeintliche Optimum rechnen. Wird vielleicht etwas knifflig die ganzen Restriktionen reinzunehmen, aber wir wollen ja den Gehirnschmalz aktivieren.

angusy hat geschrieben:Was erwarte ich von alledem: Monetär - Nichts! Freue mich aber, wenn es mehr wird.
Als BWLer ist mir völlig unklar, wer diese Erbsen alle haben will. Also wird der Preis in den Keller gehen. Aber C1 geht selbst beim Erbsen-Preis von Null noch mit einer schwarzen Null auf.


Ich schon, weil ich gar nicht mal so viel ändern muss im Vergleich zu dem, was für die nächsten Jahre ohnehin geplant war. Meiner Bewirtschaftungsweise kommt das Ganze in gewisser Hinsicht entgegen.
Was die Leguminosen angeht habe ich schon die dollsten Dinger gehört. Im Endeffekt musst du dich einfach mit deinem LH hinsetzen und das aushandeln. Wenn ihr in eurer Region große Mengen zusammen bekommt, dann ab damit ins Ausland und fertig. Die Leguminosen bringen bei diesem System ihren Gewinn nicht über Menge*Preis, sondern über den Vorfruchtwert und dass du nur durch sie die Prämie einstreichst, ein. Deshalb sollte man einen großen Teil dieser zusätzlichen 110 €/ha auch als Leistung ansetzen, denke ich. Und wenn du die 11000 Euro nur zu 50 % den 10 ha Bohnen anrechnest, dann sieht die Rentabilität der Sache schon ganz anders aus...
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon angusy » Fr Aug 29, 2014 16:30

countryman hat geschrieben:noch ne Greeningfrage, ich habe bisher freiwillig Ackerflächen stillgelegt (schon seit Jahren immer als stillgelegte Ackerfläche im EU Antrag gelistet), kann ich diese Flächen nahtlos als Greeningflächen weiter stilllegen?
Es handelt sich um kleine "Problemschläge" die schwierig zu bewirtschaften sind, aber die Kriterien für Acker-Stilllegung bisher erfüllten.


Ich gehe davon aus. Mir geht es genauso!
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon NobbyNobbs » Fr Aug 29, 2014 17:49

NobbyNobbs hat geschrieben:
Was die Leguminosen angeht habe ich schon die dollsten Dinger gehört. Im Endeffekt musst du dich einfach mit deinem LH hinsetzen und das aushandeln. Wenn ihr in eurer Region große Mengen zusammen bekommt, dann ab damit ins Ausland und fertig. Die Leguminosen bringen bei diesem System ihren Gewinn nicht über Menge*Preis, sondern über den Vorfruchtwert und dass du nur durch sie die Prämie einstreichst, ein. Deshalb sollte man einen großen Teil dieser zusätzlichen 110 €/ha auch als Leistung ansetzen, denke ich. Und wenn du die 11000 Euro nur zu 50 % den 10 ha Bohnen anrechnest, dann sieht die Rentabilität der Sache schon ganz anders aus...


Wobei das natürlich auch nicht ganz richtig ist, weil man in gewisser Weise kreuzvergleicht. Denn ohne die anderen vier Kulturen gäbe es die Prämie ja auch nicht. Es ist also recht schwierig, die Leistungen genau einer Kultur zuzuteilen. Richtiger wäre es eigentlich den Gesamtgewinn inkl. Prämien mit dem Gesamtgewinn der herkömmlichen Raps-Weizen-Weizen-Fruchtfolge (oder einer vergleichbaren) zu vergleichen.
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon angusy » Fr Aug 29, 2014 21:13

Schon aber,

zumindest bei mir gäbe es ohne C1 keine Erbsen, die anderen 4 Kulturen schon. Demnach sind die Leguminosen die "Grenzkultur", der dann auch der "Grenzertrag" zuzurechnen wäre.

Aber alles ein wenig akademisch.
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon NobbyNobbs » Fr Aug 29, 2014 21:20

angusy hat geschrieben:Schon aber,

zumindest bei mir gäbe es ohne C1 keine Erbsen, die anderen 4 Kulturen schon. Demnach sind die Leguminosen die "Grenzkultur", der dann auch der "Grenzertrag" zuzurechnen wäre.

Aber alles ein wenig akademisch.


Ich kann da sehr gut folgen. :) :D
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon Wini » Fr Aug 29, 2014 23:10

countryman hat geschrieben:noch ne Greeningfrage, ich habe bisher freiwillig Ackerflächen stillgelegt (schon seit Jahren immer als stillgelegte Ackerfläche im EU Antrag gelistet), kann ich diese Flächen nahtlos als Greeningflächen weiter stilllegen?
Es handelt sich um kleine "Problemschläge" die schwierig zu bewirtschaften sind, aber die Kriterien für Acker-Stilllegung bisher erfüllten.


Stilllegung zählt als Kultur und soll ja gerade zur Biodiversivität beitragen.
Auch ich habe etliche Flächen freiwillig stillgelegt und fahre lieber mal in Urlaub, als das Letzte rausholen zu wollen.
Ich freue mich schon auf die neuen Blühflächen- und Waldrandprogramme, damit ich endlich auch
die feuchten Ecken ordentlich bezahlt bekomme.
Die Blühflächen waren doch in der Vergangenheit das beste Geschäft. :-)
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon Ulikum » Sa Aug 30, 2014 7:52

NobbyNobbs hat geschrieben:Wie setzen das denn ab dem kommenden Jahr die Hessen unter euch um? Beteiligt ihr euch ausschließlich am Greening oder nehmt ihr auch noch andere Dinge wie Blühstreifen oder die 5-jährige HALM-Verpflichtung in Anspruch?

@ Ulikum: Eigentlich die richtige Zeit für Ackerbauern wie uns die Fruchtfolge nochmals anzupassen und einen weiteren Schritt in Richtung Bodenbearbeitungsextensivierung zu betreiben. Die neuen Auflagen für HALM (mindestens fünf verschiedene Kulturen, keine unter 10 % Anbauumfang, keine über 30 %, max. 2/3 Getreide, mindestens eine Leguminosenart) spielen mir bei meinen Minimumtill- und Direktsaatgedanken natürlich voll in die Karten. Dadurch wird mir eine weit gestellte Fruchtfolge und der häufige Wechsel aus Winterung und Sommerung quasi subventioniert. Das ist für mich natürlich auf Dauer essentiell.


Da ich diesen ganzen Kram noch nicht so 100 %ig durchblickt habe- und ich es überhaupt nicht mag, wenn ich irgendwas nur lückig weiß- baue ich mal einen Beispielbetrieb und frage die Experten nach der Richtigkeit:

Landwirt Max Mustermann bewirtschaftet 100 ha Ackerbau.
Da er die flache Mulch- und Direktsaat liebt und seine enge, winterungenlastige Fruchtfolge sowieso schon länger ändern wollte und sich durch das ganze Ökogehabe neue Horizonte erschließen, entscheidet er sich dafür, das neue Programm HALM zu integrieren, nach deren Vorgaben er seine Fruchtfolge folgendermaßen gestalten möchte:

30 ha WW
28 ha WG
15 ha WR
17 ha Mais
10 ha großkörnige Leguminosen

Damit erfüllt er die Auflagen für HALM und kassiert 11000 Euro Extraprämie.
Da das Ganze sich bei strikter Weiterführung der Fruchtfolge auf t2, t3, t4 und t5 durch die unterschiedlichen Anbauverhältnisse und Restriktionen bezüglich Anbaupause einiger Kulturen (Mais will er nicht eng stehen haben, Raps und Leguminosen schließen sich sowieso aus) in der mendelschenart aufspaltet und im Endeffekt für ordentlich Chaos sorgt bzw. Flächenzusammenlegung und strikte Anbauanteile fast unmöglich macht, muss die Fruchtfolge jährlich leicht variiert werden. Es kann also auch mal sein, dass nur 25 % Weizen gebaut werden dürfen oder Leguminosen die 12 % erreichen, die Gerste sich den Platz mit Triticale teilt oder der Rapsanbau noch etwas ausgedehnt wird....... Dadurch wird gewährleistet, dass Weizen nach guten Vorfrüchten steht und vor allem: Man nicht alle Komplexe auseinander reißen muss, denn das ist aus arbeitswirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. Mr. Mustermann hat nämlich nicht alles arrondiert um den Betrieb herum, sondern muss auch mal ein paar km fahren.

Er möchte aber zusätzlich die Greeningvorgaben erfüllen, da diese weiterhin unabhängig von HALM gewährt werden sollen. Eine Doppelnennung scheint, Stand jetzt, nicht möglich. Daher: Die 10 ha Bohnen können nicht noch mal für die Greeningvorgaben genannt werden; die da wären: 5 % ökologische Vorrgangfläche, sprich, 5 ha. Er entscheidet sich dafür, diese Angelegenheit per Zwischenfrüchten zu erledigen -> Die notwendigen 17 ha (5/ Faktor 0,3) werden im Sommer mit Zwischenfrucht bestellt. Daraufhin folgt der Mais.

In dem Falle müssten beide Auflagen erfüllt sein?! HALM und Greening gingen ohne Doppelnennung durch?! Mehr als 10 % Leguminosen will er nämlich auf gar keinen Fall einplanen. Die ZF vor Mais dürfte nach Logik eig keine Doppelnennung sein.
Danke!


:mrgreen:

Die Fruchtfolge ist gut, aber mit dem Mais hätte ich ein Problem.
Körnermais ja Silomais nein, aber beides ist auf meinem Standort nicht möglich.
Die Gefahr von Bodenschäden bei der Ernte ist einfach zu groß.
Deshalb werde ich versuchen das Greening mit einer gezielten Begrünung von Stillegung aufzupepen.

Und Zwischenfrüchte fürs Greening ohne eine Düngung machen in meinen Augen wenig Sinn.
Mineralisch und Klärschlamm verboten, Gülle oder Substrat steht mir nicht zur Verfügung.
Für das, was ich schreibe bin Ich verantwortlich.!
Nicht für das, was Du verstehst!
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon nitroklaus » Sa Aug 30, 2014 10:52

wie ist das mit der stilllegung?
muss da etwas gesäht werden oder bleibt der acker einfach liegen?
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon NobbyNobbs » Sa Aug 30, 2014 22:14

Es bleibt weiterhin ein spannendes Thema. Je mehr man sich damit beschäftigt, desto besser steigt man jedoch auch dieses Mal dahinter.
Hier mal ein Auszug der ersten flüchtigen Gehversuche (ein fehlerhafter Entwurf, das sage ich ganz bewusst), die angestrebte Fruchtfolge auf die Gesamtzeit zu übertragen. In diese Richtung könnte es gehen.
Da die Flächenzusammenlegung aus arbeitswirtschaftlichen Gründen nicht zu ersetzen ist, habe ich bewusst Schlag-Komplexe gebildet, da dies für mich der Knackpunkt am HALM ist (durch das Aufspalten bei fixen Anbauanteilen). Deshalb bin ich her gegangen und habe gesagt, "okay, das und das fahren wir an, wie weit kommen wir ohne zus. Abhängen des Schneidwerks, wie fahren wir mit der Spritze an, etc...". Zentrales Ziel ist es natürlich hier, keine Verbunde auseinander zu reißen, sondern einzelne Komplexe auch weiterhin einheitlich zu bewirtschaften.

Was mir nicht schmeckt, ist, dass Gerste häufig nach Mais steht. In guten Jahren mit trockenem Sep. geht das zwar problemlos, in nassen Jahren jedoch nicht, da der Mais dann bis u.U. Jan stehen bleibt. In diesem Fall würde wahrscheinlich die Winter- durch Sommergerste/Sommerweizen ersetzt werden.
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