naja Ökovorrangfläche wird die Fläche auf denen WW stand. Zwischenfrucht drauf Faktor 0,3 ?! und i. Frühjahr Körnermais.
aber das gilt ja erst für die Aussaat 2015 also die Zwischenfrucht ...
Aktuelle Zeit: Do Feb 12, 2026 9:15
Welfenprinz hat geschrieben:Kreuzschiene hat geschrieben:Habt Ihr schon einmal eine Kiefer umarmt?
ich hab schon mal am Baum gebumst.
Aber keine Chinesin.
Und dabei übers Gerstenfeld geguckt.
Zählt das?
angusy hat geschrieben:Neben dem Greening wollte ich noch
- vielfältige Kulturen im Ackerbau (C1)
- Gewässerschutzstreifen (C3.3)
machen.
Welfenprinz hat geschrieben:Kreuzschiene hat geschrieben:Habt Ihr schon einmal eine Kiefer umarmt?
ich hab schon mal am Baum gebumst.
Aber keine Chinesin.
Und dabei übers Gerstenfeld geguckt.
Zählt das?
angusy hat geschrieben:I. Jeder sollte mal seinen Anbauplan wirklich schlagbezogen für 5 Jahre durchspielen. Was sich anfangs noch als problemlos darstellen mag, kann sich im Einzelfall nach spätestens 3 oder 4 Jahren als massive Schwierigkeit gestalten, will man komplett unsinnige Fruchtfolgen vermeiden oder gar Schläge teilen. Im Amt hat man mir das bestätigt. Alle Interessenten seien bislang abgesprungen, als sie merkten, dass sie über die 5 Jahre nicht hinkommen.
angusy hat geschrieben:Was erwarte ich von alledem: Monetär - Nichts! Freue mich aber, wenn es mehr wird.
Als BWLer ist mir völlig unklar, wer diese Erbsen alle haben will. Also wird der Preis in den Keller gehen. Aber C1 geht selbst beim Erbsen-Preis von Null noch mit einer schwarzen Null auf.
countryman hat geschrieben:noch ne Greeningfrage, ich habe bisher freiwillig Ackerflächen stillgelegt (schon seit Jahren immer als stillgelegte Ackerfläche im EU Antrag gelistet), kann ich diese Flächen nahtlos als Greeningflächen weiter stilllegen?
Es handelt sich um kleine "Problemschläge" die schwierig zu bewirtschaften sind, aber die Kriterien für Acker-Stilllegung bisher erfüllten.
Welfenprinz hat geschrieben:Kreuzschiene hat geschrieben:Habt Ihr schon einmal eine Kiefer umarmt?
ich hab schon mal am Baum gebumst.
Aber keine Chinesin.
Und dabei übers Gerstenfeld geguckt.
Zählt das?
NobbyNobbs hat geschrieben:
Was die Leguminosen angeht habe ich schon die dollsten Dinger gehört. Im Endeffekt musst du dich einfach mit deinem LH hinsetzen und das aushandeln. Wenn ihr in eurer Region große Mengen zusammen bekommt, dann ab damit ins Ausland und fertig. Die Leguminosen bringen bei diesem System ihren Gewinn nicht über Menge*Preis, sondern über den Vorfruchtwert und dass du nur durch sie die Prämie einstreichst, ein. Deshalb sollte man einen großen Teil dieser zusätzlichen 110 €/ha auch als Leistung ansetzen, denke ich. Und wenn du die 11000 Euro nur zu 50 % den 10 ha Bohnen anrechnest, dann sieht die Rentabilität der Sache schon ganz anders aus...
Welfenprinz hat geschrieben:Kreuzschiene hat geschrieben:Habt Ihr schon einmal eine Kiefer umarmt?
ich hab schon mal am Baum gebumst.
Aber keine Chinesin.
Und dabei übers Gerstenfeld geguckt.
Zählt das?
angusy hat geschrieben:Schon aber,
zumindest bei mir gäbe es ohne C1 keine Erbsen, die anderen 4 Kulturen schon. Demnach sind die Leguminosen die "Grenzkultur", der dann auch der "Grenzertrag" zuzurechnen wäre.
Aber alles ein wenig akademisch.
countryman hat geschrieben:noch ne Greeningfrage, ich habe bisher freiwillig Ackerflächen stillgelegt (schon seit Jahren immer als stillgelegte Ackerfläche im EU Antrag gelistet), kann ich diese Flächen nahtlos als Greeningflächen weiter stilllegen?
Es handelt sich um kleine "Problemschläge" die schwierig zu bewirtschaften sind, aber die Kriterien für Acker-Stilllegung bisher erfüllten.
NobbyNobbs hat geschrieben:Wie setzen das denn ab dem kommenden Jahr die Hessen unter euch um? Beteiligt ihr euch ausschließlich am Greening oder nehmt ihr auch noch andere Dinge wie Blühstreifen oder die 5-jährige HALM-Verpflichtung in Anspruch?
@ Ulikum: Eigentlich die richtige Zeit für Ackerbauern wie uns die Fruchtfolge nochmals anzupassen und einen weiteren Schritt in Richtung Bodenbearbeitungsextensivierung zu betreiben. Die neuen Auflagen für HALM (mindestens fünf verschiedene Kulturen, keine unter 10 % Anbauumfang, keine über 30 %, max. 2/3 Getreide, mindestens eine Leguminosenart) spielen mir bei meinen Minimumtill- und Direktsaatgedanken natürlich voll in die Karten. Dadurch wird mir eine weit gestellte Fruchtfolge und der häufige Wechsel aus Winterung und Sommerung quasi subventioniert. Das ist für mich natürlich auf Dauer essentiell.
Da ich diesen ganzen Kram noch nicht so 100 %ig durchblickt habe- und ich es überhaupt nicht mag, wenn ich irgendwas nur lückig weiß- baue ich mal einen Beispielbetrieb und frage die Experten nach der Richtigkeit:
Landwirt Max Mustermann bewirtschaftet 100 ha Ackerbau.
Da er die flache Mulch- und Direktsaat liebt und seine enge, winterungenlastige Fruchtfolge sowieso schon länger ändern wollte und sich durch das ganze Ökogehabe neue Horizonte erschließen, entscheidet er sich dafür, das neue Programm HALM zu integrieren, nach deren Vorgaben er seine Fruchtfolge folgendermaßen gestalten möchte:
30 ha WW
28 ha WG
15 ha WR
17 ha Mais
10 ha großkörnige Leguminosen
Damit erfüllt er die Auflagen für HALM und kassiert 11000 Euro Extraprämie.
Da das Ganze sich bei strikter Weiterführung der Fruchtfolge auf t2, t3, t4 und t5 durch die unterschiedlichen Anbauverhältnisse und Restriktionen bezüglich Anbaupause einiger Kulturen (Mais will er nicht eng stehen haben, Raps und Leguminosen schließen sich sowieso aus) in der mendelschenart aufspaltet und im Endeffekt für ordentlich Chaos sorgt bzw. Flächenzusammenlegung und strikte Anbauanteile fast unmöglich macht, muss die Fruchtfolge jährlich leicht variiert werden. Es kann also auch mal sein, dass nur 25 % Weizen gebaut werden dürfen oder Leguminosen die 12 % erreichen, die Gerste sich den Platz mit Triticale teilt oder der Rapsanbau noch etwas ausgedehnt wird....... Dadurch wird gewährleistet, dass Weizen nach guten Vorfrüchten steht und vor allem: Man nicht alle Komplexe auseinander reißen muss, denn das ist aus arbeitswirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. Mr. Mustermann hat nämlich nicht alles arrondiert um den Betrieb herum, sondern muss auch mal ein paar km fahren.
Er möchte aber zusätzlich die Greeningvorgaben erfüllen, da diese weiterhin unabhängig von HALM gewährt werden sollen. Eine Doppelnennung scheint, Stand jetzt, nicht möglich. Daher: Die 10 ha Bohnen können nicht noch mal für die Greeningvorgaben genannt werden; die da wären: 5 % ökologische Vorrgangfläche, sprich, 5 ha. Er entscheidet sich dafür, diese Angelegenheit per Zwischenfrüchten zu erledigen -> Die notwendigen 17 ha (5/ Faktor 0,3) werden im Sommer mit Zwischenfrucht bestellt. Daraufhin folgt der Mais.
In dem Falle müssten beide Auflagen erfüllt sein?! HALM und Greening gingen ohne Doppelnennung durch?! Mehr als 10 % Leguminosen will er nämlich auf gar keinen Fall einplanen. Die ZF vor Mais dürfte nach Logik eig keine Doppelnennung sein.
Danke!
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